Produkt- und Qualitätswerbung
Wellness und Gesundheit in der Werbung: Problemfeld Wirkversprechen
Gesundheits- und Umweltversprechen ziehen – sind rechtlich aber heikel: Ohne belastbaren Nachweis drohen schnell Abmahnungen. Wer wirbt, muss Aussagen belegen und strenge Vorgaben aus UWG, HWG & Co. einhalten.
4 min 1Des Obstes Kern? Abmahnungen im Zusammenhang mit Grapefruitkernextrakten
In den vergangenen Jahren wurde Grapefruitkernextrakt als Universalmittel bei allerlei Erkrankungen und körperlichen Leiden angepriesen. Leider hält dieser Extrakt nicht ganz das, was er verspricht, und von staatlicher Seite wurde auch schon vor diesem Präparat gewarnt. Das Anbieten von Grapefruitkernextrakten in Onlineshops führt daher zu unkalkulierbaren wettbewerbsrechtlichen Risiken.
3 min 73Noch einmal mit Gefühl – Emotionale Werbung – ein rechtliches Problem?
Wenn das Innere im Menschen, die Gefühle, Sinne und Träume angesprochen werden, können wir uns gegen die dadurch aufkommenden Gefühle und Eindrücke kaum wehren. Rechtlich problematisch wird es dann, wenn durch eine solche sog. gefühlsbetonte Werbung die Rationalität einer (Kauf-)Entscheidung eines Verbrauchers in unangemessener Weise beeinflusst wird.
6 min 1Irreführende Werbung: Dürfen unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine angeboten werden?
Es kann nur davon abgeraten werden, unter der eBay-Rubrik "Heilsteine" Steine zu verkaufen. Grund: Es existieren keine wissenschaftlichen Hinweise dafür, dass etwa Minerale tatsächlich bei Krankheiten eine heilende Wirkung haben oder das Befinden verbessern könnten. Verkäufer von Steinen sollten daher die eBay-Rubrik "Heilsteine" besser meiden.
1 min 2Irreführend: Werbung mit „Heilsteinen“
Nach einem Urteil des LG Hamburg ist es irreführend und daher unzulässig sog. „Heilsteinen“ krankheitsvorbeugende oder krankheitslindernde Wirkung zuzumessen. Dies gilt selbst dann, wenn auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis bestimmter Heilwirkungen hingewiesen wird.
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