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Produkt- und Qualitätswerbung

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The big surprise: Abo-Überraschungsboxen im Einklang mit geltenden Lauterkeits- und Verbraucherrecht?

Seit einiger Zeit wird vor allem auf jungunternehmerisches Bestreben hin im deutschen Online-Handel ein Geschäftsmodell umgesetzt, das in verschiedensten Produktkategorien den Abschluss von Überraschungsabonnements vorsieht. Hierbei erhält der Verbraucher in wiederkehrenden Abständen Produktboxen, deren genauer Inhalt ihm bis zur Entgegennahme nicht bekannt ist. Doch wird diese Praxis lauterkeits- und verbraucherrechtlichen Informationspflichten gerecht oder verstößt sie gegen etwaige gesetzliche Bestimmtheitsanforderungen? Die IT-Recht Kanzlei informiert.

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Wo High-End drauf steht muss auch High-End drin sein

Bei der Werbung geht es in der Regel darum, dem Kunden zu suggerieren, dass gerade die eigene Leistung es verdient, besonders wirkungsvoll in Szene gesetzt zu werden. Dementsprechend stellt es ein Wesensmerkmal der Reklame dar, sich der Übertreibungen und der Superlative zu bedienen. Aber Vorsicht, auch wenn generell die reklamemäßige Übertreibung nicht verboten ist, gilt es immer das in §§ 3, 5 UWG enthaltene Irreführungsverbot zu beachten.

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