Verkauf von Lebensmitteln

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende 2011 in Kraft getreten. Seit dem 13.12.2014 gilt eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht mit der Konsequenz, dass Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, hinsichtlich der anzugebenden Informationen weitgehend denselben Anforderungen unterliegen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden.

Online-Kennzeichnungspflicht der Herkunft primärer Lebensmittel-Zutaten

Wird für ein Lebensmittel das Ursprungsland angegeben und weicht die Herkunft der primären Zutat hiervon ab, ist künftig für diese primäre Zutat die abweichende Herkunft ebenfalls anzugeben.

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Süßwarenhersteller darf mit dem Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" werben

Wird Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt, darf der Hersteller mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.

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Abmahnbar: Anzeige von Informationen über Vitamine vor Nährwertangaben

Das Kammergericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung die Darstellung der Nährwertdeklaration auf nimm2-Verpackungen des Herstellers Storck für ungenügend und daher wettbewerbswidrig erklärt.

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Onlinehandel mit Lebensmitteln: zu den Ausnahmen des Widerrufsrechts

Auch im Lebensmittelhandel gewinnt das Online-Bestellen zunehmend an Bedeutung. Doch gelten dabei die gleichen Widerrufsrechte wie in anderen Bereichen des Fernabsatzhandels?

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OLG Celle: Werbung mit „hohem Gehalt“ an Nährstoffen irreführend

Ob ein Händler ein Lebensmittel mit dem Prädikat „hoher Gehalt an …“ bewerben darf, hängt davon ab, ob die tägliche Verzehrmenge einen signifikanten Nährstoffgehalt enthält. Dies entschied kürzlich das OLG Celle.

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Kinderwunsch-Tee: Empfängnisförderung muss wissenschaftlich belegt sein

Der Vertreiber eines "Kinderwunsch-Tees", darf diesen nicht als solchen bezeichnen, wenn er keinen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich der Genuss des Tees förderlich auf die Empfängnis auswirkt.

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OLG Hamm entscheidet über Nährwertangaben auf Müsliverpackung

Das OLG Hamm hat in einer Wettbewerbsstreitigkeit des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen einen Hersteller von Lebensmitteln über die erforderlichen Nährwertangaben auf der Vorderseite der Verpackung eines Müslis entschieden.

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LG Stade: Werbung mit „Käse-Alternative“ für vegane Produkte zulässig?

Bezogen auf einen veganen Käseersatz hatte jüngst das LG Stade mit Urteil vom 28.03.2019 (Az.: 8 O 64/18) zu entscheiden, ob dessen Anpreisung als „Käse-Alternative“ mit dem Irreführungsverbot zu vereinbaren ist.

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Telefonhotline genügt LMIV-Pflichten beim Lebensmittelverkauf nicht

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Pflichtangaben zu Lebensmitteln nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nicht (alleine) über eine (kostenpflichtige) Telefonhotline bereit gestellt werden können.

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OLG Köln: Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di Parma

Die Vereinigung italienischer Hersteller von Parmaschinken hat vor dem OLG Köln einen Erfolg gegen einen Vertreiber von "Culatello di Parma" errungen.

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Abgelaufenes MHD: Darf man Lebensmittel noch verkaufen?

Täglich landen Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum im Müll - obwohl sie oft bedenkenlos genießbar sind. Darf der Handel abgelaufene Produkte anbieten?

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OLG Frankfurt: Kein Geheimnis um Pralinenanzahl

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat kürzlich entschieden, dass der Hersteller von Süßwaren, die einzeln – jeweils umhüllt von einer verschweißten Folie - in einer Umverpackung vertrieben werden, auf der Umverpackung angeben muss, wie viele Einzelpackungen enthalten sind.

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Bewerbung von Lebensmitteln mit "Low Carb" unzulässig?

Aktuell werden Online-Händler abgemahnt, die Lebensmittel vertreiben und diese mit der Angabe "Low Carb" bewerben. Warum diese Werbung tatsächlich problematisch ist, betroffene Händler sich aber dennoch sehr genau überlegen sollten, ob sie eine Unterlassungserklärung abgeben, beleuchtet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen Beitrag.

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LG Frankfurt a. M.: Händler müssen über Stückzahl von verpackten Lebensmitteln informieren

Mit Urteil vom 11.10.2017, Az. 2-06 O 245/17, hat das LG Frankfurt a. M. entschieden, dass Hersteller von Lebensmitteln, die mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisportionen in einer Verpackung anbieten, neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenlegen müssen. Diese Verpflichtung trifft auch Online-Händler, die entsprechende Lebensmittel zum Verkauf anbieten.

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Bestimmte Getränke mit Koffeingehalt über 150 mg/l erfordern Warnhinweis

Das KG Berlin stellte mit Urteil vom 21.06.2017 (Az. 5 U 185/16) klar, dass Getränke (mit Ausnahme derjenigen, die auf Kaffee, Tee bzw. Kaffee- oder Teeextrakt basieren und bei denen der Begriff „Kaffee“ oder „Tee“ in der Bezeichnung vorkommt) einer besonderen Hinweispflicht hinsichtlich des Koffeingehalts unterliegen, sofern die Getränke über 150 mg/l Koffein enthalten und zum Genuss in unverarbeitetem Zustand bestimmt sind.

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Befreiung von der Nährwertdeklaration für Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe

Von der Nährwertdeklarationspflicht für Lebensmittel sind bestimmte Kleinstunternehmen ausgenommen. Doch welche Betriebe und Vertriebsformen werden privilegiert?

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Überraschungsboxen im Lebensmittelbereich: Verstoß gegen die LMIV?

Überraschungsboxen liegen im Trend. Auf das boomende Geschäftsmodell springen auch immer mehr Online-Händler im Lebensmittelsektor auf. Mittlerweile können sich Kunden in fast allen erdenklichen Bereichen vom morgendlichen Müsli bis hin zur abendlichen Flasche Wein überraschen lassen. Das für den Kunden Interessante und Spannende ist dabei, dass er nicht genau weiß, was er erhält. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) fordert von Shop-Betreibern jedoch, zahlreiche Information wie die Zutatenliste der Produkte bereits vor Abgabe des Kaufangebots bereitzustellen. Das Ende der modernen Wundertüte?

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Überblick zu europäischen Lebensmittelinformationspflichten: „Das Kind beim Namen nennen“ oder doch „bezeichnen“?

Verbraucherschutz wird in der EU „groß geschrieben“. Für Händler bedeutet dies, dass zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen sind. Wir wollen uns in diesem Beitrag insbesondere dem Lebensmittelrecht, genauer gesagt der Frage nach der „Bezeichnung des Lebensmittels“ und anderen bisweilen unbeachteten Informationspflichten zuwenden. Der europäische Gesetzgeber hat auch hier – ähnlich wie beim manchmal korrespondierenden Spirituosenrecht - komplizierte Regelwerke erarbeitet, die Rechtsanwender oft vor Probleme stellen. Insbesondere die im Dezember 2014 in weiten Teilen in Kraft getretene europäische Lebensmittelinformationsverordnung EU Nr. 1169/2011 hat eine Vielzahl von Kennzeichnungspflichten mit sich gebracht und betrifft v.a. den Online-Handel. Fehler können leicht zu Abmahnungen führen, sodass hier veranschaulicht werden soll, was Händler besser vermeiden sollten.

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Clean Labelling bei Lebensmitteln: rechtliche Grenzen der Werbung mit der Enthaltsamkeit

Seit geraumer Zeit ist in der Gesellschaft ein kontinuierlicher Bewusstseinswechsel hin zu einer gesünderen Ernährung zu verzeichnen, welcher den Trend zum Kauf natürlicher und urbelassener Lebensmittel beflügelt. Auf die geänderte alimentäre Nachfrage versucht der Lebensmittelhandel immer häufiger mit sogenannten „Clean Labels“ zu reagieren, die als Werbebotschaften den Verzicht auf bestimmte Inhaltsstoffe suggerieren, die nach allgemeiner Anschauung als besonders schädlich oder ungesund eingestuft werden. Derartige „Verzichtswerbung“ steht allerdings häufig im Widerspruch zur tatsächlichen stofflichen Zusammensetzung der vermeintlich „reinen“ Produkte und birgt so ein latentes lebensmittelrechtliches Irreführungspotenzial. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Grenzen der Zulässigkeit von Clean Labels durch die geltenden Gesetze gezogen werden, und welche rechtlichen Anforderungen bei deren Einsatz zu beachten sind.

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Leitfaden: Umsetzung der seit dem 13.12.2016 verpflichtenden Nährwertkennzeichnung nach der LMIV

Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gibt Lebensmittelunternehmern sowohl offline als auch online eine Vielzahl von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten vor, die zur informierten Kaufentscheidung des Verbrauchers beitragen und letztlich den Weg hin zu einer gesundheitsbewussteren und bedürfnisgerechteren Ernährung der Bevölkerung ebnen sollen. Nachdem der größte Teil des Pflichtprogramms bereits im Dezember 2014 zur unmittelbaren Rechtsgeltung gelangte, endet zum 13.12.2016 nun auch die Übergangsfrist für die Nährwertdeklaration. Online-Händler werden somit ab diesem Zeitpunkt zwingend vereinheitlichte Nährwertkennzeichnungen für Lebensmittel vorhalten müssen. Weil die LMIV hier jedoch ein wahres Dickicht an Vorgaben enthält und gerade bei Laien das Bedürfnis nach mehr Rechtsklarheit weckt, hat die IT-Recht Kanzlei im nachstehenden Leitfaden zusammengetragen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Nährwertdeklarationen im Online-Shop eingebunden werden müssen.

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