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Amazon

Alle Jahre wieder: Anpassung der Amazon-Widerrufsbelehrung erforderlich

Alle Jahre wieder: Anpassung der Amazon-Widerrufsbelehrung erforderlich
4 min
Beitrag vom: 30.10.2025

Auch dieses Jahr räumt Amazon wieder ein verlängertes Weihnachts-Rückgaberecht ein. Marketplace-Händler müssen hier „mitgehen“, damit deren Regelungen im Einklang mit Amazons Vorgaben stehen.

Worum geht es?

Die Weihnachtszeit ist auch für Amazon die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Um den Kunden ein sorgenfreies Shopping-Erlebnis zu ermöglichen, zeigt sich Amazon seit jeher großzügig, was die Rückgabemöglichkeiten für Waren betrifft, die in der Vorweihnachtszeit gekauft werden.

Damit soll die Hemmschwelle gesenkt werden, Geschenke online zu kaufen, falls diese nicht gefallen bzw. nicht passen.

Durch die Ausweitung des Rückgabezeitraums sollen insbesondere unpassende Geschenke in Ruhe zurückgegeben werden können.

Verlängerte Rückgabe grundsätzlich bis 31.01.2026 möglich

Zunächst definiert Amazon den relevanten Einkaufszeitraum: Wer zwischen dem 01.11.2025 und dem 25.12.2025 Ware bei Amazon.de kauft, profitiert von einer verlängerten Rückgabefrist.

Die Frist der sonst üblichen, „freiwilligen 30-Tage-Rückgabegarantie“ wird grundsätzlich bis zum 31.01.2026 verlängert bzw. beträgt mindestens 30 Tage nach dem Erhalt der Ware, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt.

Damit dehnt Amazon die standardmäßige Frist von 30 Tagen um bis das Dreifache aus, wenn der Kauf Anfang November erfolgt.

Nicht ganz so großzügig zeigt sich Amazon, wenn es um Artikel aus den Kategorien Kamera, Elektronik, Bürobedarf, PC, Kabellos, Videospiele, Musik, DVD, Bücher, Spielzeug, Video, Baumarkt, Software, Küche, Auto & Motorrad, Elektro-Großgeräte, Drogerie & Körperpflege, Werkzeuge und Home Entertainment geht.

Für diese Waren – die bereits seit Mai 2024 bzw. Juni 2025 unter dem Jahr gar nicht mehr unter die freiwillige Rückgabegarantie fallen (Amazon hatte zum Zwecke von Einsparungsmaßnahmen diese Kategorien davon ausgeschlossen) - gilt nur eine verlängerte Rückgabefrist bis zum 15.01.2026 bzw. von mindestens 14 Tagen ab Erhalt der Ware, je nachdem, was später liegt.

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Auch Marketplace-Seller betroffen

Amazon hat sich seit 2017 auf die Fahnen geschrieben, dass auf dem gesamten Marktplatz einheitliche Standards in Sachen Rückgabe gelten sollen.

Seit Ostern 2017 „zwingt“ Amazon seiner Händler daher dazu, die gleichen Rückgabemöglichkeiten anzubieten, wie dies Amazon mit seiner „freiwilligen 30-Tage-Rückgabegarantie“ selbst macht.

Daher müssen seit Ostern 2017 auch Händler, die via Amazon verkaufen und die Ware selbst versenden (FBM), neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht eine solche „freiwillige Rückgabegarantie“ anbieten.

In der Praxis wird dies über die Einräumung eines vertraglichen Rückgaberechts neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht gelöst und in der händlereigenen Widerrufsbelehrung geregelt.

Eben weil Amazon nun die Rückgabemöglichkeiten anlässlich des Weihnachtsfestes „aufbohrt“, müssen Händler nachlegen, und ihre Rückgabemöglichkeiten entsprechend erweitern.

Kommt ein Händler dem nicht nach, kann dies Ärger seitens Amazon geben. Wer auf sein Amazon-Konto wirtschaftlich angewiesen ist, möchte keinen solchen Ärger haben.

Zudem droht auch eine andere Gefahr: Wenn Amazon für die entsprechenden Artikel mit der erweiterten Rückgabemöglichkeit wirbt (etwa auf der Artikelseite), und findet sich in den Rechtstexten des Händlers dann nur eine kürzere Rückgabefrist, kommt eine Irreführung des Käufers in Betracht.

Händler müssen also nachlegen und ihre Rechtstexte anpassen!

Sie wünschen sich abmahnsichere und aktuelle Rechtstexte (Impressum, AGB für FBM und FBA, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung) für den Verkauf via Amazon.de?

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Was also ist nun zu tun?

Alle Händler, die via Amazon.de verkaufen und die auch einen Eigenversand (also FBM) nutzen, müssen Ihre Rechtstexte entsprechend anpassen, um den Vorgaben Amazons zu genügen und keine Abmahnungen zu riskieren.

Konkret: Händler sollten die bei Amazon.de hinterlegte Widerrufsbelehrung bis spätestens zum 01.11.2025 austauschen und eine Version nutzen, welche die neuen Vorgaben abbildet.

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten, die Rechtstexte für Amazon.de nutzen, seit heute eine aktualisierte, entsprechend angepasste Widerrufsbelehrung für Amazon.de im Mandanten-Portal bereit.

So ist sichergestellt, dass den Vorgaben Amazons entsprochen und eine Irreführung der Käufer vermieden wird.

Keine Lust auf Ärger und Abmahnungen?

Der Ecommerce ist ständigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.

Seien es gesetzgeberische Aktivitäten, neue Auffassungen in der Rechtsprechung, Entscheidungen von Datenschutzbehörden oder - wie hier – Änderungen der Spielregeln durch Plattformbetreiber.

In rechtlicher Hinsicht kehrt also nur selten Ruhe ein, ist man Online-Händler.

Da sich Händler zumeist lieber auf das Kerngeschäft konzentrieren (vor allem im Weihnachtsgeschäft), setzt hier die IT-Recht Kanzlei mit ihren innovativen Schutzpaketen an:

Mit diesen müssen Sie sich in Sachen rechtlicher Vorgaben an die Rechtstexte keine Gedanken machen. Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und zahlreiche Muster (etwa zur Batterieentsorgung) werden durch den Update-Service von spezialisierten Rechtsanwälten stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

Dies hilft Ihnen, dauerhaft rechtssicher zu bleiben, Abmahner in die Schranken zu weisen und Zeit für die Verwendung auf Ihre eigentliche Geschäftstätigkeit zu sparen.

Wir sichern Sie jederzeit gerne ab, und das bereits ab 5,90 Euro.

Vertrauen Sie, wie bereits aktuell und laufend über 100.000 weitere Online-Unternehmen, auf die Expertise der IT-Recht Kanzlei, die seit 2004 Online-Händlern und Webseitenbetreibern effektiv und dauerhaft dabei hilft, Abmahnungen, Ärger und Bußgelder proaktiv zu vermeiden.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Thaspol Sangsee / shutterstock.com

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