AG Siegburg: Widerrufsrecht bei Anfertigung eines Möbelstücks nach Kundenspezifikation ausgeschlossen
Mit Urteil vom 25.9.2014 (Az. 115 C 10/14) hat das AG Siegburg entschieden, dass ein online geschlossener Vertrag, der die Anfertigung und Lieferung eines Sofas nach individuellen Präferenzen des bestellenden Verbrauchers zum Inhalt hatte, nach §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a.F.) wegen einer vorgenommenen Kundenspezifikation nicht widerrufen werden kann.
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