Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

15.02.2012, 16:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
von Marina Alt
BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

Der BGH (Urteil vom 07.07.2011, Az.:I ZR 173/09) sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das "Ob" der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde. Der Verbraucher werde hierdurch in zweifacher Hinsicht getäuscht, zum einen über die Dauer der Rabattaktion, zum anderen über die Absicht des Unternehmers, die Frist einzuhalten. Das Gericht nahm eine unlautere Irreführung des Verbrauchers an.

Sachverhalt:

Beide Parteien sind Betreiber von Möbelhäusern. Die Klägerin warb anlässlich ihres Firmenjubiläums mit einer Preisrabattaktion. Sie setzte für die Aktion den Zeitraum vom 25.09. bis zum 04.10.2008 fest, ohne sich eine Fristverlängerung vorzubehalten. Dennoch verlängerte sie diese Aktion zweimal jeweils um eine Woche und warb hierfür in Zeitungen und über Posteinwürfe.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Entscheidung:

Der BGH urteilte, durch die beabsichtigte Verlängerung einer Werbeaktion, die vorbehaltlos befristet war, werde der Verbraucher nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG irregeführt. Eine Irreführung liegt nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG vor, wenn eine geschäftliche Handlung unwahre Angaben oder zur Täuschung geeignete über den Anlass eines Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils enthält.

Ob in der Verlängerung einer Rabattaktion eine Irreführung liege, hänge maßgeblich davon ab, wie der Verkehr die Verlängerung einschätze. Treten nach der Schaltung der Werbung Umstände ein, aufgrund derer die Frist verlängert wird, sei die Irreführung dann zu bejahen, wenn diese Umstände nach unternehmerischer Sorgfalt voraussehbar gewesen seien. Denn der Verbraucher werde in einem solchen Fall nicht damit rechnen, dass die Aktion verlängert werde. Gründe für die Unvorhersehbarkeit habe der Kläger jedoch nicht vorgetragen.

Der wirtschaftliche Erfolg einer solchen Aktion entspreche dem gewöhnlichen Verlauf und begründe daher keine Unvorhersehbarkeit.

Der Verbraucher sei daher über die Dauer der Aktion getäuscht worden. Auch sei der Verbraucher über die Absicht der Klägerin zur Verlängerung der Frist getäuscht worden.

Denn die Klägerin habe die Verlängerung von Anbeginn der Rabattaktion nur davon abhängig gemacht, ob die Aktion wirtschaftlich erfolgreich sein werde. Dies stehe aber der Annahme eines anfänglichen Vorsatzes nicht entgegen. Nach allgemeinen Grundsätzen reiche es nämlich aus, dass die Klägerin ihre Entscheidung von einer Bedingung abhängig mache, deren Eintreten sie nicht beeinflussen könne. Dies sei zu unterscheiden von dem Fall, dass der Entschluss noch nicht gefasst sei und somit kein Vorsatz vorliege. Der Preis spiele nach Ansicht des Gerichts eine erhebliche Rolle bei der Entscheidung zum Kauf. Werden Preisnachlässe nur zeitlich begrenzt angeboten, so stehe der Käufer unter Druck und entscheide sich schneller zum Kauf.

Fazit:

Der BGH hat nunmehr verdeutlicht, dass eine nachträglich verlängerte Preisrabattaktion eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Mit einer Verlängerung aus Gründen, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge unter Beachtung der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt voraussehbar waren, rechnet der Verkehr allerdings nicht, eine Verlängerung einer Preisrabattaktion in diesem Fall ist wettbewerbswidrig.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© ktsdesign - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OLG Köln: Zur Irreführung bei befristeter Cookie-gesteuerter Rabattwerbung
(13.05.2022, 07:43 Uhr)
OLG Köln: Zur Irreführung bei befristeter Cookie-gesteuerter Rabattwerbung
OLG Hamburg: Zeitlich befristeter Rabatt bei Wiederholung in kurzen Abständen wettbewerbswidrig
(29.04.2022, 15:41 Uhr)
OLG Hamburg: Zeitlich befristeter Rabatt bei Wiederholung in kurzen Abständen wettbewerbswidrig
LG Frankfurt a. M.: Irreführende Rabattwerbung, wenn beworbener Höchstrabatt nur bei äußerst wenigen Artikeln gewährt wird
(09.09.2021, 12:17 Uhr)
LG Frankfurt a. M.: Irreführende Rabattwerbung, wenn beworbener Höchstrabatt nur bei äußerst wenigen Artikeln gewährt wird
FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?
(09.02.2021, 10:24 Uhr)
FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?
Voraussetzungen für die rechtssichere Werbung mit Mengenrabatten im Online-Shop + Formulierungshilfen für Mandanten
(04.02.2021, 11:21 Uhr)
Voraussetzungen für die rechtssichere Werbung mit Mengenrabatten im Online-Shop + Formulierungshilfen für Mandanten
LG Arnsberg: Vorenthalten über die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren stellt wettbewerbswidrige Irreführung dar
(17.05.2019, 14:09 Uhr)
LG Arnsberg: Vorenthalten über die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren stellt wettbewerbswidrige Irreführung dar
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei