Preisaktionen

EURO 2024: EM-Marketingmaßnahmen im Online-Shop ohne Katerstimmung

Sportgroßereignisse wie Fußball-Europameisterschaften bieten auch für das Marketing im Online-Shop interessante und besondere Möglichkeiten. Dabei ist Vieles erlaubt, aber naturgemäß nicht Alles.

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OLG München: Hinweispflicht für Ausnahmen von Aktionsangeboten

Aktionsangebote steigern die Attraktivität im Online-Handel - gelten sie aber nur unter Bedingungen, muss klar darauf hingewiesen werden. Diese Auffassung hat das OLG München in seiner aktuellen Entscheidung bestätigt.

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OLG Köln: Zur Irreführung bei befristeter Cookie-gesteuerter Rabattwerbung

Laut OLG Köln ist es irreführend, wenn ein Rabatt beim Erstbesuch per Cookie gespeichert und bei späteren Besuchen nicht mehr angezeigt wird – etwa bei wiederholten Aktionen.

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LG Ingolstadt: Hinweispflicht für Online-Shops bei Ausnahmen von Aktionsangeboten

Aktionsangebote sind beliebte Verkaufsförderungsmaßnahmen im Online-Handel. Sind dabei bestimmte Artikel von der Aktion ausgenommen, muss auf diese Ausnahmen aber deutlich und transparent hingewiesen werden.

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OLG Hamm: Hinweispflicht bei Einschränkung einer Werbeaktion

Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einer Werbeaktion auf einem Print-Flyer grundsätzlich bereits auf dem Flyer in bestimmtem Umfang auf bestehende Einschränkungen der Aktion hingewiesen werden muss.

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LG Dortmund: „20% auf Alles ohne Wenn und Aber“ – ABER nicht bei Ausnahmen

Das LG Dortmund entschied, dass die Werbeaussage „SONDER-AKTION: 20 % AUF ALLES OHNE WENN UND ABER“ unzulässig ist, wenn hiervon nicht alle Artikel umfasst sind und diese durch einen Sternchenverweis von der Aktion ausgeschlossen werden.

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OLG München: Verlängerung von befristeten Rabattaktionen ist ohne sachlichen Grund irreführend

Wird eine Rabattaktion über die angekündigte Frist hinaus fortgeführt, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt, stellt dies eine Irreführung des Verbrauchers dar. Das hat das Oberlandesgericht in München in seinem Urteil vom 22. März 2018, Az. 6 U 3026/17 entschieden. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil in unserem Beitrag:

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OLG München: Einschränkungen bei lockenden Rabattaktionen (25% Rabatt auf fast alles) müssen transparent sein

Wenn eine Einrichtungskette mit den Worten „25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles“ wirbt, kann das unter Umständen wettbewerbswidrig sein. Das hat das OLG München kürzlich in seinem Urteil vom 08.02.2018, Az. 6 U 403/17 entschieden.

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LG Dortmund: Unbegründete Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion stellt Wettbewerbsverstoß dar

Das LG Dortmund (Urteil vom 14.06.2017, AZ: 10 O 13/17) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion, ohne vernünftige Gründe, einen Verstoß gegen den Wettbewerb darstellt. Das Gericht führte hierbei aus, dass die Verlängerung einer Rabattaktion, wie im vorliegenden Fall, irreführend sei, da der Verbraucher in Kenntnis der zeitlichen Verlängerung möglicherweise eine andere Kaufentscheidung getroffen hätte.

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LG Koblenz: Verlängerung einer befristeten Rabattaktion ist unzulässig

Preisrabattaktionen sind bei Händlern sowohl auf dem Online- als auch dem Offlinemarkt ein beliebtes Werbemittel um Kunden anzulocken und dadurch die Umsätze zu steigern. Die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion stellt jedoch eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß dar, so entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 13.12.2016 (Az.: 1 HK O 26/16). Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Koblenz in unserem Beitrag:

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LG Hamburg: Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unzulässig

Gerade in der Vor- bzw. der Weihnachtszeit sind Preisrabattaktionen sehr beliebt. Während diesen Aktionen werden Produkte angeboten, die nur in einem bestimmten Kaufzeitraum zu den beworbenen Konditionen erhältlich sind, diese Verkaufsförderungsmaßnahme ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 17.06.2015 (Az.: 408 HKO 17/14) entschieden, dass ein Unternehmen allerdings dann wettbewerbswidrig handelt, wenn es eine zeitlich befristete Preisrabattaktion ohne gesonderten Grund verlängert. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag!

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BGH: vorzeitiges Beenden einer Rabattaktion ist unzulässig

Treueaktionen sind nicht nur im Einzelhandel, sondern zunehmend auch im elektronischen Geschäftsverkehr ein beliebtes Mittel, um Kunden durch die Inaussichtstellung von Preisvorteilen an den jeweiligen Anbieter zu binden und sie zu einer gesteigerten Tätigung von Einkäufen zu bewegen. Mit Urteil vom 16.05.2013 (Az. ZR 175/12) hat der BGH nun entschieden, dass der vorzeitige Abbruch solcher Treueaktionen eine Irreführung im Sinne des §5 Abs. I Satz 2 Nr. 2 UWG und somit eine wettbewerbswidrige, unzulässige Handlung darstellt.

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OLG Köln: Vorzeitiger Abbruch einer Rabattaktion ist wettbewerbswidrig

Eine Rabattaktion, die einmal beworben und gestartet wurde, muss nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln auch bis zum beworbenen Aktionsende angeboten bleiben, sofern nicht vorher ein anderslautender Hinweis gegeben wurde. Allein aufgrund des unerwarteten Erfolgs der Aktion darf diese nicht früher beendet werden, da der vorzeitige Abbruch eine Irreführung des Verbrauchers bewirkt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 10.08.2012, Az. 6 U 27/12).

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BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

Der BGH (Urteil vom 07.07.2011, Az.: I ZR 173/09) sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das „Ob“ der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde. Der Verbraucher werde hierdurch in zweifacher Hinsicht getäuscht, zum einen über die Dauer der Rabattaktion, zum anderen über die Absicht des Unternehmers, die Frist einzuhalten. Das Gericht nahm eine unlautere Irreführung des Verbrauchers an.

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LG Potsdam: Preisaktion "nur für kurze Zeit" ist intransparent und daher unzulässig

Das LG Potsdam hatte sich in seiner Entscheidung (Urteil vom 16.02.2011, Az.: 52 O 174/10) mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob die Aussage "nur für kurze Zeit" im Zusammenhang mit einer Preisangebotswerbung unzulässig ist. Das Gericht gelangt zur Auffassung, dass die Aussage wettbewerbswidrig und somit abmahnbar ist.

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LG München I: Nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unlauter

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14.09.2011 entschieden (Az.: 17 HK O 2017/11, noch nicht rechtskräftig), dass die nachträgliche Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion unlauter ist.

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Werbung mit der Ankündigung: "20% auf alles"

Der BGH hat vorgestern über die Zulässigkeit einer mit dem Slogan "20% auf alles" angekündigten Rabattaktion entschieden.

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Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen Tag gültig ist, ist unlauter

Das OLG Stuttgart entschied, dass eine Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, als unlauter einzustufen ist. Sie sei i. S. d. § 4 Nr. 1 UWG geeignet, die Entscheidungsfreiheit unangemessen unsachlich zu beeinflussen, da sie einen erheblichen Teil von Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preis- und/oder Qualität beraube.

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Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein

OLG Stuttgart: Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt gibt, dass der Rabatt nur für an diesem Tag vorrätige, nicht aber für zu bestellende Geräte gewährt wird.

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Preissenkungsaktionen bei Online-Shops können schnell wettbewerbswidrig sein

Es stellt ein Wesensmerkmal des freien Wettbewerbs dar, dass grundsätzlich jeder Online-Händler in seiner Preisgestaltung weitestgehend frei ist. Schließlich ist es ja auch der Online-Händler, der das Absatzrisiko zu tragen hat. Nur, die Preisunterbietung kann bei Hinzutreten von bestimmten Begleitumständen wettbewerbswidrig sein. So etwa in dem aktuellen Fall, den das OLG Stuttgart (Urt. v. 08.02.2007 - Az. 2 U 136/06) erst kürzlich zu entscheiden hatte.

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