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Preisaktionen

BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

Der BGH sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das „Ob“ der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde.

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