IT-Recht Kanzlei stellt Musterimpressum für eingetragene Vereine zur Verfügung

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 29.04.2008, 11:11 Uhr
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Der Impressumsgenerator der IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort auch die Möglichkeit, sich ein Musterimpressum für einen eingetragenen Verein erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster keine individuelle Beratung ersetzen kann.

Wann entsteht eine Impressumspflicht überhaupt?

 

Nach § 55 I RStV ist die Angabe eines Impressums dann nicht notwendig, wenn die Website (oder auch der Blog) allein privaten oder familiären Zwecken dient. Grundsätzlich also dann, wenn Sie allein Freunden und Bekannten einen passwortgesicherten Zugang anbieten.

Doch schon wenn Ihre Seite mittels einer Suchmaschine gefunden werden kann oder etwa einen Werbebanner enthält, ist der rein private Zweck fraglich. Mit der Folge, dass ein Impressum Pflicht ist. Anwälte, die sich mit dem Abmahnen solcher Verstöße ein Zubrot verdienen, gibt es inzwischen genug. Achten Sie auf die notwendigen Pflichtangaben – machen Sie sich nicht angreifbar:

 

Kontaktdaten

 


(zu entnehmen: § 55 I Nr. 1 RStV)

 


[Name des Vereins]

 

  • wie durch die Satzung bestimmt
  • Angabe ob e.V.

 


[Adresse des Vereins]

 

  • Angabe eines Postfachs reicht nicht aus!

 


Tel.: [Telefonnumer]

  • Vereinsbüro oder Verantwortlicher

 


Fax: [Faxnummer]

  • Vereinsbüro oder des Verantwortlichen (nur wenn vorhanden)

 


E-Mail:

[E-Mail-Adresse des Vereins]


 


 



Vertreten durch:

 

 

[Funktion]

 

(zu entnehmen: § 55 I Nr. 2 RStV)

  • Alleinvertretungsbefugnis oder nur gemeinsame Vertretung – laut Satzung


 


  • Wenn mehrere vertretungsbefugt sind, sind auch alle aufzulisten

 


[Name]

  • Vor- und Nachname

 


[Anschrift]

  • auch unter Vereinsanschrift ausreichend

 


[E-Mail-Adresse der Person]

  • Idealerweise nicht identisch mit Vereins-E-Mail-Adresse

 


[Telefonnummer]


Das Impressum gilt für [URL]

  • Ggf. eine Klarstellung, für welchen Teil das Impressum gilt, v.a. wenn der e.V. in eine andere Internetpräsenz eingegliedert ist

Registriert unter

[Registernummer] beim [Registergericht]

(nach § 5 I Nr. 4 TMG)

 




USt-ID gem. § 27a UStG: [DE ………]

(nach § 5 I Nr. 6 Var. 1 TMG)

  • Diese Nummer wird vom Finanzamt auf Antrag erteilt. Sinnvoll für Vereine, die sich auch wirtschaftlich betätigen wollen
  • (!es reicht schon Bannerwerbung!)

WirtschaftsID gem. § 139c AO: [……]

 

(nach § 5 I Nr. 6 Var. 2 TMG)

  • Diese Nummer wird ebenfalls vom Finanzamt vergeben – jedoch sehr selten und meist, wenn ein Auslandsbezug vorliegt

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte

iSd. § 55 II RStV:

 

Eine Verpflichtung jemanden Verantwortlichen zu benennen, ergibt sich schon dann, wenn Ihre Beiträge

  • periodisch erscheinen – dazu reicht, dass diese jederzeit auf Ihrer Website aufgerufen werden können.

 


[Verantwortlicher]

 

 


[Name]

  • Vor- und Nachname erforderlich


 


[E-Mail-Adresse]

  • Notwendig, da schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich sein soll
  • Für Gegendarstellungen

 


[Telefonnummer]

  • Nicht notwendig, aber als empfehlenswert eingeschätzt

Beispiel:

Kontaktdaten:

 


 


Beispielverein Musterhausen e.V.

Winterstr. 93

78123 Musterstadt

 

 


Tel.: 023 - 1234890

 


Fax: 023 - 1234899

 


info@beispielverein-musterhausen.de

 


 


Vertreten durch:

 


Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:

 


1.Vorsitzender

Herbert Meierhuber

 


In der Au 29

78122 Musterstadt

 


E-Mail: herbert@beispielverein-musterhausen.de

 


Tel.: 023 – 1234890

 

2.Vorsitzende

Wilma Winter

c/o Beispielverein Musterhausen e.V.

Winterstr. 93

78123 Musterstadt

E-Mail: Wilma@beispielverein-musterhausen.de

Tel.: 023 - 8765310

Das Impressum gilt für www.beispielverein-musterhausen.de

 

Registriert unter VR 1234 beim Amtsgericht Musterhausen

 


USt-ID gem. § 27a UStG: DE 123456789

WirtschaftsID gem. § 139c AO: DE 987654321

 

Verantwortliche für journalistisch-redaktionelle Inhalte iSd. § 55 II RStV:

 

 


Sonja Sommer

 


sonja@beispielverein-musterhausen.de

 


Tel.: 023 – 8765310 oder 0178-1234567

 

 

Wenn Sie auf Ihrer Website Artikel oder Berichte veröffentlichen möchten, mithin journalistisch tätig werden wollen, müssen Sie auch den Verantwortlichen hierfür nennen. Hier bietet sich ein genereller Ansprechpartner an – d.h. nicht für jeden Artikel muss jemand gesondert genannt werden. Dieser trägt jedoch dann auch die Verantwortung.

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Leser-Kommentare

1 Kommentar

Ohne Titel

16.11.2008, 18:51 Uhr

Kommentar von Michael zum Beitrag IT-Recht Kanzlei stellt Musterimpressum für eingetragene Vereine zur Verfügung

Und wie sieht das Ganze bei nicht eingetragenen Vereinen aus? Wer haftet im Fall mehrerer Autoren? Welche Kontaktadresse ist dort anzugeben? Gibt´s auch für solche Fälle ein... » Weiterlesen

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