YouTube: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
Betreiber geschäftlich genutzter Youtube-Präsenzen benötigen für ihre Kanäle eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung und ein Impressum. Im Zuge weitreichender Layout-Anpassungen auf Youtube und der Einführung der "Youtube Studios" für Kanalkonfigurationen sind nun abweichende Schritte erforderlich, um die Rechtstexte in Youtube-Kanälen rechtskonform einzubinden. Wie Mandanten der IT-Recht Kanzlei die Einbindung dank des Hosting-Service auch im neuen Youtube-Design unkompliziert gelingt, zeigt die folgende Handlungsanleitung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Impressum und Datenschutzerklärung auf YouTube rechtssicher einbinden
- II. Wichtiger Hinweis: Erweitertes Impressum für Anbieter audiovisueller Mediendienste erforderlich
- III. Einbindung des Impressums und der Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
- 1.) Impressum und Datenschutzerklärung via Wonderlink automatisiert aktuell halten
- 2. Möglichkeit: Impressum + Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei direkt auf Youtube einbinden
Hinweis: Selbstverständlich ist der Hosting-Service für Nutzer der YouTube-Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei nicht mit weiteren Kosten verbunden.
I. Impressum und Datenschutzerklärung auf YouTube rechtssicher einbinden
Die Pflicht zur Anführung eines Impressums geht aus § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) hervor. Demnach haben Diensteanbieter für geschäftsmäßig angebotene Telemedien bestimmte, der Identifikation und Kontaktierung dienende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig abrufbar verfügbar zu halten. Gleiches gilt für die Datenschutzerklärung.
Hierbei werden von dem Begriff „Telemedien“ sämtliche elektronische Informations- und Kommunikationsdienste erfasst, vgl. § 1 I TMG. Die geschäftsmäßige Nutzung von Telemedien erfolgt, sofern diese unmittelbar auf den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet ist. Dies kann sowohl bei privaten Betreibern, als auch bei der gewerbsmäßigen Nutzung der Fall sein, sofern die vorgenannten Kriterien erfüllt sind.
Zahlreiche Gewerbetreibende bewerben Ihre Artikel/Leistungen inzwischen auch über das Video-Portal „YouTube“. Hierüber können Nutzer Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen Demnach besteht auch hier die Pflicht, ein Impressum auszuweisen, sofern die Nutzung nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgt.
Neben der bestehenden Pflicht der Anbieterkennzeichnung müssen geschäftsmäßige Profilinhaber zudem eine Datenschutzerklärung, speziell für YouTube, vorhalten.
Wie bei diversen anderen sozialen Netzwerken, die ihren Sitz im außereuropäischen Ausland haben und für die eine Impressumspflicht nach dort geltendem nationalen Recht nicht besteht, ist auch auf YouTube für gewerbliche Nutzer keine seiteneigene Rubrik zur Einbettung des vollständigen Impressums vorgesehen. Insofern sind die Betreiber von geschäftsmäßigen Profilen gehalten, auf eine alternative Darstellungsmethode zurückzugreifen.
Lösung: Anstelle der Darstellung des vollständigen Impressums und der Datenschutzerklärung wird lediglich ein entsprechender Link platziert, welcher als sprechende URL auf das Impressum und die Datenschutzerklärung auf eine externe Website weiterleitet.
Der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei hilft gewerblichen Nutzern ihr Impressum und die Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden.
II. Wichtiger Hinweis: Erweitertes Impressum für Anbieter audiovisueller Mediendienste erforderlich
Betreiber von geschäftsmäßigen Social-Media-Profilen können als sog. „Anbieter audiovisueller Mediendienste“ im Rechtssinne gelten, wenn sie dort Videos veröffentlichen, die
- sie eigens erstellt haben oder
- zwar von Dritten erstellt wurden, die aber der eigenen Werbung dienen
Als tatbestandlicher Betreiber eines audiovisuellen Mediendienstes gilt, wer - bezogen auf ein soziales Netzwerk -
- 5 oder mehr veröffentlichte Videos vorhält oder
- 500 oder mehr Abonnenten zählt oder
- 500.000 oder mehr Abrufe des veröffentlichten Videomaterials verzeichnen kann
Liegen die o.g. Voraussetzungen vor und gilt der Social-Media-Profilinhaber als Anbieter eines audiovisuellen Mediendienstes, greift eine erweiterte Informationspflicht im Impressum.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 TMG sind in diesem Fall im Impressum auch
- der EU-Mitgliedsstaat, der als Sitzland gilt, und
- die zuständige Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift zu benennen
Während die Angabe des Sitzlandes bereits durch die Anschriftsangabe im Impressum abgedeckt ist, müssen betroffene Social-Media-Profilbetreiber ihr Impressum um die Angabe der Aufsichtsbehörde mit Name und Anschrift händisch erweitern.
Die maßgeblichen Aufsichtsbehörden in Deutschland sind die jeweiligen Landesmedienanstalten der Bundesländer.
Um die Pflichtangabe im Impressum einzufügen, ist hier im Mandantenportal das Feld „Optionaler zusätzlicher Text am Ende des Impressums“ zu wählen:
Dort ist dann Folgendes (mit individueller Bezeichnung der zuständigen Anstalt) einzufügen:
Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot audiovisueller Mediendienste:
Landesanstalt für Medien …., Anschrift, PLZ
Nach Klick auf „Speichern“ wird die Erweiterung im Impressum automatisch übernommen und gemäß der nachfolgenden Anleitung auf der Zielpräsenz dargestellt.
III. Einbindung des Impressums und der Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
Tipp: Die Datenschutzerklärung für YouTube stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices für mtl. 5,90 EUR zur Verfügung. Alternativ bieten wir ein Premium-Schutzpaket an, mit dem bis zu 5 Internetpräsenzen mit Rechtstexten abgesichert werden können.
1.) Impressum und Datenschutzerklärung via Wonderlink automatisiert aktuell halten
Das grundsätzliche Problem mit der Verlinkung...
Wer auf Youtube die Datenschutzerklärung und das Impressum direkt im Profil einbinden möchte, muss hierfür die einzig verfügbare Möglichkeit eines externen Links hergeben. Damit entfällt aber die Chance, per Direktverlinkung gleichzeitig reichweitenwirksam auf etwaige externe Internet- und Verkaufspräsenzen aufmerksam zu machen.
Die Lösung: Wonderlink!
Genau hier setzt die DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung von Wonderlink an.
Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer mit Wonderlink alle relevanten Links zu ihren Präsenzen bündeln und gleichzeitig durch die Funktion „Rechtlich Absichern“ alle notwendigen Rechtstexte für alle betriebenen Social-Media-Profile (auch Youtube) auf der Zwischenseite einbinden.
Wonderlink bietet Mandanten der IT-Recht Kanzlei in dem Zusammenhang eine besonders komfortable Funktion an: eine Hosting-Link-Schnittstelle, für die intuitive Anzeige der stets aktuellsten Rechtstexte-Version aus dem Mandantenportal mit optimierter Darstellung im Linkbaum.
Die Einrichtung dieser Hosting-Link-Schnittstelle ist dank automatischer Erkennungsfunktion denkbar einfachund erfolgt direkt über das Mandantenportal.
1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung
Um die Schnittstelle zu Wonderlink einzurichten und die Rechtstexte automatisch zu hinterlegen, melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.
Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.
Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „SCHNITTSTELLE“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.
Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".
Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.
Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "Weitere Systeme“ Ihr Zielsystem "Wonderlink" aus.
Klicken Sie auf „Weiter“.
Im nächsten Schritt müssen Sie der Schnittstelle einen Namen geben. Dieser dient nur zu Ihrer Information und zur besseren Einordnung der Schnittstelle in der zentralen Schnittstellenverwaltung:
Im nächsten Schritt müssen Sie Ihren Wonderlink-Account verknüpfen.
Klicken Sie dafür auf die angezeigte Schaltfläche:
Sie werden nun zu Wonderlink weiterleitet und können sich dort wie gewohnt einloggen.
Nach erfolgreichem Login auf Wonderlink kehren Sie zurück ins Mandantenportal und laden die Seite, von der Sie zu Wonderlink weitergeleitet worden sind, neu (Rechtsklick auf Tab im Browser > Neu laden).
Sodann wird Ihnen die aktive Verbindung zu Wonderlink angezeigt und Sie finden eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:
Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.
Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.
Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“.
Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.
Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.
Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.
Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird.
2. Übertragung der Rechtstexte zu Wonderlink
Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.
Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für die gewünschten Rechtstexte.
Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:
Wiederholen Sie den Vorgang für alle Rechtstexte, die Sie auf Ihre Wonderlink-Seite übertragen möchten.
3. Darstellung der Rechtstexte in Wonderlink
Haben Sie die Rechtstexte über das Mandantenportal zu Wonderlink übertragen, werden diese automatisch mit korrekter Zuordnung auf Ihrer Wonderlink-Seite angezeigt.
Um dies zu überprüfen, klicken Sie nach Login zu Wonderlink auf die 3 Balken oben links
und sodann auf „Vorschau“:
Sie sehen sodann im Footer Ihrer Wonderlink-Seite die korrekt verlinkten Rechtstexte mit entsprechender Bezeichnung als Seitenmenüpunkte:
4. Ablage des Wonderlinks auf Youtube
Der Wonderlink, der nun auf eine Zwischenseite mit den Youtube-Rechtstexten führt und gleichzeitig alle gewünschten weiteren externen Links bündelt, kann nun wie folgt auf Youtube eingebunden werden:
Es ist auf der Startseite zunächst die Übersicht Ihres Youtube-Kanals auszuwählen. Zu dieser gelangen Sie, indem Sie am oberen rechten Seitenrand auf Ihr Profil klicken und sodann die Rubrik „Mein Kanal“ auswählen.
a.) Kanal-Layout-Bearbeitung auf Youtube
Sodann gelangen Sie auf die Übersichtsseite, auf welcher Sie „Kanal anpassen“ auswählen müssen.
b.) Einbinden des Wonderlinks auf Youtube
Youtube hat seine Kanal-Layout-Optionen im Jahr 2021 vollständig überarbeitet und stellt nun unter einem neuen Design mit dem Titel "Youtube Studios" weitgehende Bearbeitungsoptionen bereit.
Um den Wonderlink einzubinden, wählen Sie nach Klick auf "Kanal anpassen" die Rubrik "Allgemeine Informationen aus".
Hier scrollen Sie nun bis zur Sektion "Links" herunter und nutzen die Eingabefelder.
Fügen Sie beim Linktitel "Datenschutzerklärung/Impressum" ein und setzen bei der URL den Wonderlink ein.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie in der Einstellungsschaltfläche "Links auf Banner" die Zahl der angezeigten Links so festlegen, dass auch der neue Link auf das Impressum und die Datenschutzerklärung erfasst wird.
Klicken Sie daraufhin oben rechts auf "Veröffentlichen".
Fertig. Ihr Link auf das Impressum und die Datenschutzerklärung wurde klickbar Ihrem Kanal-Banner hinzugefügt und ist in Ihrer Youtube-Präsenz unmittelbar erkennbar und erreichbar.
2. Möglichkeit: Impressum + Datenschutzerklärung mittels Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei direkt auf Youtube einbinden
Wer auf die Einrichtung eines Linkbaums über Wonderlink zur Bündelung aller relevanten externen Verlinkungen verzichten und die alleinige Verlinkungsmöglichkeit im Youtube-Profil für die Datenschutzerklärung und das Impressum nutzen möchte, gehe bitte wie folgt vor:
Um Datenschutzerklärung und Impressum für Youtube mit dem Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei in Ihren Youtube-Kanal einzubinden, gehen Sie bitte wir folgt vor:
Schritt 1: Link kopieren
a.) Loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein.
b.) Sollten Sie die YouTube-Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei gebucht haben, so wird Ihnen diese hier - inklusive Ihres Impressums - angezeigt.
c.) Klicken Sie nach abgeschlossener Konfiguration auf den Reiter HOSTING. Nun wird Ihnen der Direkt-Link angezeigt, der auf Ihre Datenschutzerklärung und Impressum verweist.
Schritt 2: Direkt-Link auf YouTube einfügen
Um das Impressum und die Datenschutzerklärung innerhalb des YouTube-Accounts rechtssicher einbinden zu können, ist auf der Startseite zunächst die Übersicht Ihres Youtube-Kanals auszuwählen. Zu dieser gelangen Sie, indem Sie am oberen rechten Seitenrand auf Ihr Profil klicken und sodann die Rubrik „Mein Kanal“ auswählen.
a.) Kanal-Layout-Bearbeitung auf Youtube
Sodann gelangen Sie auf die Übersichtsseite, auf welcher Sie „Kanal anpassen“ auswählen müssen.
b.) Einbinden des Impressums- und Datenschutzlinks auf Youtube
Youtube hat seine Kanal-Layout-Optionen im Jahr 2021 vollständig überarbeitet und stellt nun unter einem neuen Design mit dem Titel "Youtube Studios" weitgehende Bearbeitungsoptionen bereit.
Um den Hostinglink für Impressum und Datenschutzerklärung einzubinden, wählen Sie nach Klick auf "Kanal anpassen" die Rubrik "Allgemeine Informationen aus".
Hier scrollen Sie nun bis zur Sektion "Links" herunter und nutzen die Eingabefelder.
Fügen Sie beim Linktitel "Datenschutzerklärung/Impressum" ein und setzen bei der URL den Hosting-Link der IT-Recht Kanzlei.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie in der Einstellungsschaltfläche "Links auf Banner" die Zahl der angezeigten Links so festlegen, dass auch der neue Link auf das Impressum und die Datenschutzerklärung erfasst wird.
Klicken Sie daraufhin oben rechts auf "Veröffentlichen".
Fertig. Ihr Link auf das Impressum und die Datenschutzerklärung wurde klickbar Ihrem Kanal-Banner hinzugefügt und ist in Ihrer Youtube-Präsenz unmittelbar erkennbar und erreichbar.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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