Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
I. Vorab: Wer mahnt zurzeit ab?
Die IT-Recht Kanzlei hat zur Information ihrer Leser eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt , deren Abmahnungen in den vergangenen Jahren Gegenstand unserer Beratungen waren. Die Aufzählung kann selbstverständlich keine Auskunft darüber geben, ob die von uns geprüfte(n) Abmahnung(en) des jeweiligen Gegners berechtigt war(en) oder nicht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.
II. Und…: Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?
Sie wurden abgemahnt? Informieren Sie sich und lesen Sie den folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei: "Abmahnung erhalten? Beachten Sie die Checkliste der IT-Recht Kanzlei!"
III. Nun, wie verkauft man eigentlich rechtssicher Waren über das Internet?
Lassen Sie sich anwaltlich beraten: Die Münchener IT-Recht Kanzlei bietet Unternehmen Schutzpakete an, die ein rechtssicheres Vertreiben von Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Dabei übernimmt die IT-Recht Kanzlei die individuelle anwaltliche Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen (z.B. eigene Online-Shops, Präsenzen auf diversen Portalen wie etwa eBay, Amazon, Yatego, Booklooker, Amprice, Hood, etc.), die weit über die bloße Bereitstellung rechtlicher Standardtexte hinausgeht. Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien dabei auch für ihre Beratungsleistung, anders als dies regelmäßig bei Anbietern von so genannten Gütesiegeln der Fall ist.
IV. Aber jetzt: Die Auflistung der gängigsten Abmahngründe bei eBay, Amazon und Online-Shops
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vorab Lesetipp: Muss man als Online-Händer AGB einsetzen?
Allgemeines
- Keine AGB veröffentlicht
- AGB werden im WAP-Dienst bei eBay nicht angezeigt
- AGB werden dem Kunden nicht auch in Textforum übermittelt
Form der AGB
- AGB in zu kleinem Scrollkasten
Falsche Angaben
- Falscher Erfüllungsort angegeben
- Falscher Gerichtsstand angegeben
Regelungen/Klauseln zum Vertragsschluss und zu Nebenabreden
- [ Vertragsschluss wird nicht geregelt](rainer-hullmann-abmahnung.html)
- Vertragsschluss bei eBay: eigene AGB regeln entgegen eBay-AGB, dass Vertrag erst mit Annahme durch Versteigernden zustande kommt
- Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen
- Klausel „alle Angebote sind freibleibend“ bei eBay
- Klausel „alle Angebote sind – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich“ bei online-shop
- Kunde wird nicht über die einzelnen Schritte informiert, die zu einem Vertragsabschluss führen, § 3 Nr. 1 BGB-InfoV.
- Kunde wird nicht informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist (vgl. hierzu LG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2010, Az. 12 O 17/10 KfH ).
- AGB-Klausel regelt Vertragsannahme erst nach geleisteter Vorkasse
Regelungen/Klauseln zur Gewährleistung und zum Schadensersatz/zur Haftung
- Gewährleistung wird komplett ausgeschlossen
- Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware
- Gewährleistung wird von Kaufbeleg abhängig gemacht
- Verkäufer behält sich Wahl der Gewährleistungsart vor
- Ausschluss des Schadensersatzes
- Pauschalierter Schadensersatz (auch in verdeckter Form, beispielsweise „Spaßbieterklausel“ bei eBay, etwa „Spaßbietern werden 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt“)
- Ausschluss der Haftung für subjektive Unmöglichkeit
- Beschränkung der Haftung auf den Kaufpreis
- Verwendung unzulässiger Haftungsbeschränkungen
- Vorschreiben einer Rügepflicht des Verbrauchers gegenüber dem Hersteller
- Fehlende Erläuterung des Begriffs der "vertragswesentlichen Pflichten"
- Vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers im Falle des Leistungsverzuges nur, wenn der Käufer erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat.
- Ausschluss der Haftung des Verkäufers im Falle eines Datenverlustes
- Verjährungsbeginn muss durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden.
- Gesetzliche Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Veränderung der Sache.
- Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn Käufer Markierungen, Aufklebet etc. entfernt
- Gewährleistungsrechte erlöschen schon bei unerheblichen Mangel
- Entgegen § 438 I Nr. 2 BGB wird bei Produkten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, nur eine Verjährungsfrist von 2 Jahren (anstatt von 5 Jahren) eingeräumt.
Hinweis: Online-Händler müssen übrigens nicht über gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen informieren!
Regelungen/Klauseln zu Versand/Lieferung, Preise und Versandkosten
- Verbraucher wird Gefahr des zufälligen Untergangs nach Übergabe an Transportperson auferlegt
- Regelung, dass Verbraucher Ware versichern soll
- Vorschreiben einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei Transportschäden
- Rügepflicht bei ofensichtlichen Mängeln bei Verbrauchsgüterkauf
- Angabe unverbindlicher oder nicht hinreichend bestimmter Lieferfristen
- Selbstbelieferungsvorbehalt bei online-shop/eBay
- Regelung, dass Verbraucher Versandkosten erfragen muss
- Regelung, dass Käufer Kosten der Auslandsrücksendung bei mangelhafter Ware tragen muss
- Keine Angaben von Versandkosten bei Auslandsversand (auch keine Berechnungsmethode veröffentlicht)
- Im Falle der Selbstabholung wird Kunden pauschal das Widerrufsrecht versagt (da angeblich kein Fernabsatz)
- Rücktritt des Verkäufers für den Fall, dass die Zustellung der Ware trotz einmaligem Auslieferungsversuch scheitert.
- Klausel, die dem Kunden bei Nichtantritt der Reise die vollständige Zahlung des Reisepreises ohne Hinweis auf die Möglichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens auferlegt.
- Sog. in Widerrufsbelehrung geregelte „40 Euro- Klausel“ nach § 357 II 3 BGB findet keine Entsprechung in AGB.
- Regelung von kurzfristigen möglichen Preiserhöhungen (Erhöhung des Entgeltes für Waren bleibt vorbehalten)
- Zahlungsmöglichkeit per Rechnung wird angeboten. Tatsächlich aber im Rahmen der Bestellabwicklung keine Zahlung per Rechnung möglich.
- Kunde erhält Sonderpreis bei „sofortiger“ Begleichung der Rechnung
Regelungen/Klauseln zu Aliud- und Teillieferungen
- Verwendung von Änderungsvorbehalten
- Klausel „Änderungen der Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich“ bei eBay
- Klausel „Änderungen in Form, Farbe, Gewicht sowie technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten“
- Vorbehalt von Teillieferungen
- Vorbehalt von Teillieferungen, ohne ein Zumutbarkeitskriterium zu benennen.
Sonstige Regelungen/Klauseln
- Verwendung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts
- Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
- Verwendung der Salvatorischen Klausel
- Klausel „Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig“
- Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs (etwa bei Fernabsatzverträgen)
- Bei eBay: Formulierung, dass Preise und Anzeigen freibleibend seien.
- Verbraucher wird nicht über die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen informiert.
- Die Formulierung: "Der Käufer hat die bei der Einfuhr entstehenden Zölle zu tragen und uns von jeder Inanspruchnahme freizustellen."
- Ein dem Käufer zustehendes Zurückbehaltsrecht wird ausgeschlossen oder beschränkt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- "Lieferung frei Bordsteinkante" ohne vorherige Vereinbarung
- Unzulässige Abtretungsklausel in B2C-AGB
- Vorbehalt der kurzfristigen Änderung des Prämienkatalogs für Kundenbindungsprogramm
- Vorbehalt der einseitigen Änderung von Abflugzeiten in Reisebedingungen
- Preiserhöhungsvorbehalt in den AGB einer Fluggesellschaft
- Forderung einer Anzahlung für eine Reise i. H. v. 40 % des Preises
Hinweis: Unwirksame (weil rechtswidrige) AGB sind in aller Regel abmahnfähig ! (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)



