Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 485 Abmahngründe!) 19.02.2010, 11:53 Uhr

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 450 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

I. Vorab: Wer mahnt zurzeit ab?

Die IT-Recht Kanzlei hat zur Information ihrer Leser eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt, deren Abmahnungen in den vergangenen Jahren Gegenstand unserer Beratungen waren. Die Aufzählung kann selbstverständlich keine Auskunft darüber geben, ob die von uns geprüfte(n) Abmahnung(en) des jeweiligen Gegners berechtigt war(en) oder nicht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.

II. Und...: Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Sie wurden abgemahnt? Informieren Sie sich und lesen Sie den folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei: "Abmahnung erhalten? Beachten Sie die Checkliste der IT-Recht Kanzlei!"

III. Nun, wie verkauft man eigentlich rechtssicher Waren über das Internet?

Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Dann nutzen Sie das Know-how der IT-Recht Kanzlei, die Ihnen in diesem Verkaufsratgeber über 55 verschiedene Produkte nennt, deren Vertrieb über das Internet jeden Online-Händler vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt.

IV. Aber jetzt: Die Auflistung der gängigsten Abmahngründe bei eBay, Amazon und Online-Shops

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vorab Lesetipp: Muss man als Online-Händer AGB einsetzen?

Allgemeines

Form der AGB

Falsche Angaben

  • ­ Falscher Erfüllungsort angegeben
  • ­ Falscher Gerichtsstand angegeben

Regelungen/Klauseln zum Vertragsschluss und zu Nebenabreden

  • ­ Vertragsschluss wird nicht geregelt
  • ­ Vertragsschluss bei eBay: eigene AGB regeln entgegen eBay-AGB, dass Vertrag erst mit Annahme durch Versteigernden zustande kommt
  • ­ Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen
  • ­ Klausel „alle Angebote sind freibleibend“ bei eBay
  • ­ Klausel „alle Angebote sind – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich“ bei online-shop
  • Kunde wird nicht über die einzelnen Schritte informiert, die zu einem Vertragsabschluss führen, § 3 Nr. 1 BGB-InfoV.
  • Kunde wird nicht informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist (vgl. hierzu LG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2010, Az. 12 O 17/10 KfH).

Regelungen/Klauseln zur Gewährleistung und zum Schadensersatz/zur Haftung

  • ­ Gewährleistung wird komplett ausgeschlossen
  • ­ Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware
  • ­ Gewährleistung wird von Kaufbeleg abhängig gemacht
  • ­ Verkäufer behält sich Wahl der Gewährleistungsart vor
  • ­ Ausschluss des Schadensersatzes
  • ­ Pauschalierter Schadensersatz (auch in verdeckter Form, beispielsweise „Spaßbieterklausel“ bei eBay, etwa „Spaßbietern werden 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt“)
  • ­ Ausschluss der Haftung für subjektive Unmöglichkeit
  • ­ Beschränkung der Haftung auf den Kaufpreis
  • ­ Verwendung unzulässiger Haftungsbeschränkungen
  • ­ Vorschreiben einer Rügepflicht des Verbrauchers gegenüber dem Hersteller
  • Fehlende Erläuterung des Begriffs der "vertragswesentlichen Pflichten"
  • Vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers im Falle des Leistungsverzuges nur, wenn der Käufer erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat.
  • Ausschluss der Haftung des Verkäufers im Falle eines Datenverlustes
  • Verjährungsbeginn muss durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Veränderung der Sache.
  • Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn Käufer Markierungen, Aufklebet etc. entfernt
  • Gewährleistungsrechte erlöschen schon bei unerheblichen Mangel

Hinweis: Online-Händler müssen übrigens nicht über gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen informieren!

Regelungen/Klauseln zu Versand/Lieferung, Preise und Versandkosten

Regelungen/Klauseln zu Aliud- und Teillieferungen

Sonstige Regelungen/Klauseln

  • ­ Verwendung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts
  • ­ Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
  • ­ Verwendung der Salvatorischen Klausel
  • ­ Klausel „Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig“
  • ­ Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs (etwa bei Fernabsatzverträgen)
  • Bei eBay: Formulierung, dass Preise und Anzeigen freibleibend seien.
  • Verbraucher wird nicht über die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen informiert.
  • Die Formulierung: "Der Käufer hat die bei der Einfuhr entstehenden Zölle zu tragen und uns von jeder Inanspruchnahme freizustellen."
  • Ein dem Käufer zustehendes Zurückbehaltsrecht wird ausgeschlossen oder beschränkt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Hinweis: Unwirksame (weil rechtswidrige) AGB sind in aller Regel abmahnfähig! (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)

Apothekenbetriebsverordnung

  • ­ Verkauf von „Gesundheitsreisen“ (= gewerbliche Angebote ohne Bezug zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Apothekers) in der Apotheke

Arzneimittelgesetz und Arzneimittelfestpreisverordnung

  • ­ Verkauf von Arzneimitteln unter Nichtbeachtung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes
  • ­ Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Internet
  • ­ Verkauf von Arzneimitteln zu anderen als den festgelegten Preisen

Batteriegesetz

  • ­ Fehlender Hinweis auf Vorgaben der Batterierichtlinie und Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe von Batterien
  • Nicht vorgenommene Anzeige beim Umweltbundesamt

Lesetipp: Die IT-Recht Kanzlei hat zwei ausführliche Beiträge zum Batteriegesetz geschrieben:

Buchpreisbindungsgesetz

Vorab: Die IT-Recht Kanzlei hat ein eBook zum Buchpreisbindungsgesetz veröffentlicht.

  • Preisgebundene Bücher "unter Wert" verkauft
  • (Zu wertvolle) Zugaben beim Verkauf von preisgebundenen Büchern
  • Preisgebundene Bücher werden als Mängelexemplare verkauft, obwohl objektiv nicht der Fall
  • Bonusprogramme beim Verkauf von Büchern
  • Remittenten werden irrtümlich als Mängelexemplare eingestuft
  • Startguthaben bei Verkauf von Büchern

Chemikaliengesetz

ChemVOCFarbV

Datenschutz

  • Einsatz von Analyseprogrammen wie etwa Google-Analytics ohne eine entsprechend gefasste Datenschutzerklärung. (Die IT-Recht Kanzlei rät übrigens derzeit vom Einsatz v. Google-Analytics ab.)
  • An Geschäftskunden E-Mails-Werbung zu versenden, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass der Geschäftskunde der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen (LG Bonn, Az. 11 O 56/09, Urteil vom 08.09.2009)
  • Unverlangt zugesandte Email-Newsletter
  • Kunde, der Bestellung vorzeitig abbricht, bekommt Werbemail zugeschickt.
  • Folgende Klausel wurden abgemahnt:

1. "Erlaubnis zur E-Mail Werbung: Ich möchte regelmäßig interessante Angebote per E-Mail erhalten. Meine E-Mail Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail Adresse für Werbezwecke kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich den Link "Abmelden" am Ende des Newsletters anklicke."

2. "Als Neukunde bei Ihrer ersten Bestellung werden Sie automatisch in unsere Newsletterdatenbank eingetragen (lediglich Ihre eMailadresse)."

Einheitenverordnung

Elektrogesetz

Vorab: Die IT-Recht Kanzlei hat hier die wichtigsten Fragen zum ElektroG beantwortet.

Energiekennzeichnungsverordnung

Vorab: Wie kennzeichnet man Weisse Ware richtig? Informieren Sie sich hier!

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas (KrGlasKennzG)

Health-Claims-Verordnung

Vorab Lesetipp: Zwei Jahre Health-Claims-Verordnung – Ist sie Ihnen schon bekannt?

Impressum

Lesetipp vorab:

Sie mögen es bequem? Dann nutzen Sie den Impressumsgenerator der IT-Recht Kanzlei!

Fehlende Angaben

  • Impressum fehlt vollständig (Hinweis: Amazon-Händler berichteten uns, dass auf einmal ihr Impressum nicht mehr auf ihrer Amazon-Präsenz angezeigt worden wäre. Einer dieser Händler wurde daraufhin abgemahnt. Die Händler gehen von einer technischen Panne aus, die der Plattformbetreiber Amazon zu verantworten hat - konnte unsererseits bisher nicht verifiziert werden).
  • E-Mailangabe fehlt
  • Hinweis auf eingetragenen Kaufmann (e. K.) fehlt
  • Vertretungsberechtigter Komplementär wird nicht ausgewiesen
  • Name des Geschäftsführers einer GmbH wird nicht angegeben
  • Handelsregister und Registernummer werden nicht angegeben
  • Telefonnummer wird nicht angegeben
  • Nicht alle vertretungsberechtigten Gesellschafter werden genannt.
  • Keine USt-ID genannt
  • Fehlender Hinweis auf Handelsregister nebst Registernummer im Impressum einer Limited
  • In dem über das "eBay"-WAP-Portal abrufbaren Angebot wird kein Impressum dargestellt
  • Bei eBay ist nur auf der Mich-Seite ein vollständiges  Impressum veröffentlicht
  • Impressum eines Zahnarztes enthält keine Angaben zur zuständigen Kammer, Aufsichtsbehörde etc.
  • Der mit dem Begriff "Impressum" gekennzeichnete Link ist nur in sehr kleiner Schrift und drucktechnisch nicht hervorgehoben am rechten unteren Ende der Homepage platziert
  • Kurzzeitige Nichterreichbarkeit der Impressumseite während der Dauer der Bearbeitung der Impressumseite
  • Impressum eines Immobilienunternehmens weist zuständige Aufsichtsbehörde nicht aus
  • Hinweis "(haftungsbeschränkt)" fehlt bei Impressum einer Unternehmergesellschaft
  • Kontaktformular ersetzt Angabe von E-Mail Adresse
  • Erst beim Berühren des Links "e-mail" erscheint der Klartext der Mailadresse in einem Fenster

Falsche/unvollständige Angaben

  • Falsche Adresse im Impressum
  • Statt E-Mailangabe wird Kontaktformular verwendet
  • Vorname wird abgekürzt
  • Impressum enthält widersprüchliche Angaben
  • Widersprüchliche Angaben zum vertretungsberechtigtem Gesellschafter in zwei Impressen
  • Falsche Firma genannt
  • Verwendung der Abkürzung "HRB"

Jugendschutzgesetz

Vorab Lesetipp: Computer- und Konsolenspiele im Versandhandel unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes

Kosmetikverordnung

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat bereits viele Beiträge zum Thema "Verkauf von Lebensmitteln" veröffentlicht.

Lebensmittelkennzeichnungsgesetz

Vorab: IT-Recht Kanzlei bietet einen besonderen Service für Hersteller und Importeure von Lebensmitteln an und unterhält einen eigenen Blog zum Thema Lebensmittelkennzeichnung.

Luftverkehrsgesetz

Händler von Flugmodellen kommen gegenüber Verbrauchern nicht ihren Hinweispflichten (Stichwort: Versicherungspflicht) nach.

Markenrecht

Markenrechtsverstoß durch Google-Adwords-Werbung

Medizinproduktegesetz

Nahrungsergänzungsmittelverordnung

Vorab Lesetipp: Wie verkauft man rechtssicher Nahrungsergänzungsmittel?

  • Nahrungsergänzungsmittel werden unzureichend gekennzeichnet
  • Nahrungsergänzungsmittel werden Wirkungen beigelegt - ohne wissenschaftlich hinreichende Absicherung
  • Nahrungsergänzungsmittel habe besondere Eigenschaften (obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben)
  • Nahrungsergänzungsmittel wird Anschein eines Arzneimittels gegeben
  • Krankheitsbezogene Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln
  • Werbung mit nicht gesicherten Aussagen über Nahrungsergänzungsmittel

PKW-EnVKV

Vorab: Die IT-Recht Kanzlei hat das Thema Pkw-EnVKV hier ausführlich behandelt.

  • Beim Verkauf neuer PKW: Keine Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch
  • Angaben zur Kennzeichnung werden nicht hervorgehoben, sondern gleichsam in die hinterste Ecke der Anzeige abgeschoben (OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2008, Az. 4 U 159/07).
  • Online-Werbung enthält nicht den folgenden Hinweis: "Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei (... Verweis auf die benannte deutsche Stelle oder direkte Verknüpfung zu der Organisation, die mit der Verbreitung der Informationen in elektronischer Form beauftragt ist ...) unentgeltlich erhältlich ist."

Preisangabenverordnung

Vorab: Die IT-Recht Kanzlei hat das Thema Preisangabenverordnung hier ausführlich behandelt. Wie man die PAngV bei Amazon umsetzen kann, beleuchtet dieser Artikel.

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

Versandkosten

Grundpreisangaben

  • ­Keine Grundpreisangaben genannt
  • ­Grundpreisangaben an falscher Stelle genannt
  • Grundpreise falsch ausgerechnet
  • Online-Händler gibt bei billiger.de keine Grundpreise an.
  • Bei Textilstoffen, die nach Metern verkauft werden, wird der Kilopreis angegeben.
  • Grundpreise werden nicht in unmittelbarer Nähe zum Endpreis angegeben.
  • Grundpreis bezieht sich auf falsche Mengeneinheit

Sonstiges

  • ­ eBay: Weiterreichung von Paypal-Gebühren an Käufer ohne entsprechenden Hinweis
  • ­ Hotels mit Webseiten: Angabe einer Preisspanne anstatt konkreter Preise
  • Bei eBay: Vorbehalt von Preisänderungen.
  • Bei Online-Shops: Ein Paypalzuschlag wird verlangt, auf den der Kunde nicht bereits vor Einleitung des Bestellprozesses leicht erkennbar hingewiesen wurde.
  • Keine Angaben zu Füllmengen bei Tintenstrahldruckerpatronen
  • Kfz-Einzelhändler nimmt bei der Werbung für Kraftfahrzeuge nicht die obligatorischen Überführungskosten sowie die Kosten für Umrüstung und TÜV-Abnahme mit in den Endpreis auf.
  • Reiseveranstalter gibt bei der Angabe von Mietpreisen für Ferienwohnungen Endpreise an, in die nicht Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung einbezogen sind.
  • Reiseveranstalter bezieht bei Werbung für Reisen zwingend zu zahlende Buchungsgebühr nicht mit ein (vgl. OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188).
  • Hotelzimmer werden im Internet mir einer Preisliste angeboten: Preise werden lediglich in Form einer Spanne "von...bis" angegeben.
  • Erhebung eines Kreditkartenzuschlags, ohne (den Verbraucher) diesbezüglich auf einer Seite zu informieren, die dieser vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufrufen muss.

Preissenkungs-/Rabattaktionen

  • ­Durchführen einer Preissenkungs- bzw. Rabattaktion ohne genaue und klar erkennbare Ausweisung der Rahmenbedingungen bzw. wesentlichen Umstände, insbesondere der Dauer/der zeitlichen Befristung

Reisevermittlungsrecht

Folgende (abmahnbare) Klauseln werden verwendet:

Servicerufnummern/Rufnummerngassen (0900, 0180, …)

  • ­ Die durch Nutzung der Rufnummern entstehenden Kosten werden für den Endnutzer nicht deutlich ausgewiesen
  • ­ Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen fehlt

Telekommunikationsgesetz

Mehrwertdiensterufnummern werden eingesetzt, ohne dass der Festnetzpreis (inkl. Mwst.) mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen angegeben wird. Beachte auch die ab dem 01.03.2010 geltenden neuen Vorgaben.

Textilkennzeichnungsgesetz

Vorab: Die IT-Recht Kanzlei hat eine Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz veröffentlicht.

  • ­Nichtkennzeichnung von kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG
  • Viele Händler werden abgemahnt, die Textilerzeugnisse anbieten, dabei jedoch die textilen Rohstoffe fehlerhaft bezeichnen. Das Textilkennzeichnungsgesetz enthält eine abschließende Liste der zulässigen Bezeichnungen für Textilfasern. Hiervon darf nicht abgewichen werden!
  • Keine Angaben zum Rohstoffgehalt  (z.B. 100 % Baumwolle)
  • "Bambus" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Meryl" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Lycra" als Rohstoffgehaltsangabe
  • Spandex als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Acry"l als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Zellwolle" für Viskoste als Spinnfaser
  • "Kunstseide" für zellulosische Filamente (Endlosfasern)
  • "Reyon" oder "Reyonfasern"
  • "Synthetics" für Polyester oder Polyamid
  • "Merinowolle" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Lammwolle" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Shetlandwolle" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Wildseide" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Polyamid" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Vinylchlorid" oder "Vinylidenchlorid" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Gummi" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "Polyamidimid" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "meta-Aramid" als Rohstoffgehaltsangabe
  • "para-Aramid" als Rohstoffgehaltsangabe
  • Microfleexe oder TPU-Menbran als Rohstoffgehaltsangaben
  • "Polyamid 6.6" oder "Polyamid 11" als Rohstoffgehaltsangabe
  • Falsche Verwendung des Begriffs Seide, z.B.: "Tussahseide", "Wildseide", "echte Seide", "reale Seide", "Naturseide".
  • Matratzen werden falsch gekennzeichnet

Hinweis:  Laut Landgericht Lübeck sind Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz nicht abmahnfähig (wohl Mindermeinung)!

Urheberrecht

Lesetipp: Werbung im Internet: Bilder, Fotos, Grafiken - Haben Sie (das) Recht dazu?

Verkaufsabwicklung

Verpackungsverordnung

  • ­ Abwälzung der Verpackungsentsorgungskosten auf den Käufer („ Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Käufer zu tragen“)
  • ­ Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe von Verpackungs- und Versandmaterial
  • Es wird nicht über Regeln der Verpackungsverordnung belehrt
  • Online-Händler hat sich keinem Entsorgungsdienstleister für Verpackungen angeschlossen
  • Hinweis auf Erfüllung der sich aus der Verpackungsverordnung ergebenden Pflichte = Werbung mit Selbstverständlichkeit

Hinweis: Laut Landgericht Lübeck sind Verstöße gegen die VerpackV nicht abmahnfähig (wohl Mindermeinung und betrifft nicht die aktuelle, ab dem 1.01.09 allein gültige Verpackungsverordnung)!

Versandkosten / Steuern

  • ­ Werbung mit „versicherter Versand“ ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten
  • ­ Werbung mit „unversicherter Versand
  • ­ Gleichzeitig versicherter und unversicherter Versand angeboten
  • ­ Empfehlung, dass Käufer/Verbraucher Ware versichern soll
  • Auf Wunsch wird Transportversicherung angeboten.
  • Widersprüchliche Versandkostenangaben
  • Widersprüchliche Angaben zum Mindestbestellwert
  • Fehlende Mitteilung der Einzelheiten zur Berechnung der Versandkosten
  • Fehlende Angaben zu eventuell anfallenden Steuern und Kosten bei außereuropäischem Versand
  • Fehlende Gewichtsangaben bei Produkten, wenn Versandkosten hiervon abhängen
  • Keine Angabe bzgl. Versandkosten, wenn Paket etwa schwerer als 24 kg

Waffengesetz

Verkauft werden

Werbung

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei berichtet zurzeit im Rahmen einer Serie Woche für Woche Neues über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

Anwaltswerbung

Ärztewerbung

Vorab: IT-Recht Kanzlei bietet einen besonderen Service für Ärzte an und unterhält einen eigenen Blog zum Thema "Werberecht für Heilberufe und Heilverfahren".

Irreführende Werbung

Preisgegenüberstellungen

  • Mehrdeutigkeit des in Bezug genommenen durchgestrichenen Preises: Werbung enthält intransparente (irreführende) Preisgegenüberstellungen.
  • Werbung mit durchgestrichenen Preisen, die bereits vor Monaten gesenkt worden sind.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "ehemaliger Preis" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "ehemaliger Verkaufspreis" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "Regulärer Ladenpreis" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "statt" gegenübergestellt.
  • Dem geforderten Preis wird ein höherer Preis mit der Bezeichnung "Listenpreis" gegenübergestellt.
  • Es wird länger als 4 Wochen im Rahmen einer Preisgegenüberstellung auf einen ehemaligen Verkäuferpreis Bezug genommen.

Produktwerbung

Preiswerbungsschlagwörter

Unzulässig geworben wird mit folgenden Preiswerbungsschlagwörtern:

"Ab-Preis“
„Abholpreis“
„Billigpreis“
„Bruttopreis inkl. Mwst“
„Circa-Preis“, „Mittlerer Preis“
„Dauertiefpreis“
„Direkt ab Werk“
„Discountpreis“
„Einführungspreis“
„Einkaufspreis, Fabrikpreis“
„Einstandspreis“
„Eröffnungspreis“
„Fabrikpreis, Großhandelspreis, Listenpreis, Katalog-Preis, Brutto-Preis“
„Factory-Outletpreise“
„Festpreis, Inklusivpreis“
„Frei Haus“
„Jubiläumspreis“
„Ladenpreis“
„Listenpreis, Katalogpreis“
„Nettopreis“
„Nettopreis + Mwst.“
"Sommerpreis"
"Statt"-Preise
"Von-bis-Preise"
"Winterpreis"

Werbung mit Garantien

Werbung mit Gutscheinen

Werbung mit Krediten

Informationspflichten der Verbraucherkreditrichtlinie werden nicht beachtet.

Werbung mit Traditionen

Wettbewerbswidrige Werbung mit Möbeltradition

Werbung mit Rabatten

  • Zweimalige Veränderung einer befristeten Rabattaktion
  • Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer"
  • Aussage "2 % Rabatt bei Überweisung", wenn die Bezahlung per Überweisung sowohl als Vorkasse als auch auf Rechnung erfolgen kann, der Rabatt aber nur für die Bezahlung per Vorkasse gewährt wird (vgl. Beschluss des LG Bochum, vom 03.05.2010, Az. I-13 O 62/10).

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Werbung mit Testergebnissen

Werbung mit Zahlarten

  • Kauf auf Rechnung wird angeboten, obwohl tatsächlich im Rahmen des Bestellvorgangs nicht die Möglichkeit besteht, im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung einen "Kauf auf Rechnung" auszuwählen (vgl. Beschluss des LG Berlin vom 07.05.2010, Az. I-13 O 64/10).

Sonstiges

Widerrufs- und Rückgaberecht

Allgemeines

  • Keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht (Oftmals bei Amazon-Händlern der Fall / Bei eBay-Händler kaum noch zu beobachten, außer bei eBay Pannen)
  • Widerrufsbelehrung wird im WAP-Dienst bei eBay nicht angezeigt
  • Verwenden von Rückgabe- statt Widerrufsbelehrung bei eBay
  • Gleichzeitige Widerrufs- und Rückgabebelehrung
  • Verwendung des alten gesetzlichen Belehrungsmusters
  • Bezugnahme auf eine Verbrauchereigenschaft "im Sinne des § 13 BGB"
  • Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher nicht auch in Textform zur Verfügung gestellt

Ausschluss des Widerrufs-/Rückgaberechts

  • Widerrufsrecht bei eBay-Versteigerungen ausgeschlossen
  • Widerrufsrecht in gesetzlich nicht geregeltem Fall ausgeschlossen
  • Auflistung der gesetzlichen Ausnahme vom Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB unter Verwendung des Ausdrucks u.a. (dies sein intranspartent)
  • Folgende Belehrung: „Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“
  • Folgende Belehrung: „Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.“
  • Dsa Widerrufsrecht wird ausgeschlossen, wenn der Verbraucher sich für eine Farb-, Größen- oder Materialausführung entscheidet, die nicht im eBay-Shop oder in ähnlichen Angeboten des Verköufers angegeben ist.

Widerrufsfrist

Widerrufsadressat / Telefonnummer / Faxnummer

Form der Belehrung

  • Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scrollkasten
  • Bei eBay: Widerrufsbelehrung wird nur in Form einer Grafikdatei von einem externen Server eingeblendet und steht nicht im Quelltext des eBay-Angebots
  • Widerrufsbelehrung befindet sich an falscher Stelle (auch mich-Seite, …)

Inhalt der Belehrung - Rücksendekosten

  • Widerruf wird von Frankierung abhängig gemacht
  • Unfreie Warenrücksendung wird nicht angenommen
  • Rücksendekosten werden pauschal dem Käufer auferlegt
  • Falscher Warenwert bei Rücksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, …)
  • Hinweis, dass auch bei einem höheren Warenwert als 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei
  • Dem Kunden im Falle des Widerrufs nicht die verauslagten Versandkosten zu erstatten (obowhl die Pflicht dazu besteht).
  • Nur in den AGB, nicht aber in der Widerrufsbelehrung wird geregelt, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware zu tragen habe.
  • Bei Kostenverlagerung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB komme es auf Bruttobestellwert der Warenlieferung insgesamt an (dabei ist der Bruttopreis der zurückzusendenden Sache entscheidend).

Inhalt der Belehrung – Rechtsfolgen und Wertersatzpflicht

  • Generell: Widerrufsbelehrung enthält keine oder falsche Angaben zu Rechtsfolgen
  • Bei eBay die folgende Formulierung: "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."
  • Kein Hinweis, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat
  • Hinsendekosten werden nicht erstattet
  • Regelung, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware zu tragen habe, obwohl dies vertraglich nicht geregelt wurde.
  • Kein Hinweis, dass den Verbraucher für den Fall der Verschlechterung der Ware eine Wertersatzpflicht treffen kann.
  • Kein Hinweis, dass der Verbraucher im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertragses ein Recht auf Erstattung aller von ihm erbrachten Zahlungen einschließlich etwaiger Zinsen hat.
  • Kein Hinweis auf Gefahrtragung des Unternehmers
  • Kein Hinweis zur Rückzahlungsfrist (30 Tage)

Inhalt der Belehrung – Art und Weise des Widerrufs/der Rücksendung

  • Hinweis, dass Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, fehlt
  • Hinweis, dass Widerruf nur durch Rücksendung der Ware erfolgen kann
  • Hinweis, dass Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig
  • Hinweis, dass eingeschweißte Ware durch Öffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Hinweis, dass Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Hinweis, dass Ware mit Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Ausübung des Widerrufsrechts wird auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt
  • Ausübung des Widerrufsrechts nur bei Artikel in unbenutztem Zustand möglich
  • Der Hinweis in einer Widerrufsbelehrung auf das Erlöschen des Widerrufsrechts gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (es geht um Dienstleistung), wenn der Händler keine Dienstleistungen anbietet.
  • Kunde muss sich vor Rücksendung bei einem Drittdienstleister registrieren.

z.Z. ohne Zuordnung

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Über den Autor

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Leserkommentare

35 Kommentare

Sehr hilfreiche Zusammenstellung

von Herbert Huber – 02.03.2010, 15:00 Uhr

Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird schon zahlen und dann lohnt sich die Sache für den Abmahner.

Ich vermisse auch gängige… » Weiterlesen

Endlich!

von Unbekannt – 22.02.2010, 06:19 Uhr

Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält. Jedenfalls: vielen Dank dafür!…

It-Recht-Shop

von – 15.02.2010, 10:58 Uhr

Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon auf Ihrer Hauptseite Ihre Hilfe diesbezüglich anbieten, sondern erst im "IT-Recht-Shop"..?? Ich… » Weiterlesen

Abmahnung- Unterlassungserklärung

von Michael Effgen – 05.02.2010, 07:50 Uhr

Was bedeutet eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich? Zu was verpflichtet man sich denn da und worin besteht der Unterschied zur modifizierten Unterlassungserklärung? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!…

Umfangreiche Zusammenstellung mit großem Mehrwert!

von P. Miehling – 05.01.2010, 15:17 Uhr

Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrter Herr RA Keller, vielen Dank für die kontinuierlich aktualisierte Liste. Es freut mich, dass es inzwischen eine wachsende Anzahl von Kanzleien gibt, die Ihren gesammelten Erfahrungsschatz interessierten Besuchern Ihrer Webseite kostenfrei zur Verfügung… » Weiterlesen

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