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Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 600 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
Die IT-Recht Kanzlei hat zur Information ihrer Leser eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt, deren Abmahnungen in den vergangenen Jahren Gegenstand unserer Beratungen waren. Die Aufzählung kann selbstverständlich keine Auskunft darüber geben, ob die von uns geprüfte(n) Abmahnung(en) des jeweiligen Gegners berechtigt war(en) oder nicht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.
Sie wurden abgemahnt? Informieren Sie sich und lesen Sie den folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei: "Abmahnung erhalten? Beachten Sie die Checkliste der IT-Recht Kanzlei!"
Lassen Sie sich anwaltlich beraten: Die Münchener IT-Recht Kanzlei bietet Unternehmen Schutzpakete an, die ein rechtssicheres Vertreiben von Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Dabei übernimmt die IT-Recht Kanzlei die individuelle anwaltliche Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen (z.B. eigene Online-Shops, Präsenzen auf diversen Portalen wie etwa eBay, Amazon, Yatego, Booklooker, Amprice, Hood, etc.), die weit über die bloße Bereitstellung rechtlicher Standardtexte hinausgeht. Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien dabei auch für ihre Beratungsleistung, anders als dies regelmäßig bei Anbietern von so genannten Gütesiegeln der Fall ist.
IV. Aber jetzt: Die Auflistung der gängigsten Abmahngründe bei eBay, Amazon und Online-ShopsVorab Lesetipp: Muss man als Online-Händer AGB einsetzen?
Hinweis: Online-Händler müssen übrigens nicht über gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen informieren!
Hinweis: Unwirksame (weil rechtswidrige) AGB sind in aller Regel abmahnfähig! (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)
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Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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38 Kommentare
Kommentar von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware
zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)
Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten
Kommentar von Elinor Hopfenzitz
zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)
Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu... » Weiterlesen
Kommentar von artedition
zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)
Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG
Kommentar von Herbert Huber
zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)
Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)
Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von... » Weiterlesen
Kommentar von
zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)
Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon... » Weiterlesen
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann sind die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft – wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.
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