Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

I. Vorab: Wer mahnt zurzeit ab?

Die IT-Recht Kanzlei hat zur Information ihrer Leser eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt , deren Abmahnungen in den vergangenen Jahren Gegenstand unserer Beratungen waren. Die Aufzählung kann selbstverständlich keine Auskunft darüber geben, ob die von uns geprüfte(n) Abmahnung(en) des jeweiligen Gegners berechtigt war(en) oder nicht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.

II. Und…: Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Sie wurden abgemahnt? Informieren Sie sich und lesen Sie den folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei: "Abmahnung erhalten? Beachten Sie die Checkliste der IT-Recht Kanzlei!"

III. Nun, wie verkauft man eigentlich rechtssicher Waren über das Internet?

Lassen Sie sich anwaltlich beraten: Die Münchener IT-Recht Kanzlei bietet Unternehmen Schutzpakete an, die ein rechtssicheres Vertreiben von Waren und Dienstleistungen ermöglichen. Dabei übernimmt die IT-Recht Kanzlei die individuelle anwaltliche Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen (z.B. eigene Online-Shops, Präsenzen auf diversen Portalen wie etwa eBay, Amazon, Yatego, Booklooker, Amprice, Hood, etc.), die weit über die bloße Bereitstellung rechtlicher Standardtexte hinausgeht. Selbstverständlich haftet die IT-Recht Kanzlei, wie andere Rechtsanwaltskanzleien dabei auch für ihre Beratungsleistung, anders als dies regelmäßig bei Anbietern von so genannten Gütesiegeln der Fall ist.

IV. Aber jetzt: Die Auflistung der gängigsten Abmahngründe bei eBay, Amazon und Online-Shops

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vorab Lesetipp: Muss man als Online-Händer AGB einsetzen?

Allgemeines

Form der AGB

- ­ AGB in zu kleinem Scrollkasten

Falsche Angaben

  • ­ Falscher Erfüllungsort angegeben
  • ­ Falscher Gerichtsstand angegeben

Regelungen/Klauseln zum Vertragsschluss und zu Nebenabreden

  • ­[ Vertragsschluss wird nicht geregelt](rainer-hullmann-abmahnung.html)
  • ­ Vertragsschluss bei eBay: eigene AGB regeln entgegen eBay-AGB, dass Vertrag erst mit Annahme durch Versteigernden zustande kommt
  • ­ Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen
  • ­ Klausel „alle Angebote sind freibleibend“ bei eBay
  • ­ Klausel „alle Angebote sind – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich“ bei online-shop
  • Kunde wird nicht über die einzelnen Schritte informiert, die zu einem Vertragsabschluss führen, § 3 Nr. 1 BGB-InfoV.
  • Kunde wird nicht informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist (vgl. hierzu LG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2010, Az. 12 O 17/10 KfH ).
  • AGB-Klausel regelt Vertragsannahme erst nach geleisteter Vorkasse

Regelungen/Klauseln zur Gewährleistung und zum Schadensersatz/zur Haftung

  • ­ Gewährleistung wird komplett ausgeschlossen
  • ­ Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware
  • ­ Gewährleistung wird von Kaufbeleg abhängig gemacht
  • ­ Verkäufer behält sich Wahl der Gewährleistungsart vor
  • ­ Ausschluss des Schadensersatzes
  • ­ Pauschalierter Schadensersatz (auch in verdeckter Form, beispielsweise „Spaßbieterklausel“ bei eBay, etwa „Spaßbietern werden 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt“)
  • ­ Ausschluss der Haftung für subjektive Unmöglichkeit
  • ­ Beschränkung der Haftung auf den Kaufpreis
  • ­ Verwendung unzulässiger Haftungsbeschränkungen
  • ­ Vorschreiben einer Rügepflicht des Verbrauchers gegenüber dem Hersteller
  • Fehlende Erläuterung des Begriffs der "vertragswesentlichen Pflichten"
  • Vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers im Falle des Leistungsverzuges nur, wenn der Käufer erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat.
  • Ausschluss der Haftung des Verkäufers im Falle eines Datenverlustes
  • Verjährungsbeginn muss durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden.
  • Gesetzliche Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Veränderung der Sache.
  • Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn Käufer Markierungen, Aufklebet etc. entfernt
  • Gewährleistungsrechte erlöschen schon bei unerheblichen Mangel
  • Entgegen § 438 I Nr. 2 BGB wird bei Produkten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, nur eine Verjährungsfrist von 2 Jahren (anstatt von 5 Jahren) eingeräumt.

Hinweis: Online-Händler müssen übrigens nicht über gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen informieren!

Regelungen/Klauseln zu Versand/Lieferung, Preise und Versandkosten

Regelungen/Klauseln zu Aliud- und Teillieferungen

Sonstige Regelungen/Klauseln

  • ­ Verwendung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts
  • ­ Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
  • ­ Verwendung der Salvatorischen Klausel
  • ­ Klausel „Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig“
  • ­ Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs (etwa bei Fernabsatzverträgen)
  • Bei eBay: Formulierung, dass Preise und Anzeigen freibleibend seien.
  • Verbraucher wird nicht über die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen informiert.
  • Die Formulierung: "Der Käufer hat die bei der Einfuhr entstehenden Zölle zu tragen und uns von jeder Inanspruchnahme freizustellen."
  • Ein dem Käufer zustehendes Zurückbehaltsrecht wird ausgeschlossen oder beschränkt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • "Lieferung frei Bordsteinkante" ohne vorherige Vereinbarung
  • Unzulässige Abtretungsklausel in B2C-AGB
  • Vorbehalt der kurzfristigen Änderung des Prämienkatalogs für Kundenbindungsprogramm
  • Vorbehalt der einseitigen Änderung von Abflugzeiten in Reisebedingungen
  • Preiserhöhungsvorbehalt in den AGB einer Fluggesellschaft
  • Forderung einer Anzahlung für eine Reise i. H. v. 40 % des Preises

Hinweis: Unwirksame (weil rechtswidrige) AGB sind in aller Regel abmahnfähig ! (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)

Ihr Ansprechpartner

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

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Leser-Kommentare

39 Kommentare | Alle Kommentare ansehen

Logbuch meiner Abmahnung

24.08.2012, 14:32 Uhr

Kommentar von Funpac zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Ich wurde abgemahnt und habe mich außergerichtlich einigen können. Hier das Logbuch: https://docs.google.com/document/pub?id=12ADvdyi4_13rFFATmI2pHED27GdmrR6u1Urk8_6p0eE vielleicht hilft es jemandem... » Weiterlesen

Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank

18.01.2011, 10:36 Uhr

Kommentar von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten

Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay

27.12.2010, 09:21 Uhr

Kommentar von Elinor Hopfenzitz zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu... » Weiterlesen

!?!!?!?!?

12.08.2010, 21:37 Uhr

Kommentar von artedition zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG

Sehr hilfreiche Zusammenstellung

02.03.2010, 15:00 Uhr

Kommentar von Herbert Huber zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird... » Weiterlesen

Endlich!

22.02.2010, 06:19 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von... » Weiterlesen

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Die IT-Recht Kanzlei ist offizieller Partner des EHI Retail Institute, dem Anbieter des renommierten Gütesielgels "EHI Geprüfter Online-Shop“ für Online-Shops. Das EHI Retail Institute bietet unseren Mandanten exklusiv das Gütesiegel zu einem Rabatt von 50 % an.

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