Er ist wieder da! Neue Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sandhage

Er ist wieder da! Neue Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sandhage
5 min
Beitrag vom: 28.08.2025

Lange war es ruhig. Doch nun ist ein Urgestein unter den Abmahnanwälten wieder aktiv.

Worum geht es?

Es dürfte kaum „alte Hasen“ unter den deutschen Online-Händlern geben, die noch nicht selbst von einer „Sandhage-Abmahnung“ betroffen gewesen sind oder zumindest von einer solchen schon einmal gehört haben.

Rechtsanwalt Gereon Sandhage, früher in Berlin, nun im beschaulichen Olbernhau kanzleiansässig, dürfte über die Jahre wohl im fünfstelligen Bereich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen für seine Mandanten ausgesprochen haben.

In den letzten Jahren wurde es jedoch sehr still um entsprechende Abmahnungen.

Der genaue Hintergrund, warum es so ruhig wurde, ist unbekannt.

In der Vergangenheit wurde jedoch solchen Abmahnungen in zahlreichen Fällen von den Gerichten Rechtsmissbräuchlichkeit attestiert. Abgemahnte erstatteten zum Teil auch Strafanzeigen.

In 2024 sorgte ein Strafverfahren in für Aufsehen, in welchem ein Rechtsanwalt „Gereon S.“ wegen 28 Betrugsverdachtsfällen im Zusammenhang mit der Aussprache von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit angeklagt war.

Der Kanzleisitz des RA Sandhage wurde aus der Bundehauptstadt in das Nest Olbernhau, im sächsischen Erzgebirgskreis verlegt, ein Nest mit nicht einmal 10.000 Einwohnern.

Es schien alles so, als hätte sich Rechtsanwalt Sandhage endgültig aus dem „Abmahngeschäft“ verabschiedet.

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Weit gefehlt – aktuell neue Sandhage-Abmahnungen im Umlauf

Seit einigen Wochen kursieren jedoch wieder „frische“ Abmahnungen aus dem Hause Sandhage.

Dabei wird für eine GmbH aus dem Harz abgemahnt, die ein Retourencenter betreibe und Fahrräder und Zubehör verkaufe.

Mit den Abmahnschreiben wird u.a. ein „Widerrechtlicher Verkauf von Sonnenbrillen“ beanstandet. Konkret geht es um ein eBay-Angebot. Dieses sei im Rahmen eines Testkaufs wahrgenommen worden und bei der anschließenden Prüfung der gelieferten Ware sei festgestellt worden, dass diese gar nicht verkehrsfähig sei.

Die verkaufte Sonnenbrille verfüge nicht über den notwendigen Warnhinweis „Nicht für den direkten Blick in die Sonne“.

Deswegen dürfe die Brille nicht verkauft werden. Der dennoch erfolgte Verkauf begründe einen Wettbewerbsverstoß.

Gegenstand weiterer aktueller Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Sandhage sind angeblich falsche Aussagen zur Produktsicherheit im Zusammenhang mit der Bewerbung von Fahrradzubehör durch die Aussage „TÜV/GS geprüft“.

Während es bei früheren Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sandhage in aller Regel um ebenso einfach zu ermittelnde wie auch juristisch zu beurteilende Massen-Banalitäten im Ecommerce ging, wie etwa einen nicht anklickbaren Link auf die OS-Plattform, versucht man sich nun in etwas anspruchsvollerem rechtlichen Terrain.

Teurer Spaß – hohe Abmahnkosten drohen

Neben der obligatorischen Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert RA Sandhage dabei auch die Erstattung von Abmahnkosten.

Während sich bei hunderten, hier vorliegenden Alt-Abmahnungen die Abmahnkosten des RA Sandhage sich jeweils auf vergleichsweise günstige 300 bis 400 Euro belaufen, wird aktuell deutlich mehr gefordert:

Die Abgemahnten sollen aktuell Abmahnkosten aus Gegenstandswerten zwischen 10.000 und 25.000 Euro berappen. Das sind jeweils Beträge zwischen brutto knapp 1.000 bis knapp 1.400 Euro.

Nicht nur aufgrund der „Vorgeschichte“ und der hohen Abmahnkosten, sondern allen voran aufgrund der Gefahr, die von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die unternehmerische Zukunft ausgeht, ist in jedem Fall eine spezialisierte, anwaltliche Rechtsberatung zu empfehlen, bevor der Abgemahnte weitere Schritte unternimmt.

Fazit

Lange war es komplett ruhig um RA Sandhage und die „Sandhage-Abmahnung“ schien schon wie ausgestorben.

Doch damit ist nun Schluss. Seit einigen Wochen müssen Online-Händler wieder damit rechnen, sich eine Abmahnung des RA Sandhage „einzufangen“. Dies gilt derzeit insbesondere, wenn über eBay.de angeboten wird.

Es bleibt zu beobachten, ob die Sandhage-Abmahnungen wieder derart an Fahrt aufnehmen, wie in den letzten Jahren.

Bei einer Abmahnung durch RA Sandhage lohnt es sich besonders, genauer hinzusehen.

In der Vergangenheit gab es zahlreiche Anhaltspunkte, die für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen sprachen.

Gerne beraten wir Sie anwaltlich, sollten Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage erhalten haben.

Was ist zu tun, wenn es mich erwischt hat?

1. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und keine übereilten Entscheidungen treffen. Insbesondere sollten Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner oder dessen anwaltlicher Vertretung aufnehmen, da hier die Weichen schnell falsch gestellt werden können.

2. Bei einer Abmahnung ist der Abmahner in aller Regel anwaltlich vertreten, hat also eine professionelle Unterstützung beim „Angriff“ gegen Sie. Schon aus diesem Grund sollte eine Verteidigung bzw. Reaktion auf die Abmahnung immer nur nach Rücksprache mit einem auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen, um der Wissensüberlegenheit auf Abmahnerseite entgegenzutreten.

3. Insbesondere gilt es zu prüfen, ob die Abmahnung (vollständig) berechtigt erfolgt ist und den formalen Anforderungen genügt. In der Praxis ist in der Mehrzahl der Fälle festzustellen, dass auch im Grunde berechtigte Abmahnungen von den begehrten Rechtsfolgen her zu weitgehend gestaltet sind. Das betrifft insbesondere die Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung und die Höhe der geltend gemachten Abmahnkosten.

4. Nicht immer ist die außergerichtliche Lösung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die passende Lösung. Von einer solchen Unterlassungserklärung kann ein erhebliches Schadpotential ausgehen, so dass in manchen Fällen eine gerichtliche Verurteilung zu bevorzugen ist.

5. Auch Abmahner machen Fehler, oftmals formale Nachlässigkeiten. Solche können zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen und sogar einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Abmahner wegen der für die Verteidigung angefallenen Rechtsberatungskosten führen.

6. Selten, aber über die Jahre immer wieder der Fall: Rechtsmissbrauch oder gar gewerbsmäßiger Betrug bei kollusivem Zusammenwirken von Abmahnanwalt und Abmahner, etwa in Sachen fingiertes Wettbewerbsverhältnis oder Freistellung von Abmahnkosten.

Sie wurden wettbewerbsrechtlich abgemahnt? Schreiben Sie uns jederzeit gerne unter Übersendung des erhaltenen Abmahnschreibens als Scan an.

Ganz generell ist aber jede vermiedene Abmahnung besser als jede verteidigte Abmahnung.

In der Beratungspraxis zeigt sich, dass es oftmals durch einfache Schritte, wie etwa die Nutzung anwaltlich erstellter und aktueller Rechtstexte oder durch die anwaltliche Überprüfung der Verkaufspräsenz möglich ist, Abmahnungen zuverlässig zu verhindern.

Sie möchten nicht zum Ziel von Abmahnern werden?

Wir sichern Sie mit der Expertise im Ecommerce-Recht seit 2004 zuverlässig vor Abmahnungen ab, dauerhaft und zum günstigen, monatlichen Pauschalpreis. Sei es durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte oder auf Wunsch auch durch eine zusätzliche anwaltliche Intensivprüfung Ihrer Verkaufspräsenz.

Finden Sie hier Ihr passendes Abmahnschutzpaket der IT-Recht Kanzlei.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: MMD Creative / Shutterstock.com

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