Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht), 14.01.2011, 11:42 Uhr
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Widerrufs- und Rückgaberecht

Allgemeines

Ausschluss des Widerrufs-/Rückgaberechts

  • Widerrufsrecht bei eBay-Versteigerungen ausgeschlossen
  • Widerrufsrecht in gesetzlich nicht geregeltem Fall ausgeschlossen
  • Auflistung der gesetzlichen Ausnahme vom Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB unter Verwendung des Ausdrucks u.a. (dies sein intranspartent)
  • Folgende Belehrung: „Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“
  • Folgende Belehrung: „Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.“
  • Dsa Widerrufsrecht wird ausgeschlossen, wenn der Verbraucher sich für eine Farb-, Größen- oder Materialausführung entscheidet, die nicht im eBay-Shop oder in ähnlichen Angeboten des Verköufers angegeben ist.
  • Klausel "Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden"
  • Online-Zugtickets werden vom Widerrufsrecht ausgenommen

Widerrufsfrist

Widerrufsadressat / Telefonnummer / Faxnummer

Form der Belehrung

  • Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scrollkasten
  • Bei eBay: Widerrufsbelehrung wird nur in Form einer Grafikdatei von einem externen Server eingeblendet und steht nicht im Quelltext des eBay-Angebots
  • Widerrufsbelehrung befindet sich an falscher Stelle (auch mich-Seite, …)

Inhalt der Belehrung - Rücksendekosten

  • Widerruf wird von Frankierung abhängig gemacht
  • Unfreie Warenrücksendung wird nicht angenommen
  • Unfreie Rücksendungen werden zwar angenommen, die Zusatzkosten zur normalen Post dem Verbraucher aber nicht erstattet
  • Rücksendekosten werden pauschal dem Käufer auferlegt
  • Falscher Warenwert bei Rücksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, …)
  • Hinweis, dass auch bei einem höheren Warenwert als 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei
  • Dem Kunden im Falle des Widerrufs nicht die verauslagten Versandkosten zu erstatten (obowhl die Pflicht dazu besteht).
  • Nur in der Widerrufsbelehrung, nicht aber in den AGB wird geregelt, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware zu tragen habe.
  • In den AGB wird geregelt, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware zu tragen hat, ohne, dass sich diese Vereinbarung auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränkt (vgl. Urteil des OLG Brandenburg, vom 22.02.2011, Az. 6 U 80/10).
  • Bei Kostenverlagerung nach § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB komme es auf Bruttobestellwert der Warenlieferung insgesamt an (dabei ist der Bruttopreis der zurückzusendenden Sache entscheidend).
  • Im Falle des Widerrufs werden Hinsendekosten gezahlt, jedoch abzüglich der Versandversicherung sowie Nachnahmegebühr.

Inhalt der Belehrung – Rechtsfolgen und Wertersatzpflicht

  • Generell: Widerrufsbelehrung enthält keine oder falsche Angaben zu Rechtsfolgen
  • Bei eBay die folgende Formulierung: "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."
  • Kein Hinweis, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat
  • Hinsendekosten werden nicht erstattet
  • Regelung, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware zu tragen habe, obwohl dies vertraglich nicht geregelt wurde.
  • Kein Hinweis, dass den Verbraucher für den Fall der Verschlechterung der Ware eine Wertersatzpflicht treffen kann.
  • Kein Hinweis, dass der Verbraucher im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertragses ein Recht auf Erstattung aller von ihm erbrachten Zahlungen einschließlich etwaiger Zinsen hat.
  • Kein Hinweis auf Gefahrtragung des Unternehmers
  • Kein Hinweis zur Rückzahlungsfrist (30 Tage)

Inhalt der Belehrung – Art und Weise des Widerrufs/der Rücksendung

  • Hinweis, dass Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, fehlt
  • Hinweis, dass Widerruf nur durch Rücksendung der Ware erfolgen kann
  • Hinweis, dass Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig
  • Hinweis, dass eingeschweißte Ware durch Öffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Hinweis, dass Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Hinweis, dass Ware mit Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Ausübung des Widerrufsrechts wird auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt
  • Ausübung des Widerrufsrechts nur bei Artikel in unbenutztem Zustand möglich
  • Der Hinweis in einer Widerrufsbelehrung auf das Erlöschen des Widerrufsrechts gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB (es geht um Dienstleistung), wenn der Händler keine Dienstleistungen anbietet.
  • Kunde muss sich vor Rücksendung bei einem Drittdienstleister registrieren.
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Leser-Kommentare

38 Kommentare

Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank

18.01.2011, 10:36 Uhr

Kommentar von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten

Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay

27.12.2010, 09:21 Uhr

Kommentar von Elinor Hopfenzitz zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu... » Weiterlesen

!?!!?!?!?

12.08.2010, 21:37 Uhr

Kommentar von artedition zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG

Sehr hilfreiche Zusammenstellung

02.03.2010, 15:00 Uhr

Kommentar von Herbert Huber zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird... » Weiterlesen

Endlich!

22.02.2010, 06:19 Uhr

Kommentar von Unbekannt zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von... » Weiterlesen

It-Recht-Shop

15.02.2010, 10:58 Uhr

Kommentar von zum Beitrag Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 666 Abmahngründe!)

Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon... » Weiterlesen

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