Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Muster für eine Registrierungsbestätigung nach dem ElektroG
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen in Deutschland erst auf den Markt gelangen, wenn sich der Hersteller bei der Stiftung EAR hat registrieren lassen. Immer wieder kommt es dazu, dass Onlinehändler als bloße Vertreiber nicht oder ordnungsgemäß registrierter Geräte abgemahnt oder vom Umweltbundesamt im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens belangt werden. Die IT-Recht Kanzlei stellt exklusiv ihren Update-Service-Mandanten kostenfrei ein entsprechendes Muster zur Verfügung, mittels dessen eine Bestätigung des Lieferanten für eine eigene Registrierung bzw. die Registrierung eines Vorlieferanten in der Lieferkosten eingeholt werden kann.