Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Booklooker.de richtig einbinden

Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Booklooker.de richtig einbinden

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte händisch abmahnsicher in Ihre Booklooker-Präsenz einbinden können.

1. Ihre Rechtstexte für booklooker.de

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

MP neu

Bevor Sie einen Rechtstext zu Booklooker übernehmen können, muss dieser im Mandantenportal zunächst konfiguriert werden.

Rufen Sie dafür den entsprechenden Rechtstext auf und klicken Sie auf „Jetzt konfigurieren“:

SqSpc12

Nach Durchlaufen der Konfiguration klicken Sie auf „Konfiguration speichern“.

Wiederholen Sie den Vorgang, bis Ihre AGB, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung konfiguriert sind.

Nach Abschluss der Konfiguration haben Sie die Möglichkeit, den jeweiligen Rechtstext in verschiedenen Dateiformaten herunterzuladen:

SqSpc13

Für booklooker verwenden Sie bitte ausschließlich die txt-Variante:

Auswahl Booklooker AGB im Mandantenportal
1

2. Eingabebereich der Rechtstexte bei booklooker.de

Loggen Sie sich dann in Ihren booklooker.de Händler-Account ein.

Login Booklooker Account

Wählen Sie links in der Navigation den Menüpunkt "Persönliche Daten".

Auswahl persönliche Daten bei Booklooker

Wählen Sie danach im Berech "Erweiterte Einstellungen für Anbieter/innen" nacheinander die für die Rechtstexte relevanten Menüpunkte.

Auswahlbei erweiterte Einstellungen bei booklooker

3. Die AGB bei booklooker.de einbinden

Klicken Sie zunächst auf den Textlink "» Eigene AGB eingeben/ändern".
Danach erscheint das folgende Eingabefenster:

Eingabereich für die AGB bei Booklooker

Um direkt sauber formatierte AGB bei booklooker.de einzupflegen, kopieren Sie die "Text-Variante" der AGB aus dem Mandantenportal in dieses Feld.
Nach der Speicherung Ihrer Eingaben erscheint folgende Statusmeldung:

Statusmeldung nach erfolgreicher Speicherung der AGB bei Booklooker

4. Die Widerrufsbelehrung bei booklooker.de einbinden

Wählen Sie als nächstes das Feld für die Eingabe der Widerrufsbelehrung.

Eingabereich für die Widerrufsbelehrung bei Booklooker

Kopieren Sie auch in dieses Feld die "Text-Variante" der Widerrufsbelehrung aus dem Mandantenportal.
Nach der Speicherung Ihrer Eingaben erscheint folgende Statusmeldung:

Statusmeldung nach erfolgreicher Speicherung der Widerrufsbelehrung bei Booklooker

5. Das Impressum bei booklooker.de einbinden

Das Impressum muss bei booklooker.de nicht vom Händler versorgt werden.

Es wird plattformseitig aus den Anmeldedaten des Onlinehändlers generiert.

Hinweis: Auch der klickbare Link zur OS-Plattform wird seitens booklooker automatisch im Händlerprofil bereitgestellt.

6. Die Datenschutzerklärung booklooker.de einbinden

Die Eingabe der Datenschutzerklärung erfolgt analog zu den unter AGB und bei der Widerrufsbelehrung beschriebenen Schritten mit der "Text-Variante"

Eingabereich für die Datenschutzerklärung bei Booklooker

Fertig. Die Rechtstexte für booklooker.de sind nun versorgt.

Interessierte Onlinehändler können sich hier über unseren AGB-Service für booklooker.de informieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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