Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Idealo-Direktkauf
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

Handlungsanleitung + Muster: zur Entsorgung von Altöl / Ölfilter / Ölwechsel-Zubehör

News vom 05.05.2021, 11:29 Uhr | Keine Kommentare

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Beim Verkauf von Motorenöl, Getriebeöl, Ölfilter und Ölwechsel-Zubehör haben Online-Händler ihre Kunden hinsichtlich der Rücknahmeverpflichtung durch eine Altölannahmestelle in deutlicher Form zu informieren. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten einen professionellen Leitfaden inkl. rechtssicherem Muster zur Verfügung.

I. Insbesondere zwei Pflichten ergeben sich für Online-Händler aus Altölverordnung

Wer mit dem gewerbsmäßigen Verkauf gegenüber Endverbrauchern von

  • Motorenöl oder
  • Getriebeölen oder
  • Ölfilter oder
  • Zubehör für Ölwechsel

befasst ist, hat insbesondere folgende zwei Pflichten zu beachten, die sich aus § 8 der deutschen Altölverordnung (AltölV) ergeben.

1. Pflicht: Externe Altölannahmestelle organisieren

Bereits vor dem Verkauf der oben genannten Produkte haben Sie durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit einer externen Altölannahmestelle sicherzustellen, dass über diese eine kostenlose Rücknahme der gebrauchten Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle sowie der bei Ölfiltern und Ölwechseln regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle durch Ihre Kunden erfolgen kann.

Alternativ könnten Sie auch eigene Altölannehmstellen einrichten - hiervor rät die IT-Recht Kanzlei jedoch dringend ab.

Umfangreiche Informationen in dem Zusammenhang erhalten Sie hier.

2. Pflicht: Hinweis auf Rücknahmeverpflichtung

Darüber hinaus haben Sie Ihre Kunden ( = Endverbraucher) gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 AltölVO dahingehend zu informieren, dass das Altöl bei einer von Ihnen zu bezeichnenden Annahmestelle kostenlos zurückgegeben werden kann.

Mit anderen Worten: Sollten Sie

  • Motorenöle oder
  • Getriebeöle oder
  • Ölfilter oder
  • Zubehör für einen Ölwechsel (z.B. Ölfilter, Dichtungen)

an Endverbraucher verkaufen, haben Sie auf die kostenlose Rücknahmepflicht durch eine von Ihnen benannte Altölannahmestelle hinzuweisen.

II. Muster zur Entsorgung von Altöl / Ölfilter / Ölwechsel-Zubehör

Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten folgendes Muster zur Verfügung, welches den Vorgaben der Altölverordnung umfänglich entspricht:

IT-Recht Kanzlei

Exklusiv-Inhalt für Mandanten

Noch kein Mandant?

Ihre Vorteile im Überblick
  • Wissensvorsprung
    Zugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
  • Schutz vor Abmahnungen
    Professionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
  • Monatlich kündbar
    Schutzpakete mit flexibler Laufzeit
Laptop
Ab
5,90 €
mtl.

III. Integration / Handhabung des Musters

Die Hinweise zur Altölentsorgung müssen sich entweder auf den Seiten mit den betreffenden Produktangeboten befinden oder es muss zumindest der virtuelle Raum auf dem Weg zur Kasse mit diesen Hinweisen zwangsläufig durchschritten werden. (Es reicht nicht aus, die Hinweise in die AGB oder auf einer allgemeinen Unterseite der Webseite einzufügen.)

Die Hinweise müssen, sofern die Produkte in Deutschland in Verkehr gebracht werden, in deutscher Sprache abgefasst und dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet sein.

Es dürfte daher nicht ausreichen, wenn die Hinweise zwar auf der jeweiligen Produktdetailseite hinterlegt sind, der Verbraucher die Ware aber schon auf einer vorgeschalteten Produktübersichtsseite in den virtuellen Warenkorb legen kann und er den Bestellvorgang damit einleiten könnte, bevor er den Hinweis zur Kenntnis genommen hat.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© fotofabrika - Fotolia.com

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller