Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Eine Zwischenbilanz
Am 02.12.2020 ist in Deutschland das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (umgangssprachlich auch „Gesetz gegen Abmahnmissbrauch“ genannt) in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit zu kostenpflichtigen Abmahnungen insbesondere unter Mitbewerbern im Online-Handel beschränken. Knapp drei Monate später ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.