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Werbung mit Marken - Marken- und Namensrecht

Marken auf Fotos: Was ist erlaubt?

Viele Händler, die Ihre Waren selbst fotografieren, dürften das kennen: Was ist, wenn auf dem Produktfoto eine Marke zu sehen ist? Darf ich dieses Foto so verwenden oder bin ich markenrechtlich daran gehindert?

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Sport-Events & Werbung: So vermeiden Sie Markenfallen bei Großveranstaltungen

Deutschland versinkt im Fußballfieber, was Unternehmer zu WM-Werbung nutzen wollen. Dabei droht die Gefahr von Klagen der FIFA. Diese hält die exklusiven Nutzungsrechte an zahlreichen Wortkombinationen, die sie an "offizielle Partner" verkauft hat. Wer unautorisiert wirbt, riskiert eine Welle von Unterlassungsforderungen.

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Alles dreht sich um den Kreis: Über Werbung mit dem Markenschutz ®

Wer sich eine Marke hat eintragen lassen, der wirbt auch gerne damit. Das macht man mit dem allgemein bekannten Schutzrechtshinweis ®, also einem großen R im Kreis. Aber auch hier lauern Tücken – gelegentlich entstehen Fehlvorstellungen über die mit dem Symbol verbundenen Aussagen. Gerichte hatten sich schon mehrfach mit irreführender Werbung mit Markenschutz zu befassen.

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Wenns Sternchen nicht reicht: Hinweis auf fremde Marke in der Werbung

Es ist nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass man fremde Marken in seine eigene Werbung mit einbindet. Im Dienstleistungsbereich und im Ersatzteilgeschäft ist das sogar durchaus üblich. Es muss jedoch hinreichend kenntlich gemacht werden, dass es sich das verwendete Zeichen und das beworbene Produkt hinsichtlich ihrer betrieblichen Herkunft unterscheiden. Ein einfacher Sternchenhinweis reicht dazu unter Umständen gar nicht aus, wie das OLG Frankfurt kürzlich entschieden hat (Urteil vom 3. 11. 2016, Az.: 6 U 63/16).

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Eine Geschichte voller Missverständnisse: Metatags und Markenrecht

Meta-Tags können als Herkunftscode einer Seite eingefügt werden. Erstellt ein Onlinehändler eine Seite, die von Suchmaschinen gesehen werden kann und setzt optimale Herkunftscodes und relevante Meta-Tags ein, wird er aller Voraussicht seine Konkurrenz, die ihre Website nicht optimiert hat, schnell im Schatten stehen lassen. Vorsicht ist aber geboten, wenn Meta-Tags illegal eingesetzt werden. Dass die Verwendung einer fremden Marke im nicht sofort sichtbaren Teil einer Webseite (also im Quelltext) in der Regel eine markenmäßige Verwendung darstellt, hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.02.2010 (Az.: I ZR 51/08) bereits unter Verweis auf seine bisherige Rechtsprechung wiederholt klar gestellt.

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Kein Vergleich: BGH erleichtert Marken-Werbung in Sachen Zubehör

Der BGH (Urteil vom 02.04.2015 Az: I ZR 167/13) hat entschieden, dass kein Fall einer unlauteren Rufausnutzung einer fremden Marke vorliegt, wenn diese im Rahmen zulässiger vergleichender Werbung auf einer Internetseite verwendet wird und auf diese Weise über Suchmaschinen auch das eigene Produkt des Seitenbetreibers beworben wird, wenn nach der fremden Marke gesucht wird.

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@all: Die BGH-Grundsatzentscheidungen zur zulässigen Benutzung fremder Logos in der Werbung

Im brisanten Spannungsfeld von absoluten Markenrechten des Markeninhabers und Interessen des freien Warenverkehrs kommt es vor allem bei der Benutzung fremder Logos in der Werbung oftmals zum Streit. Um die Frage nach der Zulässigkeit einer solchen Benutzung beantworten zu können, muss grundsätzlich erst einmal unterschieden werden zwischen der Werbung für eine Ware und der Werbung für eine Dienstleistung. Ausgehend von dieser Überlegung hat sich der Bundesgerichtshof in zwei Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit der Benutzung fremder Logos in der Werbung geäußert.

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BGH: Der schmale Grat zwischen unzulässiger Nutzung und zulässiger Nennung einer Marke

Wann ist die Nutzung eines geschützten Markenzeichens erlaubt? Diese Frage wird in der Beratungspraxis der IT-Recht Kanzlei regelmäßig gestellt. Der BGH hatte sich mit dieser Frage zuletzt ebenfalls beschäftigt (BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az: I ZR 67/12). Geschützte Markennamen dürfen für die Bewerbung der eigenen Dienstleistungen verwendet werden, sofern eine Information darüber auf andere Weise dem Verbraucher nicht übermittelt werden kann. Dieses stellt dann eine erlaubte Nennung und keine verbotene markenmäßige Markennutzung eines geschützten Markenamens dar.

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Werbung vs. Markenrechte: Ist die Fussball-WM für alle da?

Am 21.11.2022 ist es endlich so weit: Die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar startet. Es ist immer noch eines der wichtigsten Sport- und Werbeereignisse der Welt. Auch für Händler bietet dieses Großereignisse zahlreiche Möglichkeiten, um Werbung für das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung zu machen. Aber Achtung: Viele Begrifflichkeiten rund um die WM sind markenrechtlich geschützt - und der Rechteinhaber, die FIFA, schaut hier sehr genau hin. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, auf was bei der Werbung rund um die Weltmeisterschaft zu achten ist.

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BGH: Der Porsche unter den Felgen – zur Produktwerbung mit fremden Markenzeichen

Ein Unternehmer darf im Rahmen der eigenen Produktwerbung ein fremdes Markenzeichen, sowie ein fremdes Produkt abbilden, sofern das fremde Zeichen, sowie das fremde Produkt vom Verbraucher lediglich als Hinweis auf den Einsatzbereich, also die Bestimmung des eigenen Produkts verstanden wird, vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2004, Az: I ZR 37/01.

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„Ich wars nicht“ – Zur Haftung für markenrechtswidrige Werbung im Rahmen von Affiliate-Marketingsystemen

So viele Werbemöglichkeiten das Internet bietet, so viele rechtliche Stolperfallen birgt es. Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, wer für Markenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden kann. Das LG Düsseldorf hat sich nun zu den Haftungsverhältnissen bei Affiliate-Marketingsysteme geäußert, innerhalb derer Werbeanzeigen eines Produktanbieters (sogenannter Merchant) auf „fremden“ Internetseiten sogenannter Affiliates platziert werden. (Beschluss vom 21.3.2012, Az. 2a O 323/11). Das Ergebnis: Der Affiliate ist für markenrechtswidrige Werbung des Merchants nicht verantwortlich, wenn er sich dessen Werbung nicht zu Eigen macht.

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Passt das? Markenrechtliche Fallstricke bei der Bewerbung von Ersatzteilen und Zubehör

Eine KfZ-Halterung oder Ladekabel fürs iPhone, Filterbeutel für den Vorwerk-Staubsauger, Aluminium-Felgen für den Porsche. Massenhaft werden im Internet Zubehör und Ersatzteile für fremde Originalprodukte angeboten - gerade auf den bekannten Handelsplattformen. Und gerade diese werden aber von den Markenherstellern engmaschig überwacht. Was ist also zu beachten, wenn man Ersatzteile für Markenprodukte anbieten will....

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„One 2 be“ or not to be - Zur unzulässigen Imitatwerbung bei Parfüms

Der Calvin-Klein-Duft „ck one“ ist das teure Original, das Aldi-Parfüm „one 2 be“ die billige Kopie. Das OLG Frankfurt (Urteil vom 16.09.2010, Az. 6 U 62/09) entschied, dass das vom Discounter beworbene und vertriebene Eau de toilette aufgrund seiner Gesamtaufmachung vom durchschnittlichen Verbraucher als Imitation der Markenware angesehen werde. Damit liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das Besondere an der Entscheidung: Rein markenrechtlich ist die Verwendung des Wortzeichens „one 2 be“ nach Ansicht der Richter nicht zu beanstanden.

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