Vorsicht: Werbung mit ÖKO-TEST-Siegel kann markenrechtswidrig sein
Jetzt ist es amtlich: Es ging um die Nutzung des bekannten ÖKO-TEST-Siegels durch Versandhändler ohne entsprechenden Lizenzvertrag - in gleich 3 Varianten und Verfahren. Zu entscheiden war, ob diese Werbung markenrechtswidrig ist. Der BGH (Urteile vom 12.12.2019, I ZR 173/16 - ÖKOTEST I, I ZR 174/16 und I ZR 117/17 - ÖKOTEST II) hat dies nun bejaht und entschieden, dass sowohl eine rechtsverletzende Benutzungshandlung als auch eine Ausnutzung der Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise vorliege....