OLG Frankfurt: Irreführung bei Nutzung von Pseudonym für Kundengespräche
Dass es eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen kann, wenn Unternehmensmitarbeiter bei Kundengesprächen ein Pseudonym anstatt ihres richtigen Namens verwenden, entschied jüngst das OLG Frankfurt a.M.
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