Hauptnavigation überspringen

Direktmarketing (Newsletter, Brief, Telefon) - Werbestrategien & Marketingkanäle

Bestandskundenausnahme: Gilt sie auch bei kostenlosen Nutzerprofilen?

Die „Bestandskundenausnahme“ (§ 7 Abs. 3 UWG) erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung, sofern die Adresse im Rahmen eines Waren- oder Dienstleistungsverkaufs erhoben wurde. Doch kann bereits die Erstellung eines kostenlosen Dating-Profils als ein solcher „Verkauf“ gewertet werden?

4 min

E-Mail-Spam: So konkret muss der Verbotsantrag sein

Das KG Berlin hat klargestellt: Um unerwünschte Werbemails gerichtlich zu untersagen, ist ein hinreichend konkreter Verbotsantrag nötig. Ein pauschaler Antrag (z. B. auf Verbot von „Werbeschreiben per E-Mail“) reicht nicht aus, wenn der Werbecharakter der beanstandeten Mail nicht eindeutig feststeht.

2 min

KG Berlin zur E-Mailwerbung: Umfang der Sperrpflicht im Falle des Widerrufs

Problem: Ein Kunde widerruft seine Einwilligung zum Erhalt weiterer Werbe-Mails von einem Unternehmen, erhält aber dennoch in Folge weitere Newsletter, die an eine andere E-Mailadresse versendet werden. Das Kammergericht Berlin hat sich in seinem Urteil vom 31.01.2017 (Az. 5 U 63/17) mit dem Umfang der Sperrpflicht im Gefolge eines Werbewiderrufs zu beschäftigen gehabt, lesen Sie hierzu mehr:

3 min

„Generaleinwilligung“ in E-Mail-Werbung ist unwirksam: BGH verlangt Auflistung der zu bewerbenden Produkte

Das E-Mail-Marketing in Deutschland wird leider auch in Zukunft nicht einfacher werden. Mit Urteil vom 15.03.2017 (Az.: VI ZR 721/15) ist der BGH erneut auf die Voraussetzungen eingegangen, die an eine wirksame Einwilligung zu stellen sind. Um Einwilligungserklärungen rechtssicher zu gestalten, verlangt der BGH neuerdings eine abschließende Auflistung der Produkte für die zukünftig per E-Mail geworben werden soll.

4 min

Newsletter-Marketing: Wie der Nachweis der Einwilligung gelingt

Newsletter gehören auch in Zeiten der wachsenden Popularität von Social-Media-Kanälen zu den erfolgreichsten Marketing-Maßnahmen im E-Commerce. Bevor Newsletter jedoch auf E-Mail-Postfächer potenzieller Kunden losgelassen werden dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung des Werbeempfängers. Was viele werbende Unternehmen dabei nicht berücksichtigen: Können Sie die Einwilligung nicht beweisen, ziehen sie in gerichtlichen Streitigkeiten in der Regel den Kürzeren. Im Folgenden zeigen wir Ihnen daher, wie der Nachweis der Einwilligung gelingt.

10 min 4

OLG München: Streitwert für unerwünschte Werbe-E-Mail (Spam) 1.000,- Euro

Welchen Wert misst man einem Streit bei, bei dem sich der Kläger gegen das Zusenden unerwünschter E-Mail-Werbung wendet? Bei Gerichtsverfahren, die keinen eindeutig bezifferbaren Streitwert wie z.B. einen Kaufpreis haben, muss der Streitwert geschätzt werden. Für diese Schätzung ist bei Unterlassungsklagen das Interesse des Klägers an der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs maßgeblich. Die Kasuistik an Streitwertentscheidungen ist um eine neue Rechtsprechung des OLG München reicher, lesen Sie hierzu unseren Beitrag:

4 min
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei