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E-Mail-Spam: So konkret muss der Verbotsantrag sein

E-Mail-Spam: So konkret muss der Verbotsantrag sein
2 min
Beitrag vom: 01.02.2018

Das KG Berlin hat klargestellt: Um unerwünschte Werbemails gerichtlich zu untersagen, ist ein hinreichend konkreter Verbotsantrag nötig. Ein pauschaler Antrag (z. B. auf Verbot von „Werbeschreiben per E-Mail“) reicht nicht aus, wenn der Werbecharakter der beanstandeten Mail nicht eindeutig feststeht.

Sachverhalt:

Das KG Berlin (Beschl. v. 11.01.2018 - Az.: 5 W 6/18) hatte sich vorliegend mit einer erstinstanzlichen Entscheidung des LG Berlin zu beschäftigen. Der Antragsteller beantragte in erster Instanz ein Verbot gegen den Antragsgegner zu erlassen, „Werbeschreiben per E-Mail zu senden“.

Strittig war jedoch, ob es sich bei den versendeten Mails überhaupt um Werbung handelte, oder – wie nach Auffassung der Antragsgegnerin – um zulässige „Double-Opt-In-Bestätigungsanfragen“.

Das Landgericht hat das begehrte Verbot nur teilweise erlassen, nämlich nur in Bezug auf eine konkret beschränkte Verletzungsform. Den darüberhinausgehenden pauschalen Verbotsantrag wies das Gericht zurück. Dagegen legte der Antragsteller eine sofortige Beschwerde ein.

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Entscheidung des Gerichts

Die sofortige Beschwerde wurde vom Kammergericht zurückgewiesen. Das KG Berlin teilte die Auffassung der Vorinstanz, dass der Antrag zu unbestimmt sei.

In Konstellationen, in denen nicht zweifelsfrei feststehe, ob es sich bei den versendeten E-Mails um Werbung handle oder nicht, müsse der Antrag auf eine konkrete Verletzungsform Bezug nehmen, da er ansonsten zu unbestimmt sei. Die bloße Bezeichnung „Verbot von Werbeschreiben“ sei zu ungenau, da daraus nicht ohne weiteres hergeleitet werden könne, welche E-Mails unter das Verbot fallen und welche nicht.

Fazit:

Um ein Verbot gegen Werbemails zu erreichen empfiehlt es sich, die konkrete Verletzungform (= konkrete Werbe-E-Mail) in den Unterlassungsantrag aufzunehmen. Wer nicht in diesem Sinne verfährt riskiert mit einem Teil seines Antrags (kostenpflichtig) abgewiesen zu werden.

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Bildquelle: vittaya pinpan / Shutterstock.com
von Michelle Fink

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