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eBay - Amazon, eBay, Etsy und Co.

eBay Kleinanzeigen: IDO-Verband mahnt Anzeigen wettbewerbsrechtlich ab

Der IDO-Verband ist als Massenabmahnverband wohlbekannt. Derzeit scheint man dort wohl nach neuen „Tätigkeitsfeldern“ Ausschau zu halten. Wurden die letzten Monate vor allem Anbieter bei DaWanda.de massenhaft abgemahnt, scheint die Abmahnwelle nun auf die Anzeigenplattform „ebay Kleinanzeigen“ überzuschwappen.

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Dauerbaustelle: (An)Klickbarer Link auf die OS-Plattform bei eBay.de

Seit dem 09.01.2016 sind gewerbliche Verkäufer verpflichtet, den Verbraucher über die Onlinestreitschlichtungsplattform der EU-Kommission zu informieren und zudem mittels eines anklickbaren Links auf diese Plattform zu verlinken. Bei einigen Verkaufsplattformen leider nach wie vor ein Ding der Unmöglichkeit…

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Abmahngefahr Variantenartikel bei eBay: Grundpreis kann nicht dargestellt werden!?

Verstöße gegen die Grundpreisangabe auf eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Verkäufer. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Schlecht ist hierbei nur, dass eine Grundpreisangabe auf der Plattform eBay für sog. Variantenartikel (wohl) nicht möglich ist! Lesen Sie mehr zur Problematik und handeln Sie schnell, wenn Sie grundpreispflichtige Artikel auf eBay in einer Variantenansicht präsentieren.

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Achtung, Abmahnfalle auf eBay: Versandkostenangabe für das Ausland beachten!

Auf der Plattform eBay ist dringend darauf zu achten, dass die Versandkosten ordnungsgemäß angegeben werden. Hierbei gilt der Grundsatz: Wer den Versand in ein bestimmtes Land anbietet, muss auch die anfallenden Versandkosten nennen. In den Backend-Einstellungen können eBay-Händler das Liefergebiet auswählen und die entsprechenden Versandkosten hinterlegen. Werden hier keine Lieferkosten hinterlegt, erscheint ein abmahnfähiger Hinweis durch eBay. Lesen Sie mehr zum Thema!

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Nach hinten los: Unberechtigte VeRI-Meldungen bei eBay können teuer werden

Mit dem verifizierten Rechteinhaber-Programm (VeRI) bietet das Internetauktionshaus eBay eine gute Möglichkeit, Inhaber von immateriellen Schutzrechten, wie Urheber-, Marken- oder gleichartiger gewerblicher Schutzrechte, vor Rechtsverstößen seitens Mitbewerber zu schützen. Und zwar können Rechteinhaber andere eBay-Händler melden, die ihre Rechte verletzen. eBay reagiert dann sehr schnell und entfernt die rechtsverletzenden Angebote umgehend aus dem Internetportal. Hört sich zunächst einmal gut und effektiv an – doch Obacht, Vorsicht ist geboten! Eine übereilte und grundlose Meldung eines Konkurrenten bei VeRI kehrt wie ein ruckläufiger Boomerang schnell zurück. Denn wer Mitbewerber ohne Grund meldet, handelt wettbewerbswidrig, hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 03.12.2015 (Az.: I-15 U 140/14) entschieden.

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Da hat die „Spaßbieterklausel“ ein Ende – Kein Anspruch auf Vertragsstrafe

Ein Ebayverkäufer kann keinen Anspruch auf Zahlung aus einer sog. „Spaßbieterklausel“ herleiten, wenn der Käufer aus einem rechtlich anerkanntem Grund von dem Vertrag Abstand nimmt. Dies urteilte das OLG Frankfurt am Main am 12. Mai 2016 (Az.: 22 U 205/14). Grund für die Unwirksamkeit der Klausel sei vor allem die Mehrdeutigkeit des Begriffes „Spaßbieters“. Zudem müsse vor Geltendmachung der Vertragsverletzung der Verkäufer den Käufer mahnen.

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Der Grundpreis auf eBay: Wer sich auf die Grundpreisangabe durch eBay verlässt, riskiert abgemahnt zu werden!

Verstöße gegen die Grundpreisangabe (vor allem) auf der Plattform eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Händler. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Wer sich allerdings auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung. Wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

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AGB, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen: rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen

Das Inseratsportal „ebay-Kleinanzeigen“ erfreut sich aufgrund vielseitiger Verhandlungsmöglichkeiten nicht nur bei Käufern zunehmender Beliebtheit, sondern stellt auch für gewerbliche Anbieter vermehrt eine kostengünstige und umsatzstarke Alternative zur klassischen Auktionsplattform der Mutter „eBay“ dar. Der beschränkte Gestaltungsspielraum der Inserate konfrontiert Händler aber immer öfter mit rechtlichen Unsicherheiten bei der Umsetzung der diversen Informationspflichten des Fernabsatzes sowie mit Problemen des wirksamen Einbezugs von AGB. Weil die steigende Resonanz des Vertriebskanals aktuell viele Wettbewerbshüter auf die Anzeigen aufmerksam werden lässt, soll in diesem Beitrag dargestellt werden, wie und unter welchen Voraussetzungen ein rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen möglich wird.

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eBay Plus: Unglückliche Lösung bei der Angabe der Rücksendekosten

Seit einigen Wochen befindet sich das neue Kundenbindungsprogramm „eBay Plus“ im Livebetrieb. Wohl als Reaktion auf „Amazon Prime“ möchte der Plattformbetreiber eBay damit Käufer dauerhaft durch erkaufte Vorteile an die Plattform binden. Die durch „eBay Plus“ bedingten neuen Hinweise zur Tragung der Rücksendekosten bei Widerruf sorgen bei den eBay-Verkäufern derzeit für einige Verunsicherung.

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