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eBay

OLG Frankfurt: Spaßbieterklauseln sind unwirksam

Spaßbieterklauseln“ sollen eBay-Verkäufer vor unseriösen Käufern schützen – rechtlich greifen sie jedoch meist ins Leere. Das OLG Frankfurt stellt klar, dass solche Klauseln in der Regel unwirksam sind

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BGH: Niedriger Startpreis bei ebay-Auktion kein alleiniges Indiz einer Fälschung

Lässt ein niedriger Startpreis in einer ebay-Auktion darauf schließen, dass es sich um eine Fälschung handelt? Mit dieser Frage befasste sich der BGH (Urteil vom 28.03.2012, Az. VIII ZR 244/10) und entschied, dass ein geringer Startpreis kein alleiniges Indiz für eine Fälschung des angebotenen Produkts ist. Hintergrund war der Verkauf eines Luxus-Handys für 782 Euro, das regulär um die 24.000 Euro kostet. Diesen Betrag wollte der Kläger vom Verkäufer als Schadensersatz ...

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LG Bochum: Kleine Mängel berechtigen zum Abbruch einer eBay-Auktion!

Während der Dauer einer eBay-Auktion kann es immer einmal passieren, dass bei dem eingestellten Gegenstand ein Mangel auftritt – in diesem Fall ist es laut eBay möglich, die Auktion abzubrechen. Auch das Landgericht Bochum hat nun in einem konkreten Fall bestätigt, dass ein solcher Abbruch rechtens war, obwohl es sich bei dem Mangel nur um einen Lappalie handelte (vgl. aktuell LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az. 9 S 166/12).

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eBay-Reform ab 15.10.2012: Verbesserung des Schutzes für Verkäufer gg. unangemessenes Käuferverhalten (z.B. unfaire Negativbewertungen) oder Augenwischerei?

eBay schafft ein neues System, um ungangemessenes Käuferverhalten von Verkäuferseite "anzumahnen". Dabei sollen auch unangemessene Bewertungen (also auch die leider oft streitigen Negativbewertungen) von Transaktionen überprüft werden. Die Prüfung soll nach setzen eines Häckchens von einer eBay-Prüfstelle innerhalb einer Woche vorgenommen werden. Dabei können dann laut eBay - wenn der Käufer sich unangemessen verhalten hat - verschiedene Sanktionen verhängt, insbesondere auch abgegebene Bewertungen gelöscht werden. Besteht also Grund für Hoffnung auf Verkäuferseite?

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eBay absichern: Abmahnsichere eBay-AGB schon für monatlich 9,90 €

Sie möchten Ihre eBay-Präsenz dauerhaft absichern? Gerne, die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen abmahnsichere eBay-AGB (inklusive Widerrufsbelehrung) + eine speziell für eBay entwickelte Datenschutzerklärung für monatlich nur 9,90 Euro an. Darin inbegriffen ist ein juristischer Update Service, der für die dauerhafte Rechtssicherheit der eBay-Rechtstexte sorgt.

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eBay und die angedrohte Änderung einer verpflichtenden Angabe zur Herstellergarantie für Elektronikartikel

Nachdem wir erst kürzlich von den geplanten Änderungen Amazons zur Rückgabebedingungen-Anzeige berichtet hatten, wartet eBay mit einer eigenen „Drohung“ an seine gewerblichen Händler auf. In einem aktuellen Newsletter lässt eBay verlauten, dass es ab dem 15.09.2012 für gewerbliche Händler von Elektronikartikeln verpflichtend werden soll, das Artikelmerkmal „Herstellergarantie“ zu nutzen.

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Neue Zahlungsbedingungen bei eBay – Was ändert sich für die Händler?

eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die neuen Zahlungsbedingungen sehen für Verkaufsgeschäfte über eBay einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. In diesem Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen für eBay-Händler in Kürze dargestellt werden.

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Gesetzes- oder Vertragsbruch? eBay-Verhaltensregeln sind keine Wettbewerbsvorschriften

Auf der Verkaufsplattform eBay sieht das interne Reglement vor, dass ein Anbieter für gleiche Artikel maximal drei Angebote erstellen darf; ansonsten würde er in der Trefferliste der Suchfunktion überproportional oft auftauchen und so seine Mitbewerber verdrängen. Zu dieser und auch anderen Hausregeln stellt sich nun die Frage – sind es schlichte Fair-Play-Regeln oder haben sie schon die Qualität von Wettbewerbsnormen, die dann gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden können?

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