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Der Kauf auf Rechnung: neue Zahlungsmethode wird auf eBay eingeführt! Sind Ihre Rechtstexte fit für die Änderung?

13.09.2014, 17:15 Uhr | Lesezeit: 4 min
Der Kauf auf Rechnung: neue Zahlungsmethode wird auf eBay eingeführt! Sind Ihre Rechtstexte fit für die Änderung?

Die Verkaufsplattform eBay führt noch im Jahr 2014 grundlegende Neuerungen in der Kaufabwicklung ein. Unter anderem mit der neuen Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung, möchte eBay das Verkaufen und Kaufen bei eBay attraktiver gestalten. Es ist von Seiten eBay geplant, dass gegen Ende des Jahres 2014 die in Deutschland beliebte Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung bei eBay verfügbar sein wird. Die Einführung der neuen Zahlungsart verpflichtet eBay-Händler zur Verwendung angepasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Datenschutzklauseln, damit der Rechnungskauf rechtssicher angeboten werden kann. Lesen Sie mehr zur neuen Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung bei eBay in unserem aktuellen Beitrag.

Die Verkaufsplattform eBay hatte im Rahmen einer Newsveröffentlichung für gewerbliche Händler angekündigt, dass Online-Händlern ab Ende des Jahres 2014 die Möglichkeit eröffnet werden wird (frühest geplanter Termin zur Freischaltung aller Käufer ist der 06. Oktober 2014), die beliebte Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung anzubieten. Hierbei haben eBay-Verkäufer, die PayPal als mögliche Zahlungsmethode anbieten dann die Möglichkeit, auch den Kauf auf Rechnung anzubieten. Der Kauf auf Rechnung wird als Bezahlmethode im Rahmen der Verwendung von PayPal angeboten werden.

Die Kaufpreisforderung des eBay-Händlers wird nach dem Kauf an PayPal abgetreten, das Zahlungsausfallrisiko trägt in diesem Fall PayPal. Bereits ab dem 22.09.2014 startet eBay mit der neuen Zahlmethode Kauf auf Rechnung in Zusammenarbeit mit ausgewählten eBay-Händlern im Rahmen einer Pilotphase!

Nachstehend können Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Zahlmethode "Kauf auf Rechnung" im Rahmen unserer faq nachlesen:

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1. Was sind die Voraussetzungen für den Kauf auf Rechnung?

  • Es muss ein gewerblicher Verkäuferaccount bei eBay bestehen, zudem muss der eBay-Händler über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und ein Paypal-Geschäfskonto verfügen.
  • eBay-Käufer müssen lediglich ein eBay-Konto besitzen und den Bonitätscheck, welcher seitens PayPal durchgeführt wird, erfolgreich bestehen.
  • Der Kauf auf Rechnung kann nur für Warenkäufe mit einem Preis zwischen 1,50 Euro und 1.500,- Euro angeboten werden, für die Kategorie "digitale Güter" kann kein Kauf auf Rechnung angeboten werden!

2. Kann der Kauf auf Rechnung auch für ausländische Kunden angeboten werden?

Nein. eBay bzw. PayPal ermöglichen den Kauf auf Rechnung erst einmal nur Kunden, die eine deutsche Registrierungsadresse hinterlegt haben. Liefer- und Rechnungsadresse des Käufers müssen in Deutschland sein.

3. An wen zahlt der Kunde den Kaufpreis?

Der eBay-Händler tritt seine Kaufpreisforderung an PayPal ab, der Kunde kann daher nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkund zahlen. Der Kunde erhält von PayPal nach dem getätigen Kauf die Informationen, auf welches Bankkonto die Rechnungssumme zu zahlen ist. Der Kunde benötigt für den Kauf auf Rechnung kein PayPal-Konto, da die Zahlung auf Rechnung als sog. Gasttransaktion durchgeführt werden wird. Das Zahlungsziel für den Käufer beträgt 14 Tage.

4. Müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des eBay-Händlers angepasst werden?

Ja! Da der Online-Händler, welcher den Kauf auf Rechnung anbieten wird, die Kaufpreisforderung an einen Dritten (nämlich PayPal) abtritt, ist der Kunde im Rahmen der AGB des eBay-Händlers auf diesen Umstand der Kaufpreisabtretung hinzuweisen. Des Weiteren ist in dieser neuen AGB-Klausel für den Rechnungskauf auch das Zahlungsziel und der Beginn des Fristenlaufs für die Bezahlung mitzuteilen.

5. Muss der eBay-Händler seine Datenschutzhinweise ebenfalls anpassen?

Ja! Da der Online-Händler, welcher den Kauf auf Rechnung anbieten wird, die Zahlungsmethode von einer erfolgreich durchgeführten Bontitätsprüfung abhängig macht, ist der Kunde im Rahmen der datenschutzrechlichen Hinweise aufgefordert, mitzuteilen, an wen (= welche Auskunftstei) welche Daten zur Bonitätsprüfung weitergegeben werden. Darüber hinaus muss der Kunde informiert werden, dass im Rahmen der Ermittlung eines Score-Wertes im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung auch Adressdaten einfließen können. Des Weiteren muss der Kunde über ein Widerspruchsrecht belehrt werden.

Die IT-Recht Kanzlei bietet eBay-Händlern rechtzeitig vor der eBay-Freischaltung der Zahlungsmethode Kauf auf Rechnung die notwendigen und sicheren Rechtstexte zur Verfügung!

Wenn Sie bereits jetzt den Rechtstexte-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei buchen, werden Ihnen die Änderungen der Rechtstexte in Bezug auf das Anbieten der Zahlungsart Kauf auf Rechnung automatisch mitgeteilt werden, zudem können die aktualisierten Rechtstexte dann bequem abgerufen werden!

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an RA Jan Lennart Müller: j.mueller@it-recht-kanzlei.de

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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2 Kommentare

W
Wolfgang Schubert 24.02.2016, 20:57 Uhr
Überweisung an Händler
Ich habe den Betrag an den Händler und nicht an Paypal überwiesen, da in der Rechnung Kontonummer, BLZ und Bank des Händlers angegeben waren und nicht direkt ersichtlich war, dass der Geldbetrag an PayPal überwiesen werden soll. Nun sind seitens PayPal Mahngebühren angefallen. Muss ich mich mit dem Händler in Verbindung setzen, sodass ich das Geld zurück überwiesen bekomme und dann den Kaufpreis und die Mahngebühren an PayPal überweisen oder müssen der Händler und PayPal das Problem untereinander klären?
s
spitzenauto 10.02.2016, 12:28 Uhr
wohl kaum
wie immer bei eBay und paypal ist die Auswahl der Käufer, die Kauf auf Rechnung durchführen können, nicht ersichtlich, welche Bedingungen daran geknüpft sind.

Einmal geht es vielleicht, das andere mal eher nicht.
Eine Zahlung mit paypal ist nur sicher, wenn mit Kreditkarte oder mit Guthaben gezahlt wird, alles andere funktioniert eher nicht, von Einzelkäufen mal abgesehen, aber Shoppen ist damit nicht möglich und eher kontraproduktiv für den Einkauf. Einen Warenkorb damit zu bezahlen ist kaum möglich. Der für den Käufer dadurch entstehende Arbeitsaufwand ist erheblich und teilweise müssen Käufe storniert werden oder andere Käufe sind schon abverkauft. Auch die folgende Überweisung ist nicht kauffördernd, da mit dubiosen virtuellen IBANS gearbeitet wird, die nicht überall Akzeptanz finden.
Also, wie immer, eBay Müll, Ansatz gut, Ausführung Katastrophe.

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