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Knallhart: eBay kann bei Verstoß gegen VeRi-Programm Mitglied-Account ohne vorherige Anhörung sofort sperren

12.07.2017, 13:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Knallhart: eBay kann bei Verstoß gegen VeRi-Programm Mitglied-Account ohne vorherige Anhörung sofort sperren

Mit Beschluss vom 09.01.2017 (Az.: 6 W 95/16) hat das OLG Brandenburg entschieden, dass eBay berechtigt ist, einen Account ohne vorherige Anhörung zu sperren, der gegen das Verifizierte Rechteinhaber-Programm (VeRI) verstößt und das Angebot zu löschen. Hierfür reicht es aus, wenn ein Dritter plausibel einen Verstoß gegen bestimmte Schutzrechte vorträgt.

Im zu entscheidenden Fall hatte der Kläger mittels eines Prozesskostenhilfe-Antrags Schadensersatz von eBay aufgrund der sofortigen Schließung seines eBay-Accounts verlangt. Ein Dritter war zuvor an eBay herangetreten und hatte im Rahmen einer eidesstaatlichen Versicherung plausibel vorgetragen, seine Patentrechte seien verletzt. eBay sperrte daraufhin umgehend das Mitgliedskonto ohne den Kläger zuvor anzuhören und berief sich dabei auf das VeRi-Programm. eBay leitete daraufhin die Sperrung mit Berufung auf § 4 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

Das Gericht gab dem Kläger Recht und verpflichtete eBay, den Account wieder freizuschalten. Da eine Sperrung mitunter mit hohen Absatzeinbußen verbunden ist, wendete der Kläger sich gegen eBay und machte Schadensersatz aufgrund des eingetretenen Gewinnausfalls geltend. Er war der Ansicht, die angebliche Patentrechtsverletzung sein unbegründet gewesen, die Sperrung des Accounts durch eBay sei willkürlich erfolgt und habe ihn in seiner Existenz bedroht. Aus diesem Grund verlangte er von eBay Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Brandenburg musste sich folglich mit der Frage befassen, inwieweit eine Account-Sperrung durch eBay aufgrund des VeRi-Programms zu Schadenersatzansprüchen des Händlers gegenüber eBay führt.

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Plattform-Betreiber treffen Handlungspflichten

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass keine Schadensersatzansprüche begründet werden und begründete seine Entscheidung damit, dass eBay durchaus die Sperrung des Accounts vornehmen durfte und sogar musste. Die Richter betonten, dass Plattform-Betreiber bestimmte Handlungspflichten treffen, wenn ihnen auch nur die Verletzung von Schutzrechten bekannt wird. Insbesondere deswegen verwendet eBay das VeRi-Programm. Die Inhaber von Schutzrechten können sich über dieses Programm mit eBay in Verbindung setzen und somit eine Sperrung rechtsverletzender Angebote erreichen. Würde eBay das VeRi-Programm nicht zur Verfügung stellen, würde es anderenfalls selbst haften, wenn es nach Kenntnis von einer Schutzrechtsverletzung nicht unverzüglich tätig werden würde.

"Die Antragsgegnerin ist mit der Sperrung des Accounts ihren Prüf- und Schutzpflichten nachgekommen, die ihr durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Betreiber einer Internet-Plattform auferlegt sind. Danach trifft den Betreiber eines Online-Marktplatzes, wenn ihn ein Rechteinhaber auf eine klare Verletzung seines Rechtes durch ein auf den Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist, die Verpflichtung, derartige Verletzungen zu unterbinden."

Keine Nachforschungspflicht seitens eBay

Es wäre unzumutbar und würde die Prüfpflichten von eBay überschreiten, wenn das Unternehmen in jedem Einzelfall eine vertiefte Rechtsprüfung vornehmen müsste, um zu überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt seien oder nicht. Im vorliegenden Fall habe eBay auch nicht leichtfertigt gehandelt, denn die Ansprüche des Dritten seien substantiiert vorgetragen und belegt worden.

"Entgegen der Ansicht des Antragstellers oblag der Antragsgegnerin im vorliegenden Falle nicht die Verpflichtung, Nachforschungen anzustellen, ob die gemeldete Schutzrechtsverletzung berechtigt ist oder aber vor der Sperrung den Antragsteller anzuhören und sodann die vorgetragenen Umstände einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen."

Dass Konten bei eBay gesperrt werden, passiert immer wieder und nicht immer sind diese Sperren gerechtfertigt oder angemessen. Dann lohnt es sich, sich zu wehren und eine gerichtliche Aufhebung anzustreben. Die Entscheidung vom OLG Brandenburg aber zeigt einen Fall, in dem die Verhängung einer Sperrung durchaus korrekt erfolgte. Die Betreiber von Onlineplattformen treffen bestimme Handlungspflichten zum Schutz der Nutzer im Internet. Kommt ihnen zu Ohren, dass konkrete Schutzrechte verletzt sind, dürfen die umgehend den Account löschen. Vor dem Hintergrund, dass es ihnen nicht zumutbar ist umfangreiche Rechtsprüfungen durchzuführen, reicht es aus, wenn ein Dritter die Verletzung plausibel vorträgt. Wird die Sperre im Nachhinein wieder aufgehoben, kann der Inhaber des Accounts später nicht gegen eBay mit Schadensersatzansprüchen vorgehen.

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