Name your Domain - BGH: Registrierung eines Domainnamens stellt unberechtigte Namensanmaßung dar
Grundsätzlich geht der zeichenrechtliche Schutz aus den speziellen markenrechtlichen Regelungen nach § 5, 15 MarkenG dem Namensschutz aus § 12 BGB vor - so viel zum Grundsatz. Der namensrechtliche Schutz von Unternehmenskennzeichen nach § 12 BGB kommt jedoch in Betracht, soweit der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung der Unternehmensbezeichnung außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr berührt wird. Und was sagt der BGH dazu?