Hauptnavigation überspringen

Marken- und Domainrecht

Top-Themen

BGH: Zum Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke

Diesmal geht es um den Schutzbereich einer eingetragenen schwarz-weiß Marke gegenüber einem Farbzeichen. Der BGH hat in einem aktuellen Urteil den Schutzbereich einer Marke auf den im Register angegebenen Bereich beschränkt. Konkret bedeutet dies, dass eine als schwarz-weiss eingetragene Marke keine Unterlassungsansprüche gegenüber einem farbigen Zeichen wegen Identität begründet. Diese Feststellung nutzte der beklagten Partei freilich nicht viel, da der Unterlassungsklage eines berühmten bayerischen Automobilherstellers an anderer Stelle aufgrund bestehender Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Marke und dem Farbzeichen stattgegeben wurde (BGH, Urteil verkündet am 12. März 2015, Az: I ZR 153/14).

10 min 1

Fremde Marken vergleichen – was Online-Händler dürfen

Darf eine bekannte Marke wie „Swirl” vergleichend beworben werden? Der BGH klärte, unter welchen Voraussetzungen Formulierungen wie „ähnlich Swirl“ zulässig sind und weder das Markenrecht noch das Wettbewerbsrecht verletzt werden.

4 min

Mangelnde Unterscheidungskraft bei Marken:Vertrauen schütz vor Löschung nicht

Eine eingetragene Marke ist nicht automatisch für zehn Jahre „sicher“. Liegt ein absolutes Schutzhindernis vor – etwa fehlende Unterscheidungskraft – kann sie auch nach der Eintragung gelöscht werden. Der BGH hat klargestellt, dass selbst eine jahrelange Eintragung keinen Vertrauensschutz gegen die Löschung begründet.

7 min

Wehret den Anfängen - Untätigkeit kann zu Verfall einer Marke führen

Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie durch Verhalten oder Untätigkeit ihres Inhabers zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung geworden ist. Der EuGH hat klargestellt, dass auch Untätigkeit vorliegt, wenn der Markeninhaber Verkäufer nicht aktiv zu einer stärkeren markenmäßigen Nutzung anhält.

7 min

Werbung vs. Markenrechte: Ist die Fussball-WM für alle da?

Am 21.11.2022 ist es endlich so weit: Die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar startet. Es ist immer noch eines der wichtigsten Sport- und Werbeereignisse der Welt. Auch für Händler bietet dieses Großereignisse zahlreiche Möglichkeiten, um Werbung für das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung zu machen. Aber Achtung: Viele Begrifflichkeiten rund um die WM sind markenrechtlich geschützt - und der Rechteinhaber, die FIFA, schaut hier sehr genau hin. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, auf was bei der Werbung rund um die Weltmeisterschaft zu achten ist.

6 min
« Zurück 1 2
3 4 5 6 7 8 9 10
11 12 Weiter »
Rechtliche Fragen? Unsere KI-Suche hilft
Laden…
© 2004-2026 · IT-Recht Kanzlei