Marken-Abmahnung
Wir verteidigen Sie!
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Der Markeninhaber fordert Sie zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf?
Unsere Empfehlung:
1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst!
- Hohes Kostenrisiko bei Nichtreaktion wegen hohen Unterlassungsstreitwerten
- Entstehung zusätzlicher Gerichts- und Anwaltskosten
2. Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab!
- Die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärungen steht meist einem Schuldanerkenntnis gleich
- Ein Unterlassungsvertrag bindet Sie 30 Jahre lang
- Vertragsstrafengefahr über einen langen Zeitraum
3. Holen Sie trotz der kurz gesetzten Fristen anwaltlichen Rat ein!
- Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
- Modifizierung der Unterlassungserklärung
- Prüfung der geltend gemachten Kosten
Der Service der Markenboutique:
- Unverbindliches Orientierungsgespräch
- Kostentransparenz
- Faire Konditionen
Melden Sie sich bei uns:
Telefon: +49(0)89 / 130 1433 - 0
oder per E-Mail: f.barth@it-recht-kanzlei.de
Ihr Ansprechpartner
Schnellsuche
Weitere News zum Marken- und Namensrecht
- Markenanmeldung: Zum Nulltarif und mit Förderung bei Amtsgebühren!
- Marke? Hinweis auf fehlende Lizenz im Angebot stellt keine Irreführung dar!
- Weiter geht's: Auch 2023 EU-Förderung von Markenanmeldungen
- LG Hamburg: Markenfalle Amazon - anhängen unerwünscht!
- Bitte lächeln: Zur Klassenähnlichkeit bei Markenkollision