Das Widerspruchsverfahren im Markenrecht: Vertrauen ist gut, Recherche ist besser
Am Anfang war die Marke – und wenn es schlecht läuft, endet alles mit dem Markenwiderspruch. Damit ist gemeint: Sofern sich der Inhaber einer älteren Marke in seinen Rechten verletzt fühlt, sollte und kann dieser gegen die neue Marke im Widerspruchsverfahren vorgehen. Und dann wäre die jüngere Marke wieder zu löschen. Dieses Verfahren hat sich als nützliches und kostengünstiges Instrument für den Schutz der eigenen Marke bewährt. Wann ein solcher Widerspruch sinnvoll ist und wie das Widerspruchsverfahren vor dem DPMA abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag....