Datenschutzerklärungen für Online-Shops und für Homepages: Über 50 neue Dienste zur Auswahl
Die dauerhafte Aktualisierung von Rechtstexten ist der IT-Recht Kanzlei ein zentrales Anliegen und elementarer Bestandteil unseres Service-Versprechens. Vor allem auf dem Gebiet der Datenschutzerklärungen, wo eine schier unendliche Vielzahl von Diensten mit Klauseloptionen reguliert werden will, nimmt die IT-Recht Kanzlei stetige Erweiterungen vor. In diesem Sinne hat die IT-Recht Kanzlei jüngst neue Klauseln für zahlreiche Dienste in die Datenschutzerklärungen für Online-Shops und Homepages integriert. Hier erfahren Sie, welche neuen Auswahloptionen Mandanten ab sofort bereitstehen.