Fristenrechner: Jetzt auch Gewährleistungsfristen kostenlos berechnen

Unser kostenloser Fristenrechner beherrscht ab sofort auch Gewährleistungsfristen. Berechnen Sie ortsspezifisch und taggenau, wie lange Ihr Kunde Waren reklamieren kann.
Die Gewährleistungsfrist und ihre Bedeutung
Ist eine Ware mangelhaft, weicht ihre Beschaffenheit oder Funktion also etwa vom vertraglich vereinbarten oder vom objektiven Normalzustand ab, stehen Käufern sogenannte „Gewährleistungsrechte“ zu.
Primär haben Käufer dadurch einen Anspruch auf Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur). Kommt eine Nacherfüllung nicht in Betracht, wird die verweigert oder schlägt fehlen, stehen dem Käufer sodann Sekundärrechte (Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz) zu.
Gewährleistungsrechte können bei beweglichen Sachen allerdings nur innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung geltend gemacht werden (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB) .
Außerhalb dieser Gewährleistungsfrist(en) muss ein Händler Reklamationen des Käufers nicht mehr akzeptieren, sondern kann sie berechtigt zurückweisen.
Einen umfangreichen Leitfaden zur Handhabung von Gewährleistungsrechten im Online-Handel stellen wir hier bereit.
Neu: Gewährleistungsfristen zielsicher berechnen
Ab sofort können Sie mit unserem intuitiven Fristenrechner nicht nur Widerrufsfristen, sondern auch Gewährleistungsfristen für Ihre Warenlieferungen exakt berechnen.
Der Fristenrechner kann entweder über die „Tool-Bar“ unter https://www.it-recht-kanzlei.de/

oder unter dieser URL direkt aufgerufen werden: https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufs-fristenrechner.php
Durch Betätigung des Schiebereglers kann auf die Gewährleistungsfristberechnung umgestellt werden:

Dort lässt sich ab sofort beliebig oft, kostenlos und individuell bestimmen, bis zu welchem Tag Ihre Kunden für eine gelieferte Ware Mängelrechte geltend gemacht werden können.
Ein speziell programmierter Algorithmus erlaubt hierbei die taggenaue Berechnung nicht nur bei Lieferungen in Deutschland, sondern auch bei Auslandslieferungen nach
- Österreich
- Frankreich
- Italien
- Spanien und
- in die Niederlande
Zudem lassen sich auch verkürzte Fristen für Gebrauchtwaren rechtssicher berücksichtigen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare