Website-Scanner "EasyScan": Update September 2025

Website-Scanner "EasyScan": Update September 2025
2 min
Beitrag vom: 04.09.2025

Unser Website-Scanner „EasyScan“ prüft für Mandanten die Vollständigkeit der Datenschutzerklärung und die Konformität eingesetzter Dienste. Ein neues Update bringt mehr Präzision und erfasst viele weitere Dienste.

Was leistet "EasyScan"?

Unser Website-Scanner „EasyScan“ für Mandanten durchsucht nach einer einmaligen Einrichtung Ihre Zielpräsenz auf datenschutzrelevante Dienste und unterbreitet damit automatische Konfigurationsvorschläge für die Datenschutzerklärung.

Gleichzeitig nimmt EasyScan eine Risikobewertung der Befunde vor und gibt genaue Auskunft darüber, ob und wie sich identifizierte Dienste datenschutzkonform nutzen lassen.

Das Beste: regelmäßige Scans sorgen für einen dauerhaften Abgleich der technischen Einstellungen Ihrer Website mit dem Inhalt der Datenschutzerklärung. Präzise Benachrichtigungen informieren Sie direkt über Abweichungen.

EasyScan ist für Mandanten der IT-Recht Kanzlei vollständig ohne Zusatzkosten nutzbar.

In dieser Anleitung zeigen wir, wie Mandanten EasyScan im Handumdrehen einrichten und nutzen können.

Software-Update von September 2025

Mit jüngstem Update wurden bestehende Suchkriterien verfeinert und viele neue Dienste in den Scan-Umfang aufgenommen.

Einerseits wurde die Erkennung der folgenden Dienste optimiert, um diese noch präziser zu identifizieren:

  • Sofort
  • Klarna
  • YITH Affiliate-Programm
  • WhatsApp Business

Andererseits erfasst EasyScan ab sofort auch die folgenden, neuen Dienste:

1. Live-Chat-Systeme

- Chatbase

2. Online-Terminvereinbarung

- Zoho Bookins

3. Payment-Dienstleister

- Thrivecart

4. Webanalysedienste

  • Shopify Analytics
  • Wipe Analytics

Sie haben Interesse an der rechtlichen Absicherung Ihrer Internetpräsenz mit professioneller anwaltlicher Unterstützung und möchten vom EasyScan-Komfortservice profitieren?

Dann werfen Sie gerne einen Blick auf die Schutzpakete der IT-Recht-Kanzlei ab 5,90€ zzgl. USt. im Monat.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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