BGH zu medizinischen „Zentren“: Aktuelle Rechtsprechung zum Zentrumsbegriff im ärztlichen Werberecht
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs weist der Begriff „Zentrum“ in der Medizin auf eine überdurchschnittliche Bedeutung und Ausstattung der Einrichtung sowie eine besondere Kompetenz des Personals hin; eine allgemeine Ausstattung sowie personelle Besetzung wird dieser Bezeichnung daher nicht gerecht. Die Entscheidung des BGH hat auch schon Eingang in die allgemeine Rechtsprechung gefunden (vgl. BGH, Urt. v. 18.01.2012, Az. I ZR 104/10; aktuell OLG Stuttgart, Urt. v. 29.11.2012, Az. 2 U 64/12).