Bio-Produkte online: Wo die Kontrollnummer Pflicht ist und wo nicht
Beim Online-Verkauf von Bio-Produkten ist regelmäßig die Angabe der Öko-Kontrollnummer Pflicht. Doch nicht auf jeder Seite muss sie stehen. Ausschlaggebend ist, ob Beschreibung oder Produktbild auf die Bio-Qualität hinweisen.
Kontrollnummer-Pflicht im Online-Handel
Gerade im Online-Handel kann diese Kennzeichnungspflicht sehr weit reichen. Sie wird nämlich immer dann ausgelöst, wenn irgendwo auf die ökologische Erzeugung oder die Bio-Eigenschaft eines Produkts hingewiesen wird.
Auch das Zeigen von EU-, nationalen oder privaten Bio-Logos verpflichtet zur Angabe der Kontrollnummer – ebenso wie Bio-Begriffe in Produktnamen, Titeln, Beschreibungen oder in anderer direkter oder indirekter Werbung.
Detaillierte Ausführungen zum Anwendungsbereich, zum Inhalt und zur Umsetzung der Kontrollnummer-Kennzeichnungspflicht sowie zu weiteren werberechtlichen Anforderungen beim Verkauf von Bio-Produkten hält die IT-Recht Kanzlei in einem speziellen Ratgeber bereit.
Wann entfällt die Pflicht zur Kontrollnummer?
Lediglich dann, wenn der Online-Händler darauf verzichtet, einem eigentlich ökologisch erzeugten Produkt einen irgendwie gearteten Hinweis auf dessen Bio-Eigenschaft beizustellen, wird er von der Kennzeichnungspflicht befreit.
Sinnvoll kann dies vor allem dort sein, wo aus Gründen der Platzknappheit ein zusätzliches Feld für die Kontrollnummer den gestalterischen Rahmen sprengen oder den Gesamteindruck der Darstellung verzerren würde.
Deshalb sehen einige Shopbetreiber insbesondere in Produktübersichten und auf Warenkategorie-Seiten davon ab, dort aufgereihte Bio-Lebensmittel als solche kenntlich zu machen.
Stattdessen wird erst nach einer Weiterleitung auf die Produktdetailseite die Bio-Qualität werbend hervorgehoben.
Ein Beispiel zeigt dies anhand der Übersichtsseite eines deutschen Weinhandels:

(Quelle: www.hawesko.de)
Bei dem dargestellten Produkt handelt es sich zwar tatsächlich um ein bio-zertifiziertes. Da der Händler hier aber nirgends auf die Bio-Eigenschaft hinweist, greift die Pflicht zur Kontrollnummer nach Art. 32 Abs. 1 lit. a EU-Öko-VO auf der Übersichtsseite nicht.
Erst auf der Produktdetailseite wird die Bio-Qualität genannt und die entsprechende Öko-Kontrollnummer angezeigt.

Kontrollnummer-Pflicht bei sichtbaren Bio-Logos in Produktabbildungen
Aber Achtung:
Auch wenn der Händler auf eigene Bio-Verweise verzichtet, kann die Kontrollnummer ausnahmsweise schon auf einer Übersichtsseite verbindlich werden.
Dies ist der Fall, wenn die Produktabbildung selbst ein Bio-Logo oder ein entsprechendes Schlagwort deutlich erkennen lässt. In diesem Fall wird eine Bio-Etikettierung nämlich unmittelbar sichtbar und löst der gesetzgeberischen Intention nach in gleicher Weise die Kontrollnummer-Nennpflicht aus.
Fazit: Gestaltungsspielräume nutzen – Kontrollnummer-Pflicht beachten
Händler, die auf Übersichtsseiten wegen Platz oder Designproblemen keine Kontrollnummer angeben können, können die Pflicht umgehen, indem sie dort weder eigene Bio-Hinweise noch erkennbar Bio-bezogene Produktbilder verwenden.
Wird auf der nachfolgenden Produktdetailseite aber in irgendeiner Form (etwa per Schlagwort oder Logo) ein Bezug zur biologischen Erzeugung hergestellt, muss sodann zwingend auch die produktbezogene Kontrollnummer der letzten Aufbereitungsstelle angeführt werden
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