Das geht zu weit: Zur Haftung bei Markenbenutzung auf Webseiten Dritter
Wem gerichtlich untersagt wurde die Marke eines Dritten zu nutzen, weiß was zu tun ist: Die betroffene Marke ist umfassend von der eigenen Website zu entfernen. Und auch Internetsuchmaschinen sind bei der Suche nach rechtsverletzenden Angeboten zu nutzen. Aber was ist mit der Markennutzung auf Webseiten Dritter - wie etwa Branchenverzeichnissen? In solch einem Fall haftet der Schuldner für deren Inhalte nur, wenn er sie direkt oder indirekt veranlasst hat – das hat nun das OLG Düsseldorf entschieden.