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Irreführungen - Irreführende Werbeaussagen

Sachverständigen-Werbung: Dieses Abmahnrisiko sollten Sie kennen!

Der Begriff „Sachverständiger“ in der Werbung ist heikel: Seine Nutzung ist streng reglementiert, der Grat zur Irreführung schmal. Besonders kritisch ist die Vermischung von Sachverständigentätigkeit und gewerblichen Angeboten, etwa bei Reparaturservices mit zusätzlicher Gutachtenerstellung.

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OLG Frankfurt a.M.: Keine irreführende Werbung über Herstellereigenschaft, wenn Werbender auch für Produkt haftet

Wer sich fälschlich als Hersteller eines Produkts bezeichnet, begeht eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG. Insbesondere bei einem aus mehreren Komponenten zusammengesetzten Produkt ist die Grenze zwischen Montage und Herstellung oft fließend. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG ist Hersteller, und damit haftungsrechtlich allein verantwortlich, wer eine Sache unter der Verwendung des eigenen Namens in den Verkehr bringt. In seinem Urteil vom 10.03.2016 hat das OLG Frankfurt a.M. klargestellt, dass der im haftungsrechtlichen Sinne allein Produktverantwortliche auch mit seiner Herstellereigenschaft werben darf (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.03.2016, 6 U 40/15).

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BGH: Irreführende Werbung bei unzureichendem Warenvorrat

Werbung eines Discounters mit Smartphones zum Preis von 99,99 € stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar, wenn die beworbene Ware am ersten Aktionstag bis 14 Uhr vergriffen ist – so der BGH. Lockangebot eines Lebensmitteldiscounters als irreführende Werbung ist unzulässig: BGH konkretisiert die Voraussetzungen der Nr. 5 der Schwarzen Liste, lesen Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.

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KG Berlin: Der Hinweis auf einen "versicherten" Versand ist irreführend und abmahnbar

Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 103 O 120/15) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.

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Wann darf man sich als "Sachverständiger" bezeichnen?

Wer eine besondere Fachkunde in seinem Fachbereich besitzt, wirbt gerne mit dieser. Viele Berufsträger sind jedoch nur Experten in einem Teilgebiet ihres Metiers – schließlich kann nicht jeder Spezialist in jedem Teilgebiet sein. Doch wer darf sich dann als Sachverständiger bezeichnen? Mit dieser Frage hatte sich das Bonner Landgericht (Urteil vom 12.06.2015, Az. 16 O 38/14) auseinanderzusetzen.

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Bilder sagen mehr als 1000 Worte: Wenn Blickfangwerbung zur Irreführung wird

Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für eine irreführende Produktbeschreibung einer Onlinehandelsplattform auch dann haftet, wenn er sein Angebot nur an dessen bereits bestehendes Produktbild anhängt. Dieses Verhalten sei eine Irreführung des Verbrauchers und damit wettbewerbswidrig. Entscheidungserheblich ist dabei nicht die Auffassungsgabe eines sog. „reflektierten“ Verbrauchers, sondern vielmehr, dass eine geschäftliche Handlung bereits dann irreführend ist, wenn sie „zur Täuschung geeignete Angaben“ enthalte. Dies gelte auch dann, wenn sich der Onlinehändler mit seinem Angebot an ein bestehendes Produktbild der Onlinehandelsplattform anhängt, so das LG Arnsberg, Urteil vom 05.03.2015, Az: I-8 O 10/15.

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Wohlgeformte Busen im Wettbewerbsrecht: Landgericht Dortmund untersagt Werbung für „straffende“ Lotion

Mit Eitelkeit ist durchaus Geld zu verdienen – der Anteil an Kosmetikprodukten in einem durchschnittlichen Fernseh-Werbeblock dürfte ein beredtes Bild zeigen. Etwas mit der Werbung übertrieben hat nun jedoch ein Hersteller, dessen Lotion als „unsichtbarer BH“ wirken und allerlei straffende und hebende Wirkungen auf die weibliche Brust entfalten sollte. Leider gelang vor dem Landgericht Dortmund der Nachweis dieser Wirkungen nicht (vgl. aktuell LG Dortmund, Urt. v. 24.08.2012, Az. 25 O 178/12).

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BGH zur Irreführung: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird. Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).

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Verspricht ein Bewertungsportal „garantiert echte Kundenmeinungen“, müssen alle Kundenmeinungen ungefiltert veröffentlicht werden, andernfalls liegt eine Irreführung vor

Viele Händler verwenden Bewertungssysteme, um potentielle Kunden vor allem mit positiven Kundenbewertungen für die eigene Leistung zu interessieren und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Problematisch wird das Ganze allerdings, wenn der Händler ein Bewertungssystem einschaltet, welches lediglich positive Kundenbewertungen sofort freischaltet, während neutrale bzw. negative Kundenbewertungen nicht uneingeschränkt veröffentlicht werden.

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Professionelle Zahnreinigung und Bleaching: Heileingriffe unter zahnärztlichem Vorbehalt

Zahnkosmetische Eingriffe wie professionelle Zahnreinigung und Bleaching sind nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. Heileingriffe, die somit auch nur von approbierten Zahnärzten vorgenommen werden dürfen. Angehörigen der medizinischen Assistenzberufe sowie Kosmetikern ist es dagegen untersagt, ohne zahnärztliche Überwachung derlei Eingriffe am Patienten vorzunehmen, selbst wenn sie darin geübt und zusätzlich ausgebildet sind (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 01.03.2012, Az. 6 U 264/10).

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Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure: Heileingriff mit ärztlichem Privileg

Wie bereits im letzten Jahr berichtet, unterliegt die Behandlung mit Hyaluronsäure dem ärztlichen Vorbehalt, mit anderen Worten: Kosmetiker dürfen hier nicht zu Spritze und Kanüle greifen. Vertreten wurde diese Rechtsauffassung von verschiedenen Verwaltungsgerichten; ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt diese Rechtsprechung auch aus zivilgerichtlicher Sicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.02.2012, Az. 4 U 197/11).

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Irreführende Werbung mit Lipomassage: Nicht jede Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr

Wer irreführend für Beauty-Anwendungen wirbt und dabei erwischt wird, kassiert eine Abmahnung – soweit nichts Neues. In einem vor dem Landgericht Freiburg verhandelten Fall war nun über eine daraufhin abgegebene Selbstverpflichtung des Anbieters zu entscheiden: Künftig sollte die Werbung mit dem deutlichen Hinweis versehen werden, dass bislang der wissenschaftliche Nachweis für die versprochene Wirkung fehle. Kein gangbarer Weg, so die Richter.

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