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Aufgepasst beim Einstellen: Falsche Produktkategorie kann in die Irre führen

08.11.2018, 08:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
Aufgepasst beim Einstellen: Falsche Produktkategorie kann in die Irre führen

Das betrifft jeden Händler: Eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung liegt nicht nur bei Täuschung einer konkret genannten Eigenschaft einer Ware vor, sondern auch bzgl. der Zugehörigkeit einer Produktkategorie – beides sind wesentliche Merkmale einer Ware, so der BGH (Urteil vom 21.06.2018; I ZR 157/16). Also aufgepasst beim Einstellen von Produkten hinsichtlich der Produktkategorie – egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Handelsplattformen.

Öl ist nicht gleich Öl

Es ging hier im konkreten um den Verlauf von Ölen und Schmierstoffen. Der Beklagte hatte sein Motoröl unter der Kategorie vollsynthetisch eingestellt – dies obwohl das Öl nicht vollsynthetisch war. Zur Info: Als vollsynthetisch werden Öle bezeichne, die einen wesentlichen Anteil an Hydrocracköl enthalten. Es handelt sich um künstlich hergestelltes Öl, dem der Verbraucher in der Regel eine besondere Qualität zuweist.

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Kategorisierung ist wesentliche Eigenschaft eines Produktes

Diese Kategorisierung wurde also als irreführend angesehen. Der BGH hat hierzu festgestellt, dass eine Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware nicht nur dann vorliege, wenn einer Ware konkrete, im Einzelnen benannte Eigenschaften zugewiesen werden, die sie tatsächlich nicht aufweist. Sondern dass zu den wesentlichen Merkmalen einer Ware auch die Zugehörigkeit zu einer Produktkategorie (hier: vollsynthetische Motorenöle) gehören, die sich nach der Auffassung des angesprochenen Verkehrs von anderen Kategorien unterscheidet.

"Zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG gehört auch deren Art. Die Art eines Produkts bezeichnet seine Gattung und damit einen Oberbegriff für Produkte, die nach der Verkehrsauffassung in wesentlichen Merkmalen übereinstimmen (Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 5 Rn. 2.5). Der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Produktkategorie kann der Verbraucher auch ohne nähere Angaben zu konkreten Eigenschaften erste Informationen darüber entnehmen, welchen konkreten Bedarf dieses Produkt befriedigt (vgl. Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. 287). Die Angabe über die Art ist irreführend, wenn für die beworbene Ware oder Dienstleistung zu Unrecht die Zugehörigkeit zu einer Gattung in Anspruch genommen wird, mit der der Verkehr eine wie auch immer geartete Wertschätzung verbindet (Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 348)."

Wichtig ist also, ob der Käufer die Merkmale für wesentlich, mithin für kaufentscheidend hält:

"Dabei kann auch durch Angaben irregeführt werden, die über die konkreten Eigenschaften einer Ware oder Leistung unmittelbar nichts aussagen, von denen der Verkehr aber annimmt, dass sie nur verwendet werden, wenn bestimmte Beschaffenheitsmerkmale vorhanden sind, die für die Wertschätzung durch den Verbraucher von Bedeutung sind (vgl. Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 Rn. 247). Ob die kaufrelevante Wertschätzung, die der nach diesen Grundsätzen gebildeten Produktkategorie vom Verkehr entgegengebracht wird, im Hinblick auf konkrete objektive Eigenschaften zu Recht besteht oder auf einer subjektiven Einschätzung beruht, wie etwa der Überlegung, mit dem Kauf einer infolge des aufwendigeren Herstellungsprozesses teureren Ware erwerbe man ein exklusiveres Produkt oder tue sich sonst "etwas Gutes", ist ohne Belang. Maßgeblich ist allein, ob diese Wertschätzung - wie im Streitfall rechtsfehlerfrei vom Berufungsgericht festgestellt - für die Kaufentscheidung von Bedeutung ist."

Produktbeschreibung:Immer überall aufpassen

Was hier am Verkauf von Öl aufgehängt wird, ist natürlich produktübergreifend von Relevanz. Was man lernen kann aus dieser Entscheidung, die letztlich aber auch nichts grundlegend Neues offenbart: Um dem Vorwurf der Irreführung zu entgehen, ist nicht nur auf die Auswahl der direkten Produktbeschreibung zu achten, sondern auch auf die Kategorisierung. Vor allem bei Handelsplattformen wie etwa eBay ist die Produktkategorie ein MUSS und verdient daher besondere Aufmerksamkeit. Wer meinte, dass dies allein zur besseren Auffindbarkeit der Produkte dient, wird nun eines besseren belehrt: Denn wer hier Fehler macht handelt unter Umständen irreführend und wird abgemahnt.

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