Auskunftsanspruch umfasst Telefonnotizen und Gesprächsvermerke
Der konkrete Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch beschäftigt seit jeher die deutschen Gerichte. Dass das Auskunftsrecht auch Anspruch auf die Bereitstellung von Kopien zu internen Telefonvermerken gewährt, entschied nun das LG München I.
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