Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung: Behörden leiten Verfahren ein
Wer online energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte anbietet, ist grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt beizustellen. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten Bußgelder drohen, zeigt ein uns vorliegendes Verwaltungsschreiben.
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