Autositzbezüge und Airbags: Hinweis auf Seitenairbag-Tauglichkeit erforderlich
Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 08.05.2020 entschieden.
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