Unzulässig: Werbung mit "Müdigkeitsverringerung" auf Müsliverpackung
Das LG Bochum hat entschieden, dass die Aussage „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt.“ auf einer Müsliverpackung des Herstellers Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG unzulässig ist.
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