Neue Pflichten für Marktakteure im Handel mit Batterien
Für Batterieerzeuger, -importeure und -händler tritt zum 18.08.2024 ein gesetzliches Pflichtpaket in Kraft, das neue Kennzeichnungs- und Compliance-Anforderungen einführt. Welche Pflichten müssen Marktakteure künftig berücksichtigen?
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