Fehlerhafte Rechtstexte
Impressum-Abmahnung: Vorsicht! Unvollständige Angaben im Impressum
Eine uns vorliegende Abmahnung beanstandet fehlende bzw. irreführende Angaben im Impressum. Ein korrektes und vollständiges Impressum ist Händlerpflicht.
5 minAbmahnung wegen fehlerhaftem Impressum – das sollten Sie prüfen
In einer aktuellen Abmahnung werden falsche bzw. fehlende Angaben im Impressum gerügt. Ein Impressum, eine sog. Anbieterkennzeichnung, muss jeder vorhalten, der eine geschäftliche Internetpräsenz betreibt.
6 minDas Aus für das TMG – Oft Handlungsbedarf beim Impressum und der Datenschutzerklärung
Das TMG ist seit dem 14.05.2024 Geschichte. Wer daher in seinem Impressum noch auf das TMG verweist, sollte dies anpassen. Gleiches gilt in Bezug auf Verweise auf das TTDSG in der Datenschutzerklärung.
5 minOLG Koblenz: Unternehmensblog ist kein journalistisch-redaktionelles Angebot
Im digitalen Zeitalter kommt kaum mehr ein Unternehmen ohne Internetauftritt aus. Auch Rechtsanwälte und Kanzleien bereichern ihre Internetpräsenz zunehmend mit Berichterstattung über aktuelle Rechtsprechung und Fälle.
4 minFinger weg von der Bezeichnung als Firma wenn keine Eintragung im Handelsregister!
Häufig verwenden auch Klein(st)unternehmen im Rahmen ihres Impressums oder in der Werbung die Bezeichnung „Firma“ oder darauf hindeutende Kürzel. Warum dies rechtlich problematisch ist und zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen kann, lesen Sie im aktuellen Beitrag!
4 min 2Muster-Impressum: So gestalten Tierarztpraxen ihren rechtssicheren Online-Auftritt
Wie ein Tierarzt berufsrechtlich ein Praxisschild benötigt, so ist auch online ein Impressum Pflicht. Da die Anforderungen für Tierärzte andere sind als für Online-Händler, haben wir unser Portfolio erweitert und stellen nun ein spezielles Muster-Impressum für Tierärzte bereit.
3 minLG Frankfurt: Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
Eine kostenpflichtige Mehrwertdienstrufnummer im Impressum genügt nach dem LG Frankfurt a. M. nicht für die gesetzlich geforderte schnelle Kontaktaufnahme.
4 minImpressumspflicht: Welche Verantwortung Plattformbetreiber für ihre Nutzer trifft
Online-Plattformen müssen mehr leisten als das bloße Bereitstellen von Angeboten. Das OLG Düsseldorf zeigt, wann Betreiber technische Vorkehrungen für Impressumsangaben ihrer Nutzer treffen müssen und wo ihre Verantwortung endet.
5 minKG Berlin: Fehlende Nennung der Vertretungsberechtigten kein Wettbewerbsverstoß
Das KG Berlin entschied, dass die fehlende Nennung der vertretungsberechtigten Geschäftsführer und anderer Vertreter einer GmbH im Impressum keinen Wettbewerbsverstoß darstellt.
2 minEinzelkaufmann ist keine „Group“: OLG untersagt irreführenden Firmenzusatz
Ein Einzelkaufmann ist keine „Group“: Das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht untersagt irreführende Firmenzusätze. Wer allein handelt, darf keine Unternehmensgröße vortäuschen.
2 min 2Namenszusätze wie "Inhaber" oder "Firma" im Impressum können wettbewerbswidrig sein
Wer als nicht im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender über das Internet Waren oder Dienstleistungen vertreibt, muss in seinem Impressum bestimmte Informationen zur Person etc. veröffentlichen. Vorsicht: Angaben wie etwa „Firma“, Geschäftsführer“ oder "Inhaber" können in diesem Fall unter Umständen wettbewerbswidrig sein.
4 min 2Wettbewerbsverstöße: Missachtung von Impressumspflichten und irreführende Werbung in Form von abgeänderten Mengenangaben
Ist eine Impressumsseite technisch bedingt für kurze Zeit unaufrufbar, so liegt kein Verstoß gegen die in § 5 Telemediengesetz (TMG) geforderte dauernde Verfügbarkeit der Impressumsseite vor. Ein erheblicher Wettbewerbsverstoß ist allerdings dann gegeben, wenn im Impressum der vollständige Name des persönlich haftenden Gesellschafters fehlt. Wettbewerbswidrig handelt auch, wer die tatsächliche Menge einer Bestellung erst im Kleingedruckten richtig angibt.
3 minImpressum: Banale Fehler bei Angabe des Impressums sind (wohl) sämtlich abmahnbar
Die Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein unvollständiges Impressum abgemahnt werden kann, ist bisher nicht immer leicht nachzuvollziehen. Mal berechtigt bereits ein abgekürzter Vorname zu einer Abmahnung. Dann wiederum soll dies eine bloße Bagatelle darstellen. In Zukunft wird die Rechtsprechung einheitlicher ausfallen: Fehler bei Impressumsangaben werden vermutlich generell abmahnbar sein.
5 min 2Mobile.de: Impressumspflicht für Angebote
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: I-20 U 17/07) entschieden, dass es sich bei Angeboten, die über die Internetplattform mobile.de veröffentlicht werden, um Teledienste im Sinne des Telemediengesetzes handelt und der Anbieter daher verpflichtet sei, ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
3 minAuszufüllendes Kontaktformular --> keine "schnelle elektronische Kontaktaufnahme"
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verlangt, dass ein jedes Impressum Angaben enthält, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Keineswegs ist es ausreichend, dem Interessenten nur ein Kontaktformular zur Verfügung zu stellen, welches der Interessent auszufüllen hat, um mit dem Betreiber in Kontakt zu treten.
2 min 1Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben
Nach § 3 UWG sind nur solche unlauteren Wettbewerbshandlungen unzulässig, die nicht unerheblich sind. Bloße Bagatellverstöße sollen nicht zu Ansprüchen aus dem UWG führen. Fraglich ist jedoch stets, wo ein Bagatellverstoß aufhört und ein rechtlich relevanter Wettbewerbsverstoß beginnt.
3 minVerstöße gegen die Impressumspflicht können nicht immer abgemahnt werden
Wer über das Internet geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungenanbietet ist nach dem Telemediengesetz verpflichtet, einordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten. Das Telemediengesetz sieht in §5 einen Katalog von Angaben vor, die der Diensteanbieter im Einzelfallzu beachten hat.
3 min 2Providerhaftung nach dem Telemediengesetz
Den Providern kommt als Diensteanbietern im alltäglichen Internetverkehr eine besondere Schlüsselrolle zu. Denn ohne sie wäre die Veröffentlichung von Inhalten im Worldwide Web überhaupt nicht möglich. Sie stellen gewissermaßen das Zugangstor zum Internet dar und geraten bei Rechtsverletzungen häufig ins Visier der Betroffenen. Stellt sich die Frage, inwieweit Internet-Provider überhaupt für Rechtsverletzungen durch Dritte einzustehen haben. Dieser Frage möchte die IT-Recht-Kanzlei mit dem folgenden Beitrag auf den Grund gehen.
7 min 2Abgekürzter Vorname im Impressum berechtigt zur Abmahnung
Leider hat die IT-Recht Kanzlei auf ein neues Urteil hinzuweisen, welches sicherlich viele Shopanbieter beunruhigen wird. So hatte das KG Berlin zu entscheiden, ob ein abgekürzter Vorname in einem Impressum zu einer Abmahnung berechtigt oder nicht. Und, wer hätte es nicht schon vermutet: Auch Lappalien können ein großes Abmahnrisiko darstellen.
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