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Fehlerhafte Rechtstexte

Top-Themen

Privilegierung nur bei unveränderter Übernahme der Muster-Widerrufsbelehrung

Zur Vereinfachung der gesetzlichen Informationspflichten hat der Gesetzgeber Unternehmern für unterschiedliche Fallkonstellationen Muster-Widerrufsbelehrungen an die Hand gegeben. Der BGH hat klargestellt, dass die gesetzliche Privilegierung nur dann greift, wenn das gesetzliche Muster unverändert übernommen wird.

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Über Sinn und Unsinn von Disclaimern

Oft werden wir gefragt, ob Disclaimer auf Webseiten etwa hinsichtlich einer Haftung für Richtigkeit der Inhalte oder einer Haftung für externe Links notwendig sind.

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Fehlerquelle AGB - Abmahnungen vermeiden

AGB, gehören neben der Widerrufsbelehrung und einer Datenschutzerklärung zum Standard im Fernabsatzhandel. Dass AGB immer noch so oft abgemahnt werden liegt vermutlich schlicht daran, dass immernoch so viele unwirksame Klauseln genutzt werden.

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Fehlerquelle Widerrufsbelehrung - Abmahnungen vermeiden

Die Widerrufsbelehrung ist immer noch ein beliebtes Abmahnziel - und das obwohl rechtssichere Rechtstexte nun wirklich zum Standard gehören sollten. Aber die Widerrufsbelehrung beinhaltet viele Fehlerquellen, so dass kaum eine Woche ohne Abmahnung hierzu vergeht.

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Wenn der eigene Disclaimer bei Abmahnung zur Kostenfalle wird

Der Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ bietet keinen Schutz – im Gegenteil: Nach dem OLG Düsseldorf verliert derjenige, der diesen Disclaimer nutzt, bei eigenen Abmahnungen den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, weil er sich widersprüchlich verhält.

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Abmahnfalle Widerrufsbelehrung – tausende Anbieter potentiell betroffen: Kombination mehrerer Varianten zum Fristbeginn in einer Belehrung kann wettbewerbswidrig sein

Lange war es still um eines der Hauptprobleme der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL): Das Thema der korrekten Belehrung des Verbrauchers über den Fristbeginn nach neuem Verbraucherrecht wird für viele Onlinehändler durch eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt a.M. wieder relevant. Viele tausend Händler, die derzeit die angegriffene Formulierung nutzen, sind daher abmahngefährdet.

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