Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Verletzung von Creative Commons Lizenzen: Gericht bejaht Urheberrechtsverstoß

07.09.2011, 18:07 Uhr | Lesezeit: 1 min
Verletzung von Creative Commons Lizenzen: Gericht bejaht Urheberrechtsverstoß

Nach einer Entscheidung des LG Berlins (Beschluss vom 8. Oktober 2010 Az. 16 O 458/10) ist die Verwendung eines Bildes unter Verletzung seiner Creative Commons Lizenz ein urheberrechtlicher Verstoß. Nach unserer Kenntnis ist dies die erste gerichtliche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz.

Creative Commons Lizenzen sind nach eigener Beschreibung der Organisation (www.creativecommons.org) festgelegte, verschiedene „Standard Lizenzen, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen“. Die Creative Commons Lizenzen werden „von den Urheber übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht.“ Dabei gelten die Lizenzen für jedermann gleichermaßen.

Banner Premium Paket

Die Entscheidung

Ein Foto von Thilo Sarazin, welches die Klägerin hergestellt hatte und dessen Urheberin sie folglich war, wurde auf der Homepage der Beklagten verwendet.
Die Klägerin hatte die Verwendung des Bildes unter die Creative Commons Lizenz "Attribution Share Alike 3.0 Unported" gestellt. Danach konnte jedermann das Foto unentgeltlich verwenden, wenn er auf den Urheber hinwies und die Lizenzbedingungen beifügte.
Nachdem die Beklagte diese Vorgaben nicht beachtete, war das Gericht der Ansicht, dass die Beklagte kein Nutzungsrecht erworben habe und folglich eine Urheberverletzung begründet sei.

Fazit:

Wer durch Creative Commons lizenzierte Werke nutzt, sollte sich unbedingt an die Lizenzbedingungen halten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© shockfactor.de - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

LG Köln: Achtung Vertragsstrafe – beendetes, aber sichtbares Ebay-Angebot
(08.02.2023, 13:45 Uhr)
LG Köln: Achtung Vertragsstrafe – beendetes, aber sichtbares Ebay-Angebot
Wie weit geht das? BGH zu Mitwirkungspflichten bei Unterlassungserklärung
(09.11.2018, 15:06 Uhr)
Wie weit geht das? BGH zu Mitwirkungspflichten bei Unterlassungserklärung
Bietest du nur an oder verletzt du schon? BGH zur Verletzung des Verbreitungsrechts des ausübenden Künstlers
(18.05.2016, 09:36 Uhr)
Bietest du nur an oder verletzt du schon? BGH zur Verletzung des Verbreitungsrechts des ausübenden Künstlers
Spannend: Urheberrechtsverletzung durch Hyperlinks? Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts liegt vor
(18.04.2016, 17:23 Uhr)
Spannend: Urheberrechtsverletzung durch Hyperlinks? Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts liegt vor
BGH: Bereits Werbung für Erwerb eines Plagiats greift in Urheberrecht ein
(09.11.2015, 09:08 Uhr)
BGH: Bereits Werbung für Erwerb eines Plagiats greift in Urheberrecht ein
AG München: Namensnennungsrecht des Fotografen ist ernst zu nehmen
(22.10.2015, 08:19 Uhr)
AG München: Namensnennungsrecht des Fotografen ist ernst zu nehmen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei