Die wichtigsten Fragen zur Markenanmeldung

Die Zahl der Markenanmeldungen steigt Jahr für Jahr – kein Wunder, schließlich genießen eingetragene Marken einen hohen Stellenwert. Grund genug, sich mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema Markenschutz zu befassen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum eine Marke anmelden?
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Markenanmeldung?
- Was lässt sich als Marke registrieren?
- Was darf nicht als Marke eingetragen werden?
- Schutzbereiche: Deutschland, EU oder international?
- Welche Klassen wähle ich aus?
- Wie läuft die Anmeldung ab?
- Was kostet eine Markenanmeldung?
- Kann ich die Anmeldung selbst machen?
- Fazit: Die Marke - eine gute Investition
Warum eine Marke anmelden?
Für viele Unternehmer, Selbstständige oder Start-ups ist die Eintragung einer Marke ein wichtiger Schritt, um ihre geschäftlichen Aktivitäten abzusichern und sich langfristig im Markt zu positionieren. Wer eine Marke schützt – sei es ein Firmenname, ein Produktbegriff, ein Logo oder sogar ein bestimmter Farbton –, erhält das exklusive Recht zur Nutzung und kann Dritten die Verwendung untersagen.
Eine Markenanmeldung bietet damit nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen effektiven Schutz vor Nachahmern. Sie stärkt den Unternehmenswert, schafft Vertrauen bei Kunden und bildet eine klare Grundlage für die kommerzielle Verwertung.
Amazon-Brand-Registry: Wer auf Amazon was gelten will, sollte schon aus diesem Grund eine Marke anmelden – mehr dazu gerne hier.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Markenanmeldung?
Der Schritt zur Markenregistrierung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie einen einzigartigen Namen, ein prägnantes Design oder eine Produktbezeichnung verwenden, die wesentlich zur Identität Ihres Unternehmens beiträgt – und mit der Sie sich am Markt langfristig abheben wollen.
Betreiben Sie beispielsweise ein kleines lokales Geschäft ohne Expansionspläne, kann eine Markenanmeldung in den Hintergrund rücken. Planen Sie aber den überregionalen oder internationalen Vertrieb Ihrer Waren oder Dienstleistungen, ist Markenschutz dringend zu empfehlen – sei es zur Lizenzvergabe, für Franchisemodelle oder schlicht zur Absicherung Ihrer Investitionen in Name, Branding und Marketing.
Eine Marke schützt nicht nur Ihre Ideen. Sie schafft Rechtsklarheit und eröffnet die Möglichkeit, bei Verstößen Unterlassungsansprüche oder Schadenersatz durchzusetzen.
Was lässt sich als Marke registrieren?
Das Markenschutzrecht bietet vielfältige Möglichkeiten. Grundsätzlich kann jede unterscheidungskräftige Kennzeichnung als Marke geschützt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Wortmarken: Namen, Buchstabenkombinationen, Slogans (z. B. „Spotify“, „Apple“)
- Bildmarken: Logos, Grafiken oder Symbole (z. B. der Nike-Swoosh)
- Wort-Bildmarken: Kombination aus Text und Grafik
- Klangmarken: Akustische Zeichen, z. B. ein charakteristischer Jingle
- Farbmarken: Bestimmte Farbtöne, wenn sie stark mit einem Unternehmen assoziiert sind (z. B. Milka-Lila)
- 3D-Marken: Verpackungsformen, Produktdesigns (z. B. Lindt-Goldhase)
Was darf nicht als Marke eingetragen werden?
Nicht jede Idee lässt sich schützen. Damit eine Marke vom Markenamt akzeptiert wird, muss sie bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Folgende Punkte führen zur Ablehnung:
- Fehlende Unterscheidungskraft (z. B. generische Begriffe wie „Bäckerei“ für ein Bäckerunternehmen)
- Irreführende Angaben zur Herkunft oder Qualität
- Gesetzlich geschützte Symbole, wie Flaggen, Wappen oder Prüfsiegel
- Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
Zudem gilt: Je beschreibender der Markenname, desto schwieriger ist es, ihn schützen zu lassen.
Schutzbereiche: Deutschland, EU oder international?
Je nachdem, wo Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen vertreiben möchten, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung:
1. Nationale Marke (DE-Marke)
- Zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Schutzgebiet: Deutschland
- Geeignet für: Unternehmen mit ausschließlich nationalem Fokus
2. Unionsmarke (EU-Marke)
- Zuständig: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- Schutzgebiet: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit nur einer Anmeldung
- Vorteil: Einheitlicher Schutz in der ganzen EU
3. Internationale Registrierung (IR-Marke über WIPO)
- Zuständig: Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf
- Grundvoraussetzung: Vorherige Anmeldung einer DE- oder EU-Marke
- Schutzgebiet: Wählbar aus über 120 Ländern weltweit (z. B. USA, China, Australien)
Die IR-Marke ist besonders interessant für Unternehmen, die auch außerhalb der EU tätig sind. Sie ermöglicht die Bündelung von Schutzrechten in vielen Ländern über einen zentralen Antrag.
Welche Klassen wähle ich aus?
Die Einordnung Ihrer Marke erfolgt in sogenannte Nizza-Klassen (für Waren und Dienstleistungen). Es gibt insgesamt 45 Klassen:
- Klassen 1–34: Waren (z. B. Klasse 25 = Bekleidung, Klasse 9 = Elektronik)
- Klassen 35–45: Dienstleistungen (z. B. Klasse 35 = Werbung, Klasse 41 = Schulungen)
Bei der Anmeldung müssen Sie festlegen, in welchen Klassen Sie Schutz wünschen.
Wichtig dabei:
- Maximale Präzision: Wählen Sie nur Klassen, die zu Ihrem aktuellen oder geplanten Geschäft passen.
- Nicht zu viele Klassen: Denn innerhalb von 5 Jahren müssen Sie die Marke in jeder Klasse auch tatsächlich nutzen – sonst kann die Löschung beantragt werden.
- Nicht zu wenige Klassen: Denn nur die konkret angemeldeten Klassen sind geschützt. Spätere Erweiterungen erfordern eine Neuanmeldung.
Gerade bei der Klassenwahl und der Formulierung der Klassenbegriffe können zahlreiche Fehler gemacht werden – hier ist es besonders wichtig auf die Erfahrung eines Experten zurückzugreifen. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Markenpaketen auch hierbei zur Seite.
Wie läuft die Anmeldung ab?
Die Anmeldung durchläuft mehrere Schritte:
1. Markenrecherche: Vorab prüfen, ob die Marke schon existiert – nicht nur identisch, sondern auch ähnlich (Verwechslungsgefahr).
2. Festlegung der Klassen: Auswahl der Waren- und Dienstleistungsbereiche.
3. Antrag stellen: Online oder postalisch beim zuständigen Amt.
4. Amtliche Prüfung: Das Amt prüft die Marke auf absolute Schutzhindernisse.
5. Eintragung ins Register: Erfolgreiche Marken werden veröffentlicht und sind ab dem Anmeldetag geschützt.
Die Ämter prüfen keine relativen Schutzhindernisse (also z. B. Ähnlichkeit zu älteren Marken) – hier liegt das Risiko bei Ihnen. Eine professionelle Recherche ist deshalb dringend zu empfehlen.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Ein wesentlicher Punkt bei der Entscheidung ist auch der Kostenaspekt. Bei der Anmeldung einer deutschen Marke fallen derzeit amtliche Gebühren in Höhe von 290 EUR für bis zu drei Klassen an (online-Anmeldung - offline Anmeldung 300 EUR). Jede weitere Klasse kostet zusätzlich 100 EUR. Diese Gebühren decken den Schutz ausschließlich in Deutschland ab.
Im Vergleich dazu belaufen sich die Grundgebühren für die Anmeldung einer Unionsmarke auf 850 EUR für eine Klasse. Für die zweite Klasse werden zusätzlich 50 EUR fällig, jede weitere Klasse kostet 150 EUR extra. Auch wenn die Unionsmarke deutlich teurer ist, sollte man den Kosten-Nutzen-Faktor berücksichtigen: Sie bietet Markenschutz in 27 Ländern gleichzeitig, während für einen vergleichbaren Schutz mit nationalen Marken Anmeldungen und Gebühren in jedem einzelnen Land anfallen würden.
Bei einer IR-Marke (WIPO) richten sich die Kosten bei der WIPO nach:
- Anzahl der Länder
- Art der Marke (Wort-/Bildmarke)
- Anzahl der Klassen
Typische Grundgebühr: ca. 653–903 CHF (Schweizer Franken), hinzu kommen Gebühren pro Land und Klasse.
Hinsichtlich der Amtsgebühren gibt es derzeit gute Nachrichten: Denn die EU fördert Markenanmeldungen im Jahr 2025 – weitere Informationen hierzu finden Sie hier .
Kann ich die Anmeldung selbst machen?
Rein rechtlich: Ja. Sie dürfen Ihre Marke auch ohne Anwalt anmelden.
Praktisch ist jedoch Vorsicht geboten: Fehler bei der Klasseneinteilung, unzureichende Recherchen oder unklare Formulierungen können später teuer werden – sei es durch Abmahnungen, Widersprüche oder Löschungsverfahren.
Fazit: Die Marke - eine gute Investition
Eine Markenanmeldung ist mehr als nur ein bürokratischer Akt – sie ist ein strategisches Werkzeug für unternehmerischen Erfolg. Ob Sie Ihr Unternehmen national, europaweit oder international absichern wollen: Der Schutz Ihrer Marke ist eine Investition, die sich lohnt – finanziell, rechtlich und im Hinblick auf Ihr Markenimage.
Wenn Sie Fragen zur passenden Schutzstrategie, zur Auswahl der richtigen Klassen oder zum Ablauf der Anmeldung haben, kann eine rechtliche Beratung viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
Auch Lust auf eine Marke?
Wenn nicht jetzt, wann dann....Ja - wir melden je nach Belieben deutsche Marken und Unionsmarken an! Und wer sogar kostenfrei eine de-Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:
Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:
- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.
- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis.
Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.
Mehr zur inkludierten Markenanmeldung finden Sie in diesem Beitrag .
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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