Abmahnradar: Kosmetika Wirkstoff "Lyral"

Immer wieder sorgen verbotene Inhaltsstoffe für Abmahnungen– aktuell im Fokus: Der Duftstoff Lyral in Kosmetika. Außerdem: Nachahmungen des TRX-Schlingentrainers, fehlerhafte Textilkennzeichnungen und die missbräuchliche Nutzung der Marke Inbus.
Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
Und nun die Abmahnungen der Woche:
Lyral - Verbotener Inhaltsstoff
Abmahner: Primis SFF Handels GmbH
Kosten: 1.393,72 EUR
Es ging um ein Haarshampoo - der Abmahner stellte nach Check der Artikelinformationen fest, dass der für Kosmetika verbotene Stoff Lyral enthalten war. Lyral, auch bekannt als Hydroxyisohexyl 3‑cyclohexene carboxaldehyde, ist wegen seiner voraussichtlichen Gesundheitsschädlichkeit seit 2021 in Kosmetikprodukten verboten.
Kosmetikhändler treffen Prüfpflichten in Bezug auf die Rechtskonformität und Verkehrsfähigkeit der von ihnen angebotenen Produkte.
Vertreiben sie also vorschriftswidrig Kosmetika mit Lilial, verstoßen sie eigenständig gegen EU-Kosmetikrecht und riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Wir haben uns in diesem Beitrag näher mit diesem Problemkreis in Verbindung mit dem ebenfalls oft abgemahnten Wirkstoff Lilial beschäftigt.
TRX Schlingentrainer - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Abmahner: JFXD TRX ACQ LLC
Kosten: 3.077,60 EUR
Im Fall ging es um den Nachbau eines bekannten Fitnessgeräts – eines Schlingentrainers der Marke TRX. Eine Markenverletzung stand nicht im Raum. Stattdessen berief sich der Hersteller auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz: Nach dem Lauterkeitsrecht ist die Nachahmung fremder Produkte grundsätzlich erlaubt – es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, etwa eine Herkunftstäuschung oder eine unlautere Ausnutzung des Rufs des Originals.
Dafür muss das Originalprodukt allerdings über eine „wettbewerbliche Eigenart“ verfügen – es muss also so gestaltet sein, dass es sich aus Verbrauchersicht merklich von anderen Produkten unterscheidet. Genau daran hakte es hier: Der Nachahmer argumentierte, das TRX-Gerät sei technisch und optisch so generisch, dass keine wettbewerbliche Eigenart feststellbar sei.
Einen aktuellen Fall hierzu haben wir in diesem Beitrag einmal aufgegriffen.
Fehlerhafte Textilkennzeichnung - Spandex
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR
Hier wurde ein Händler abgemahnt, wegen der fehlerhaften Verwendung der Materialbezeichnung "Spandex". Grund: Diese Begrifflichkeit kennt die Textilkennzeichnungsverordnung nicht.
Unsere Tipps beim Anbieten von Textilerzeugnissen:
- Faserbezeichnungen korrekt nutzen: Nur offizielle Bezeichnungen gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung verwenden.
- Keine Eigenbezeichner: Faserbezeichungen dürfen nicht als Eigenschaftsworte oder Wortverbindungen verwendet werden.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier wie übrigens für zahlreiche weitere Produktgruppen einen Verkaufsratgeber für Textilien.
Hier finden Sie ganz allgemein alles Wissenswerte zum Thema Abmahnung und Textilkennzeichnung.
Irreführende Werbung - LGA zertifiziert
Abmahner: vgu - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Hier wurde ein Online-Shop abgemahnt, weil er mit dem Hinweis „zertifiziert durch LGA“ warb – ohne die zugrunde liegenden Prüfkriterien offenzulegen.
Solche Werbung ist heikel: Sie kann gegen § 5 UWG verstoßen, weil sie den Eindruck besonderer Qualität oder Sicherheit vermittelt – ohne dass Verbraucher prüfen können, was wirklich dahintersteckt.
Diese Art Werbung wurde in letzter Zeit auch schon abgemahnt. Was genau dabei zu beachten ist, finden Sie in diesem Beitrag .
Werbung - TÜV Rheinland Zertifiziert
Abmahner: vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Abgemahnt wurde eine Bewerbung mit "TÜV Rheinland Zertifiziert" bei einer Luftmatratze. Vorwurf: Fehlende Fundstellenangabe, so dass die Prüfkriterien nicht nachvollziehbar sind.
Exkurs Prüfzeichen: Bei der Verwendung von Prüfzeichen sind ähnlich strenge Maßstäbe , wie bei der Verwendung von Testergebnissen in der Werbung anzulegen.
Urheberrecht - unberechtigte Textnutzung
Abmahner: Frame for Business GmbH
Kosten: 159,94 EUR
Neuer Trend? Es geht um die Übernahme einer Datenschutzerklärung – ohne Erlaubnis. Doch auch Rechtstexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer sie ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers nutzt, verletzt dessen Rechte.
Nutzen Sie keine fremden Rechtstexte ohne klare Lizenz oder Erlaubnis. Selbst vermeintlich „generische“ Formulierungen können geschützt sein. Wer sicher gehen will, setzt auf individuell erstellte oder rechtssichere Texte der IT-Recht Kanzlei.
Marke - "Inbus"
Abmahner: INBUS IP GmbH
Kosten: 2.430,93 EUR
Viele nutzen „Inbus“ ganz selbstverständlich als Begriff für Sechskantschlüssel – dabei ist es eine eingetragene Marke. Genau das kann zum Problem werden: Wer damit für Nachbauten oder No-Name-Produkte wirbt, riskiert eine Markenabmahnung.
Wir hatten uns in diesem Beitrag mal mit dem Problemkreis Gattungsbezeichnungen ganz allgemein befasst.
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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