Abmahnradar: Fehlerhafte Textilkennzeichnung

Abmahnradar: Fehlerhafte Textilkennzeichnung
5 min
Beitrag vom: 11.07.2025

Die Textilkennzeichnung bleibt für viele Händler ein Dauerproblem – denn erlaubt sind nur ganz bestimmte Begriffe. Auch abgemahnt: Werbe-E-Mails ohne Einwilligung und die unerlaubte Nutzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“.

Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Fehlerhafte Textilkennzeichnung - Spandex

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR

Die fehlerhafte Textilkennzeichnung: Hier wurde ein Händler abgemahnt, wegen der fehlerhaften Verwendung der Materialbezeichnung "Spandex". Grund: Diese Begrifflichkeit kennt die Textilkennzeichnungsverordnung nicht.

Unsere Tipps beim Anbieten von Textilerzeugnissen:

  • Faserbezeichnungen korrekt nutzen: Nur offizielle Bezeichnungen gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung verwenden.
  • Keine Eigenbezeichner: Faserbezeichungen dürfen nicht als Eigenschaftsworte oder Wortverbindungen verwendet werden.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier wie übrigens für zahlreiche weitere Produktgruppen einen Verkaufsratgeber für Textilien.

Hier finden Sie ganz allgemein alles Wissenswerte zum Thema Abmahnung und Textilkennzeichnung.

LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Werbung: TÜV Rheinland Zertifiziert

Abmahner: vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR

Abgemahnt wurde eine Bewerbung mit "TÜV Rheinland Zertifiziert" bei einer Luftmatratze. Vorwurf: Fehlende Fundstellenangabe, so dass die Prüfkriterien nicht nachvollziehbar sind.

Exkurs Prüfzeichen: Bei der Verwendung von Prüfzeichen sind ähnlich strenge Maßstäbe , wie bei der Verwendung von Testergebnissen in der Werbung anzulegen.

Verstoß gegen Buchpreisbindung

Abmahner: Dieter Wallenfels/Prof. Dr Russ - Preisbindungstreuhänder deutscher Verlage
Kosten: 1238,00 EUR

Buchhändler aufgepasst (diese Woche gleich mehrfach abgemahnt)! Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung: Ein preisgebundenes Buch wurde günstiger verkauft – und das ist laut Buchpreisbindungsgesetz nicht erlaubt. Der festgelegte Verkaufspreis muss (Sonderfälle ausgenommen) eingehalten werden.

In diesem ausführlichen Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtssicher Bücher verkaufen.

Unzulässige Werbung - Werbemails / Datenauskunft / Schadensersatz

Abmahner: Kombuchery GmbH
Kosten: 453,87 EUR zzgl. Schadensersatz

Hier wurde erneut Werbe-E-Mail ohne die erforderliche Einwilligung des Empfängers versendet – ein klarer Verstoß gegen die geltenden rechtlichen Vorgaben.

Entweder liegt gar keine Einwilligung vor oder sie ist nicht rechtssicher formuliert. Oft wird – wie auch in diesem Fall – zusätzlich eine datenschutzrechtliche Auskunft verlangt, um den Druck weiter zu erhöhen.

Was in diesem Zusammenhang hier auch geltend gemacht wird: Ein pauschaler Schadensersatz dürfte aber nach einer Entscheidung des BGH in Frage stehen, zumindest wenn es sich um einen einmaligen Verstoß handelt.

  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster

Urheberrecht I - Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: copytrack GmbH
Kosten: 389,59 EUR

Dieses Mal kommt das Schreiben von der Copytrack GmbH, die im Auftrag von Fotografen und Rechteinhabern gezielt nach Bildern sucht, die ohne Erlaubnis verwendet wurden.

Auch wenn häufig von einer „Abmahnung“ gesprochen wird, handelt es sich rechtlich gesehen noch nicht um eine solche.

Copytrack macht in diesen Fällen keinen Unterlassungsanspruch geltend, sondern stellt eine sogenannte Berechtigungsanfrage. Dabei wird geprüft, ob eine gültige Lizenz für das verwendete Bild vorliegt – verbunden mit dem Angebot, die Sache durch Zahlung von Schadensersatz oder einer nachträglichen Lizenzgebühr außergerichtlich zu klären.

Urheberrecht II - Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner P.N Retail GmbH
Kosten: 1.990,04 EUR

In diesem Fall ging es um die angeblich unerlaubte Nutzung geschützten Bildmaterials – und damit um eine klassische Urheberrechtsabmahnung.

Gefordert werden in solchen Fällen in der Regel:

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Art und Dauer der Nutzung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Anwaltskosten

Fehlt die Urhebernennung, kann sich der Schadensersatz verdoppeln – das kann schnell richtig teuer werden.

Sie finden hier einen guten Überblick zum Thema Bilderklau. Und hier alle wichtigen Infos in Sachen Bilddatenbanken und die korrekte Verwendung der Bilder durch den Händler.

Urheberrecht III - unberechtigte Textnutzung

Abmahner: Frame for Business GmbH
Kosten: 159,94 EUR

In diesem Fall wurde eine Datenschutzerklärung einfach übernommen – ohne Erlaubnis. Doch auch Rechtstexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer sie ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers nutzt, verletzt dessen Rechte.

Nutzen Sie keine fremden Rechtstexte ohne klare Lizenz oder Erlaubnis. Selbst vermeintlich „generische“ Formulierungen können geschützt sein. Wer sicher gehen will, setzt auf individuell erstellte oder rechtssichere Texte der IT-Recht Kanzlei.

Marke - "Mensch ärgere Dich nicht"

Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 3.020,34 EUR

Der Begriff „Mensch ärgere Dich nicht“ ist eine eingetragene Marke – auch wenn viele ihn fälschlicherweise für allgemein verwendbar halten.

Die ungewollte Nutzung, etwa zur Bewerbung von Produkten oder in Artikelbeschreibungen, kann eine markenrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.

Onlinehändler sollten daher unbedingt darauf achten, markenrechtlich geschützte Begriffe nicht ohne vorherige Lizenz zu verwenden.

Die Markenabmahnung von angeblichen Gattungsbegriffen ist weit verbreitet - siehe diesen Beitrag dazu.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Toey Andante / shutterstock.com

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