Neue Serie der IT-Recht Kanzlei: zum Verpackungsgesetz

Neue Serie der IT-Recht Kanzlei: zum Verpackungsgesetz
2 min
Beitrag vom: 26.06.2018
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: „Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)“

Nach der DSGVO kommt das Verpackungsgesetz (VerpackG): Ab 01.01.2019 gelten für Online-Händler neue Spielregeln, darunter eine Registrierungspflicht bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister". Wir klären in einer neuen Serie die wichtigsten Fragen.

Serie zum Verpackungsgesetz

Hauptziel des neuen Verpackungsgesetzes (nachfolgend "VerpackG") ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. So wurden unter anderem mit dem Verpackungsgesetz die seit 1991 nicht veränderten Recyclingquoten an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts angepasst und deutlich erhöht. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen soll zum Beispiel bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent steigen.

Außerdem sollen Vertreiber stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.

Das Verpackungsgesetz sieht insbesondere folgende für Online-Händler wesentliche Änderungen gegenüber der Verpackungsverordnung vor:

  • Registrierungspflicht, § 9 VerpackG
  • Systembeteiligungspflicht, § 7 VerpacKG
  • Datenmeldepflicht, § 10 VerpackG
  • Errichtung der Zentralen Stelle, § 19 VerpackG
  • Ausweitung der Pfandpflicht bei Einweggetränkeverpackungen, § 31 VerpackG
  • Neue Hinweispflichten für Ein- und Mehrweggetränkeverpackungen, § 32 VerpackG

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt gemäß Artikel 3 zum 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die noch aktuell geltende Verpackungsverordnung.

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Die Serie in einzelnen Teilen

Die neue Serie zum Verpackungsgesetz wird aus einer Abfolge von inhaltlich zusammenhängenden Themenkomplexen im FAQ-Format bestehen, die in den nächsten Wochen periodisch erscheinen.

Folgende Teile sind hierfür angesetzt:

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Svechkova Olena / Shutterstock.com

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