Abmahnradar: Abmahnfalle Biozidprodukte
Fehlende Warnhinweise und irreführende Werbung - das sind die häufigsten Abmahngründe beim Verkauf von Biozidprodukten. Ausserdem abgemahnt: E-Mail- Werbung und die fehlende Energiekennzeichnung.
Inhaltsverzeichnis
Top-Thema: Biozidprodukte/Futtermittelwerbung
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Es ging hier um ein Insektenschutzmittel Zeckenschutz (Spray), das u.a. wie folgt beworben wurde:
"Natürlicher Zeckenschutz"
"Natürliche Abwehr..."
"hautfreundlich...für Tierliebhaber..."
Vorwurf:
- Fehlende Warnhinweise ("Biozidprodukte vorsichtig. verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen")
- Irreführend Werbung: Die einschlägige BiozidVO untersagt Schlagworte wie "tierfreundlich", "natürlich".
- Verstoß CLP-Verordnung: Als gefährliches Gemisch müssen auf dem Kennzeichnungsetikett Gefahreneigenschaften angegeben werden.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr zur Werbung für Biozid-Produkte.
Zudem wurde ein weiteres Ergänzungsfuttermittel (Teufelskralle) mit folgenden Angaben beworben:
"Lindert Arthroseschmerzen"
"Unterstützt Pferde bei Arthrose & degenerativen Gelenkerkrankungen"
Vorwurf:
- Verstoß Irreführungsverbote
- Verbot krankheitsbezogene Werbung für Futtermittel
Interessante Hintergrundinformationen zum Thema Werbung für Tierarzneimittel finden Sie hier.

Trendabmahnung: E-Mail-Werbung
Abmahner: Huffer & Söhne GmbH
Kosten: 546,23 EUR incl. Schadensersatz
DER derzeitige Abmahntrend schlechthin: Die derzeit so häufig verschickten E-Mail-Abmahnungen der Kanzlei GRÜNLAW.
Vorwurf:
- Unerlaubte E-Mail-Werbung, die ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger versendet wurde.
- Geltendmachung datenschutzrechtlicher Auskünfte samt Schadensersatz
Praxistipp:
- Vorherige ausdrückliche Zustimmung („Opt-in“) des Empfängers
- Einfache, jederzeit mögliche Abmeldemöglichkeit („Opt-out“) in jeder E-Mail
- Transparente Absenderangaben – keine Irreführung
- Umfassende Dokumentations- und Nachweispflicht
- Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
- Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster
Kompakt: Weitere Abmahnthemen
- Crunchcup – wettbewerblicher Leistungsschutz – Warimex Waren-Import Export Handels-GmbH - 3.200,56 EUR
- Nachahmung von Produkten; entscheidend ist die „wettbewerbliche Eigenart“ des Originalproduktes.
- Hier ein vergleichbarer Fall.
- Musiknutzung Social Media – SoundGuardian GmbH - 7.500,00 EUR
- Trendabmahnung: Nutzung von Songs auf Instagram/TikTok ohne Lizenz - es drohen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
- Hier gibt es Infos zur zulässigen Musiknutzung für social-Media.
- Smartphones: Fehlende Energiekennzeichnung/Spektrum – Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. - 390,00 EUR
- fehlenden Angaben der Energieeffizienzklasse sowie das fehlende Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen
- Mehr zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag.
Service & Prävention
Appmahnradar: Schon gewusst? Mit der App der IT-Recht Kanzlei landen aktuelle Abmahnthemen direkt per Push-Nachricht auf Ihrem Handy. So entgeht Ihnen keine Warnung mehr!
LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Abmahnungen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht:
Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft nicht nur nach wettbewerbsrechtlichen Abmahnfallen, sondern auch regelmäßig Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.
Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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