Wenn der eigene Disclaimer bei Abmahnung zur Kostenfalle wird
Der Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ bietet keinen Schutz – im Gegenteil: Nach dem OLG Düsseldorf verliert derjenige, der diesen Disclaimer nutzt, bei eigenen Abmahnungen den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, weil er sich widersprüchlich verhält.
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