Zurückgenommene Kontosperre: Social-Media-Konzern muss Prozesskosten tragen
Bei rechtswidrigen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne können Sie eilige gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aber wer trägt die Prozesskosten, wenn das Profil schon freigegeben wird bevor das Gericht entscheiden kann?
2 minLG Köln: Kein Vertragsstrafanspruch gegen „Asset-Käufer“
„Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen“: Das gilt auch für Unterlassungsverträge mit Vertragsstrafenbewehrung. Aber was geschieht mit möglichen Vertragsstrafeansprüchen, wenn auf Seiten des Verpflichteten ein Asset-Deal zum Unternehmenswechsel geführt hat?
4 minKeine Einschränkung des „fliegenden Gerichtsstandes“ bei E-Mail-Werbung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der sog. fliegende Gerichtsstand bei E-Mail-Werbung gilt.
5 minLAG Köln: Zugang einer E-Mail muss Absender beweisen
E-Mails sind praktisch – aber kein sicherer Zustellnachweis. Das LAG Köln entschied: Wer den Zugang einer E-Mail behauptet, muss auch beweisen, dass sie tatsächlich beim Empfänger angekommen ist.
4 min 2Das „Erschleichen“ einer einstweiligen Verfügung – keine gute Idee!
Im Wettbewerbsrecht ist es oft eilig: Der Mitbewerber kann in kurzer Zeit nach dem Wettbewerbsverstoß einen gerichtlichen Titel im Eilverfahren erlangen. Warum ist ein Verschweigen von Einlassungen des Abgemahnten dabei keine gute Idee?
7 minGegenabmahnung nach BGH zulässige Waffe im Wettbewerbsrecht
Mancher Abmahner ist so naiv, vor Aussprache der eigenen Abmahnung seinen Internetauftritt nicht auf rechtliche Fehler hin zu prüfen. Für den Abgemahnten bietet es sich dann an, auf die Abmahnung mit einer Gegenabmahnung zu reagieren.
10 minAbmahnung formunwirksam, wenn kein Vertreter genannt wird?
Die Reform des UWG durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ brachte erhöhte formale Anforderungen an die Gestaltung des Abmahnschreibens mit sich. Was gilt bei Fehlen der Angabe des Vertreters?
5 minLG Düsseldorf: Verstoß auf weiterer Website ist kerngleicher Verstoß
Das LG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob eine hinsichtlich einer bestimmten Webseite abgegebene Unterlassungserklärung auch Verstöße auf anderen Internetseiten umfasst.
4 minOLG Frankfurt: Händler haftet auch für irreführende Google-Alteinträge
Verstößt ein Händler gegen das Wettbewerbsrecht und wird daraufhin abgemahnt, ist er verpflichtet den Verstoß einzustellen und Sorge dafür zu tragen, dass sich ein gleichartiger Verstoß nicht widerholt. Was kann aber dabei genau erwartet werden?
3 minOLG Frankfurt a.M.: Keine Klagebefugnis für den IDO-Verband
Einzelne Verbände nutzen das Gesetz aus, um selbst Profit aus Abmahnverfahren zu schlagen. Dass dies dem Gesetzeszweck grundsätzlich zuwiderläuft, legte das OLG Frankfurt dar und sprach dem IDO-Verband die Klagebefugnis ab.
6 minDoppelt hält doch nicht besser? OLG FFM zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für Zweitabmahnung
Das OLG FFM (Urteil vom 17.08.2017; Az.: 6 U 80/17) entschied, dass die Kosten für eine zweite anwaltliche Abmahnung, welche lediglich den Inhalt der ersten, vom Unterlassungsgläubiger selbst verfassten Abmahnung wiederholt, nicht erstattungsfähig sind. Eine Ausnahme kann sich jedoch ergeben, wenn das anwaltliche Abmahnschreiben nicht nur lediglich eine inhaltliche Wiederholung der ersten (eigenen) Abmahnung des Unterlassungsgläubigers darstellt, sondern tiefergehende tatsächliche oder rechtliche Ausführungen enthält und davon ausgegangen werden kann, dass der Verletzer aufgrund dieser neuen Einwände seine bisherige Rechtsauffassung überdenken und die verlangte Unterlassungserklärung abgeben wird.
3 minAchtung Abmahnung: IDO e.V. fordert vermehrt Vertragsstrafen ein!
Seit Monaten macht der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mit Sitz in Leverkusen (im Folgenden: IDO) mit massenweise ausgesprochenen Abmahnungen von sich Reden. Für etliche Betroffene kommt seit Ende des vergangenen Jahres das böse Erwachen in der Form der Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den IDO.
4 min 5So billig geht’s nun auch nicht - das OLG Frankfurt zur Mindesthöhe von Vertragsstrafen
Der Rechtsansicht des OLG Frankfurt nach muss eine Vertragsstrafe der Höhe nach so bemessen sein, dass eine faktische Abschreckungswirkung erzielt wird. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe von weniger als 2.500 € ist nur im Ausnahmefall ausreichend, um weitere Verstöße zu unterbinden. So ist eine Vertragsstrafe von 1.000 € wegen Verletzung von Urheberrechten jedenfalls für den gewerblichen Bereich nicht ausreichend, so das OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.12.2013, Az: 11 W 27/13. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.
5 minE-Mails im Zivilprozess – ohne Beweiswert?
Recht haben, aber nicht Recht bekommen – das kann bei Beweisnot passieren. Denn der Erfolg eines Gerichtsprozesses hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Wenn der Gegner den klägerischen Vortrag bestreitet und der Kläger die Tatsachen, auf die er seinen Anspruch stützt, nicht beweisen kann, wird der Kläger in der Regel den Prozess verlieren. Als Beweismittel können mangels schriftlicher Unterlagen oft lediglich E-Mails vorgelegt werden. In solchen Fällen kommt es vor Gericht immer wieder zu Beweisproblemen...
3 min 4Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – neues Vorbringen in der Berufungsinstanz
Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist...
3 min 1Die Vertragsstrafenvereinbarung - ein wirksames Druckmittel
Ohne Druck geht manchmal nichts. Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Vertragspartner bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen umso wirksamer, wenn eine Sanktion vereinbart ist. In vielen Fällen bietet sich daher die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten an, in IT-Verträgen beispielsweise bei der Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichteinhaltung vereinbarter Service Level ….
3 min 3LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
Ein interessantes und durchaus erfreuliches Urteil hat uns aus dem Breisgau erreicht: Das Landgericht Freiburg hat einem Massenabmahner in seinem Klagebegehren Recht gegeben – und ihm dennoch die Prozesskosten auferlegt. Begründung: Der Kläger habe durch schlampige Recherche und eine zu unbestimmt gehaltene Abmahnung einen überflüssigen Prozess provoziert, also soll er auch – obschon im Recht – die Kosten dieses Prozesses tragen (vgl. aktuell LG Freiburg, Urt. v. 04.01.2013, Az. 12 O 127/12).
4 minOLG Hamburg: Risiko der Prozesskostentragung bei vorheriger Abmahnung per Übergabe-Einschreiben
Vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.2012, Az.: 3 W 2/12) wurde ein Fall verhandelt, der zeigt, dass auf die Zustellung einer Abmahnung per Übergabe-Einschreiben nicht in jedem Fall Verlass ist. Dies kann zu Problemen führen, denn bei einer nicht zugestellten Abmahnung trägt der Abmahnende die Prozesskosten der einstweiligen Verfügung, wenn der Abgemahnte eine einstweilige Verfügung sofort anerkennt.
3 minEinstweilige Verfügung ohne vorherige Abmahnung - und ohne Kostenrisiko für den Antragsteller?
Selbst wenn ein eingeklagter Anspruch begründet ist, muss der Beklagte nicht zwangsweise die angefallenen Prozesskosten tragen: Hat er „keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben“ und erkennt er den Anspruch sofort an, hat der Kläger die Prozesskosten zu tragen (§ 93 ZPO). Das gilt auch bei einstweiligen Verfügungen, z.B. bei einem Unterlassungsanspruch, wenn der Antragsteller nicht vorab abgemahnt hat und der Antragsgegner ein „sofortiges Anerkenntnis“ abgibt. Dann bleibt der Antragsteller in der Regel auf den Prozesskosten sitzen. Dieses Kostenrisiko bei fehlender Abmahnung kann der Antragsteller jedoch durch einen einfachen Trick umgehen...
7 min 1Die Einstweilige Verfügung: Und wie man darauf reagieren kann!
Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass Sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.
9 min 23Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus: