LG Berlin: Bestätigungsmail ohne werblichen Inhalt soll Spam darstellen!
Das LG Berlin öffnet die Büchse der Pandora: Die Richter stellen das etablierte Double-Opt-In-Verfahren zumindest teilweise in Frage. Konkret geht es um die Frage, ob eine Bestätigungs-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens eine „unzumutbare Belästigung“ darstellt.
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